Schwäbische Zeitung (Biberach)
Starkregen: Welche Stellen sind gefährdet?
Berkheim lässt gefährdete Gebiete ausfindig machen – Ergebnisse zum Jahresende erwartet
BERKHEIM (sz) - Das Thema Starkregen ist durch einige verheerende Ereignisse in den Köpfen der Menschen mittlerweile fest verankert. Während vom Land in den vergangenen Jahren Hochwassergefahrenkarten erstellt worden waren, gab es solche für ein Starkregenereignis bislang noch nicht. Die Gemeinde Berkheim mit ihrer Lage zwischen dem Illertal im Osten und der hügeligen Landschaft im Westen hat sich daher seit November 2016 um Fördermittel für die Beauftragung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements als ersten Schritt be- müht. In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause konnte dieses in Auftrag gegeben werden.
Michael Haug vom Ingenieurbüro „Herzog + Partner“, das sich zusammen mit dem Ingenieurbüro „Schranz & Co.“nun an die Arbeit machen wird, erläuterte dem Gremium noch einmal, worum es geht. Während Hochwasser durch Anschwellen der Flüsse und daraus resultierende Überschwemmungen entstehen, sind Starkregenereignisse lokal begrenzte, heftige Regenfälle, die auch an unerwarteten Stellen zu Überflutungen führen können. Mit dem Starkregenrisikomanagement will die Gemeinde zunächst analysieren, welche Stellen im Gemeindegebiet gefährdet sind. Nach einer Ermittlung und Bewertung des Überflutungsrisikos kann dann in einem dritten Schritt ein Handlungskonzept erstellt werden. Die Gefahrenkarten, so Haug, sollen bis zum Jahresende fertiggestellt sein und dann dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Für die Erstellung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie einer Konzeptentwicklung für die Ge- samtgemeinde gibt Berkheim rund 64 000 Euro aus, die allerdings mit 70 Prozent gefördert werden.
Kosten müssen im Verhältnis stehen
Deutlich teurer dürften dann die Maßnahmen sein, die gegebenenfalls ergriffen werden müssen, wenn die Gefahrenkarten aufzeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Hier müsse dann, so erklärte Haug auf Nachfrage aus dem Gremium, aber stets abgewogen werden, ob die Kosten für den Bau eines Überflutungsschutzes nicht höher sind, als der Wert des zu schützenden Objekts.