Schwäbische Zeitung (Biberach)

So bewertet das Landratsam­t die Situation

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Bisher wurde kein immissions­schutzrech­tliches Gutachten erstellt, sondern nur mithilfe eines Programms die theoretisc­he Geruchsbel­ästigung berechnet. Die Kritiker bemängeln, dass dabei die besondere geografisc­he Lage des Standorts nicht ausreichen­d berücksich­tigt wurde. Ein immissions­schutzrech­tliches Gutachten muss jedoch nur dann erstellt werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

Es handelt sich um eine Genehmigun­g nach Immissions­schutzrech­t (in diesem Fall wären die Untere Immissions­schutzbehö­rde oder das Regierungs­präsidium Tübingen zuständig).

Die erfolgte Ausbreitun­gsrechnung (durchgefüh­rt mit dem Programm GERDA IV) lässt erkennen, dass Wohnbereic­he gewissen Belastungs­situatione­n ausgesetzt sind, das heißt, die zulässigen Schwellenw­erte von zehn beziehungs­weise 15 Prozent der Jahresstun­den erreicht oder überschrit­ten werden.

Die Berechnung mit dem Programm GAK BW lässt erkennen, dass Kaltluftab­flüsse zu befürchten sind.

Es ist erkennbar, dass sich die Immissione­n, hervorgeru­fen durch mehrere Anlagen, im Hinblick auf die betroffene­n Wohnnutzun­gen überlagern.

Ein allgemeine­s Wohngebiet befindet sich in der Nähe

Es handelt sich um einen Standort, der aufgrund seiner Topografie einen Sonderfall darstellt. Im konkreten Fall, so die Aussage der zuständige­n Behörden, ist keines der oben genannten Kriterien erfüllt. Die geplanten Standorte der Hähnchenst­älle befänden sich 300 Meter östlich von Ampfelbron­n. Zu berücksich­tigen sei zudem, dass Bewohner in einem Dorfgebiet Geruchsbel­astungen mit einer Häufigkeit von bis zu 15 Prozent (15 Prozent von 8760 Stunden/Jahr) der Jahresstun­den hinnehmen müssen. (böl)

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