Schwäbische Zeitung (Biberach)
Umdenken ist nötig
Die Ryanair-Streiks haben vor allem die Passagiere getroffen. In vielen Fällen fallen die Ferien vielleicht kürzer aus. In Sachen Entschädigungen sieht es mau aus, meinen Reiserechtsexperten und Verbraucherzentralen. Ryanair wird sich wohl darauf berufen können, dass der Streik unter die Rubrik außergewöhnlicher Umstand fällt – der schließt Entschädigungen aus. Deswegen sollte der Gesetzgeber nachlegen. Wenn bei Streiks der Belegschaft Entschädigungen drohen, werden Manager wie RyanairChef Michael O’Leary wirklich mit allen Kräften versuchen, Streiks zu verhindern.
Ironischerweise ist das einer der Hebel, die Ryanair ansetzen kann, wenn mögliche Entschädigungen von Kunden vor Gericht landen. Wenn der Billigflieger darlegen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um Streiks und deren Auswirkungen zu verhindern, sorgen die außergewöhnlichen Umstände dafür, dass Entschädigungen wohl ausbleiben.
Auch die Kunden sollten umdenken – irgendwer zahlt immer die Zeche, wenn etwas besonders billig ist. Nun kann zumindest niemand mehr behaupten, vom Risiko möglicher Streiks bei Ryanair nichts gewusst zu haben. Die Fronten zwischen Management und gewerkschaftlich Beschäftigten sind unverändert verhärtet. Kunden werden das im Hinterkopf haben, wenn sie ihre nächste Reise buchen.
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