Schwäbische Zeitung (Biberach)
Es ist verboten, Wasser aus Gewässern zu entnehmen
Anhaltende Trockenheit macht der Natur zu schaffen – Landratsamt verlängert Verbot bis 15. September
REGION (sz) - Das Landratsamt Biberach verlängert das Verbot, Wasser aus den Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Biberach zu entnehmen, zunächst bis einschließlich Samstag, 15. September 2018. Grund ist die anhaltende Trockenheit. Das Verbot, Wasser zu entnehmen, gilt für alle Flüsse, Bäche und Seen im Landkreis Biberach mit Ausnahme der Iller.
„Wir haben die Pegelstände in den vergangenen zwei Wochen sehr genau beobachtet. Da lang anhaltende, starke und flächendeckende Niederschläge bislang ausgeblieben sind, hat sich die Situation nicht entspannt. Die Wasserstände sind nach wie vor extrem niedrig“, sagt Jürgen Nagler, Leiter des Wasserwirtschaftsamts des Landkreises Biberach.
Unter den niedrigen Wasserständen, den hohen Wassertemperaturen und dem geringen Sauerstoffgehalt leiden Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. „Mit der Verlängerung des Verbots, Wasser zu entnehmen, möchten wir eine weitere Verschärfung der Situation verhindern“, so Jürgen Nagler.
Das Landratsamt Biberach weist darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn an den Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Das Verbot gilt für das Entnehmen von Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Sollte sich die Trockenheit weiter fortsetzen, kann die Allgemeinverfügung verlängert werden.
Die aktuell gültige Allgemeinverfügung finden Sie auf der des Landratsamts. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie ab Freitag, 24. August, ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes unter www.biberach.de/aktuelles/ bekanntmachungen.html