Schwäbische Zeitung (Biberach)
Illegal am Herd hantiert
Wirt beschäftigt Albaner mit gefälschten Papieren in seinem Restaurant – Angeklagter muss Geldstrafe zahlen
MEMMINGEN (bis) - Ein Wirt hat Albaner mit gefälschten Papieren in seinem Restaurant beschäftigt. Nun stand er vor Gericht.
Zur Verhandlung im Memminger Amtsgericht sind vier von sieben Zeugen nicht erschienen. Darunter der Hauptzeuge. „Auf den basiert die Anklage“, sagt der Verteidiger. Seinem Mandanten wird zur Last gelegt, Ausländer eingeschleust zu haben, um sie als billige Arbeitskräfte in seinem Restaurant auszubeuten. Außerdem soll er sie dazu angestiftet haben, sich falsche Dokumente zu besorgen. „Schauen wir mal, wie weit wir ohne den Hauptzeugen kommen“, sagt die Richterin und fährt mit der Verhandlung fort.
„Ich kann alles sagen“, beginnt der Angeklagte seine Aussage. Seit 30 Jahren wohnt der Grieche in der Region. Für sein Restaurant hat er einen Koch gesucht. Deshalb schaltete er Anzeigen im Internet, die sich an Griechen wenden, die in Deutschland arbeiten wollen.
Neben ihm und seiner Frau arbeitete seit Juli 2015 ein Küchenhelfer im Restaurant. Dieser schlug vor, einen Bekannten anzurufen: „Ich hab’ gesagt, er soll kommen“, räumt der Angeklagte ein. Etwa zwei Monate später fing der neue Koch an zu arbeiten. Das Problem: die Nationalität der Angestellten. Laut dem Angeklagten stammen beide aus Nordepirus, einem Grenzgebiet Albaniens, in dem eine griechische Minderheit lebt. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass beide Männer Griechen sind. Tatsächlich sind die Männer Albaner und haben, anders als EU-Bürger, somit nicht automatisch eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
„Haben Sie nach einem Ausweis gefragt?“, hakt die Richterin nach. „Natürlich“, sagt der Angeklagte. Das gezeigte Dokument habe seinem griechischen Pass geglichen. Mit der Aussage weist er den Vorwurf zurück, von dem Koch gefälschte Papiere verlangt zu haben. Angemeldet habe er sein Personal in dem Glauben, sie seien Griechen.
Am Flughafen aufgegriffen
Aufgeflogen ist die Sache erst, als sein Koch ausreisen wollte. Am Flughafen entdeckte die Polizei, dass dessen Touristenvisum um ein Jahr überschritten war. Eine Anfrage über Interpol entlarvte die Papiere als falsch, den Mann als Albaner. Die Polizei begann zu ermitteln. Und durchsuchte die Wohnung des Angeklagten. Dort fanden sie Stundenzettel der Restaurantmitarbeiter, die Neun-Stunden-Tage, eine Sechs-Tage-Woche und 1200 Euro Lohn dokumentieren. Deshalb wirft die Staatsanwältin dem Angeklagten auch vor, seine Mitarbeiter ausgebeutet zu haben. Doch während der Verhandlung bleiben Zweifel, denn die Zeugen, die das bestätigen könnten, sind nicht da.
Verfahren vorläufig eingestellt
Die Richterin schaut in die Akten und sagt: „Der Hauptzeuge ist irgendwo in Albanien.“An ihn ranzukommen sei schwer und könne dauern. Sie wägt ab: Beim jetzigen Stand bleibe der Vorwurf des Einschleusens, bei den anderen Vorwürfen blieben Zweifel. „Der Angeklagte hat keine Vorstrafen“, bemerkt sie, „dann sind wir bei einer Geldstrafe.“Im Einverständnis mit dem Angeklagten und der Staatsanwältin fällt sie ihr Urteil: Das Verfahren wird gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 1800 Euro vorläufig eingestellt. Begleicht der Angeklagte den Betrag nicht innerhalb von sechs Monaten, wird das Verfahren wieder aufgenommen.