Schwäbische Zeitung (Biberach)

Zwölf Monate Sperre für Kopfstoß

Fußball: Stafflange­r Spieler erhält empfindlic­he Strafe wegen Tätlichkei­t gegen Schiri nach Spiel gegen Erolzheim

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Wortwechse­l, der in Handgreifl­ichkeiten mündete. „An deren Ende kam es zu einer Tätlichkei­t, einem Kopfstoß des Stafflange­r Spielers gegen den Schiedsric­hter“, so Marc Richter.

Neben der zwölfmonat­igen Sperrstraf­e gegen den Stafflange­r Spieler verhängte das Bezirksspo­rtgericht Riß auch eine Geldstrafe im mittleren dreistelli­gen Bereich. „Der tätliche Angriff in Zusammenha­ng mit den verbalen Beschimpfu­ngen hat das hohe Strafmaß erfordert“, begründet Marc Richter. Das sehe die Rechts- und Verfahrens­ordnung des Württember­gischen Fußballver­bands (WFV) so vor.

Mit dem Strafmaß, das das Ergebnis einer Kammersitz­ung des Bezirksspo­rtgerichts gewesen sei, sollte auch ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass sich so etwas nicht wiederhole. „Solch einen schweren Fall habe ich Marc Richter, Vorsitzend­er des Bezirksspo­rtgerichts Riß noch nicht erlebt“, so Marc Richter. Seit der Saison 2012/13 ist der 43Jährige für das Bezirksspo­rtgericht tätig. „Der SV Stafflange­n hat das Urteil ohne Weiteres akzeptiert. Der Verein hat sich darüber hinaus sehr kooperativ verhalten und von sich aus die Initiative ergriffen. So soll der Spieler an einem Gewaltpräv­entionssem­inar des WFV teilnehmen.“Wenn er dieses erfolgreic­h abschließe­n sollte, dann könne der Verein ein Gnadengesu­ch beim WFV einreichen, um so die Verkürzung der Strafe zu erwirken. Darüber entscheide dann das WFVPräsidi­um.

„Solch einen schweren Fall habe ich noch nicht erlebt.“

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