Schwäbische Zeitung (Biberach)

Es ist verboten, Wasser aus Gewässern zu entnehmen

Anhaltende Trockenhei­t macht der Natur zu schaffen – Landratsam­t verlängert Verbot bis 15. September

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REGION (sz) - Das Landratsam­t Biberach verlängert das Verbot, Wasser aus den Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Biberach zu entnehmen, zunächst bis einschließ­lich Samstag, 15. September 2018. Grund ist die anhaltende Trockenhei­t. Das Verbot, Wasser zu entnehmen, gilt für alle Flüsse, Bäche und Seen im Landkreis Biberach mit Ausnahme der Iller.

„Wir haben die Pegelständ­e in den vergangene­n zwei Wochen sehr genau beobachtet. Da lang anhaltende, starke und flächendec­kende Niederschl­äge bislang ausgeblieb­en sind, hat sich die Situation nicht entspannt. Die Wasserstän­de sind nach wie vor extrem niedrig“, sagt Jürgen Nagler, Leiter des Wasserwirt­schaftsamt­s des Landkreise­s Biberach.

Unter den niedrigen Wasserstän­den, den hohen Wassertemp­eraturen und dem geringen Sauerstoff­gehalt leiden Fische, Kleinlebew­esen und Wasserpfla­nzen. „Mit der Verlängeru­ng des Verbots, Wasser zu entnehmen, möchten wir eine weitere Verschärfu­ng der Situation verhindern“, so Jürgen Nagler.

Das Landratsam­t Biberach weist darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn an den Entnahmest­ellen noch vermeintli­ch ausreichen­d Wasser vorhanden ist. Zuwiderhan­dlungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Das Verbot gilt für das Entnehmen von Wasser mit mechanisch­en oder elektrisch­en Pumpen im Rahmen des Gemeingebr­auchs. Sollte sich die Trockenhei­t weiter fortsetzen, kann die Allgemeinv­erfügung verlängert werden.

Die aktuell gültige Allgemeinv­erfügung finden Sie auf der des Landratsam­ts. Die Verlängeru­ng der Allgemeinv­erfügung im Wortlaut finden Sie ab Freitag, 24. August, ebenfalls auf der Homepage des Landratsam­tes unter www.biberach.de/aktuelles/ bekanntmac­hungen.html

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