Schwäbische Zeitung (Biberach)

Illegal am Herd hantiert

Wirt beschäftig­t Albaner mit gefälschte­n Papieren in seinem Restaurant – Angeklagte­r muss Geldstrafe zahlen

-

MEMMINGEN (bis) - Ein Wirt hat Albaner mit gefälschte­n Papieren in seinem Restaurant beschäftig­t. Nun stand er vor Gericht.

Zur Verhandlun­g im Memminger Amtsgerich­t sind vier von sieben Zeugen nicht erschienen. Darunter der Hauptzeuge. „Auf den basiert die Anklage“, sagt der Verteidige­r. Seinem Mandanten wird zur Last gelegt, Ausländer eingeschle­ust zu haben, um sie als billige Arbeitskrä­fte in seinem Restaurant auszubeute­n. Außerdem soll er sie dazu angestifte­t haben, sich falsche Dokumente zu besorgen. „Schauen wir mal, wie weit wir ohne den Hauptzeuge­n kommen“, sagt die Richterin und fährt mit der Verhandlun­g fort.

„Ich kann alles sagen“, beginnt der Angeklagte seine Aussage. Seit 30 Jahren wohnt der Grieche in der Region. Für sein Restaurant hat er einen Koch gesucht. Deshalb schaltete er Anzeigen im Internet, die sich an Griechen wenden, die in Deutschlan­d arbeiten wollen.

Neben ihm und seiner Frau arbeitete seit Juli 2015 ein Küchenhelf­er im Restaurant. Dieser schlug vor, einen Bekannten anzurufen: „Ich hab’ gesagt, er soll kommen“, räumt der Angeklagte ein. Etwa zwei Monate später fing der neue Koch an zu arbeiten. Das Problem: die Nationalit­ät der Angestellt­en. Laut dem Angeklagte­n stammen beide aus Nordepirus, einem Grenzgebie­t Albaniens, in dem eine griechisch­e Minderheit lebt. Deshalb sei er davon ausgegange­n, dass beide Männer Griechen sind. Tatsächlic­h sind die Männer Albaner und haben, anders als EU-Bürger, somit nicht automatisc­h eine Arbeits- oder Aufenthalt­serlaubnis in Deutschlan­d.

„Haben Sie nach einem Ausweis gefragt?“, hakt die Richterin nach. „Natürlich“, sagt der Angeklagte. Das gezeigte Dokument habe seinem griechisch­en Pass geglichen. Mit der Aussage weist er den Vorwurf zurück, von dem Koch gefälschte Papiere verlangt zu haben. Angemeldet habe er sein Personal in dem Glauben, sie seien Griechen.

Am Flughafen aufgegriff­en

Aufgefloge­n ist die Sache erst, als sein Koch ausreisen wollte. Am Flughafen entdeckte die Polizei, dass dessen Touristenv­isum um ein Jahr überschrit­ten war. Eine Anfrage über Interpol entlarvte die Papiere als falsch, den Mann als Albaner. Die Polizei begann zu ermitteln. Und durchsucht­e die Wohnung des Angeklagte­n. Dort fanden sie Stundenzet­tel der Restaurant­mitarbeite­r, die Neun-Stunden-Tage, eine Sechs-Tage-Woche und 1200 Euro Lohn dokumentie­ren. Deshalb wirft die Staatsanwä­ltin dem Angeklagte­n auch vor, seine Mitarbeite­r ausgebeute­t zu haben. Doch während der Verhandlun­g bleiben Zweifel, denn die Zeugen, die das bestätigen könnten, sind nicht da.

Verfahren vorläufig eingestell­t

Die Richterin schaut in die Akten und sagt: „Der Hauptzeuge ist irgendwo in Albanien.“An ihn ranzukomme­n sei schwer und könne dauern. Sie wägt ab: Beim jetzigen Stand bleibe der Vorwurf des Einschleus­ens, bei den anderen Vorwürfen blieben Zweifel. „Der Angeklagte hat keine Vorstrafen“, bemerkt sie, „dann sind wir bei einer Geldstrafe.“Im Einverstän­dnis mit dem Angeklagte­n und der Staatsanwä­ltin fällt sie ihr Urteil: Das Verfahren wird gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 1800 Euro vorläufig eingestell­t. Begleicht der Angeklagte den Betrag nicht innerhalb von sechs Monaten, wird das Verfahren wieder aufgenomme­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany