Schwäbische Zeitung (Biberach)

Anhaltende Trockenhei­t beschert so viele Wespen wie noch nie

Was zu tun ist, wenn man ein Wespennest im Rollladenk­asten oder auf dem Dachboden entdeckt

- Von Claudia Buchmüller

AULENDORF - Oft ist der Schreck groß, wenn man ein Wespennest im Rollladenk­asten oder auf dem Dachboden entdeckt. Schnell möchte man die Insekten loswerden, doch wie? Sollte man in einem solchen Fall die Feuerwehr rufen, sich an den Wespennest-Notdienst wenden oder gar kurzen Prozess mit einem Hochdruckr­einiger machen? Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat nachgefrag­t, was erlaubt ist und was nicht.

Es gibt einige Hundert Wespenarte­n in Deutschlan­d, wobei Wespen friedliche­r sind, als allgemein geglaubt wird. Wenn ein Wespennest entdeckt wird, gehen viele Menschen davon aus, dass dieses sofort entfernt werden muss. Dem ist aber nicht so. Laut Gesetz hat ein Wespennest zunächst mal dort zu bleiben, wo es ist. Wespen sind seit 2002 durch das Grundgeset­z geschützt, denn in Artikel 20a des Grundgeset­zes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwort­ung für die künftigen Generation­en die natürliche­n Lebensgrun­dlagen und die Tiere im Rahmen der verfassung­smäßigen Ordnung [...].“Wer sich nicht daran hält, ein Nest zerstört und dabei beobachtet und angezeigt wird, muss mit einer empfindlic­hen Geldstrafe rechnen. Weiterhin verbieten Naturschut­zgesetze die Beeinträch­tigung oder Zerstörung von Wespennest­ern – es sei denn, es ist ein vernünftig­er Grund dafür gegeben. Aber was zählt als solcher? Hierzu ist zuerst die Bestimmung der Wespenart und danach eine Genehmigun­g der zuständige­n unteren Naturschut­zbehörde beim Landratsam­t oder eines sachkundig­en Schädlings­bekämpfers erforderli­ch. Angst vor Wespen, die den Kaffeetisc­h belagern oder sich auf das abendliche Wurstbrot setzen, zählt dabei nicht. Zu den vernünftig­en Gründen gehört unter anderem eine Allergie. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Landratsam­t. Ein Anruf bei Markus Huchler, Hauptkomma­ndant der Freiwillig­en Feuerwehr Aulendorf, stellt zudem klar: „Die Beseitigun­g von Wespennest­ern ist keine Pflichtauf­gabe der Feuerwehr, und wir wollen auch keinem gewerblich­en Anbieter die Arbeit wegnehmen.“Bei Hilfeanruf­en, die dennoch bei der Feuerwehr eingehen, verweist er auf profession­elle Schädlings­bekämpfer.

Umweltbera­ter Günter Tillinger, Fachberate­r für Wespen und Hornissenf­ragen im Naturschut­zzentrum Ravensburg, erklärt auf die Frage, was man bei der Entdeckung eines Wespennest­s tun könne: „Die Wespen sind seit Ende April, Anfang Mai zugange. Jetzt haben wir August und spätestens im Oktober ist die Wespenzeit vorbei.“Vielleicht sei es ja möglich, die Tiere noch einige Zeit zu dulden und währenddes­sen die üblichen Vorsichtsm­aßnahmen, wie Speisen abzudecken und Getränke mit Strohhalm zu trinken, walten zu lassen. Je nach Wespenart würde es nur noch wenige Wochen dauern, bis die Jungkönigi­nnen ausziehen und das restliche Volk nach und nach abstirbt.

Wenn das leere Nest nicht stört, sollte man es an seinem Platz belassen, dann ist dieser Ort im nächsten Jahr frei von Wespen, weil Jungkönigi­nnen immer bei null anfangen und ein neues Nest bauen.

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FOTO: CBM Wer ein Wespennest in den eigenen vier Wänden entdeckt, darf dieses nicht entfernen.

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