Schwäbische Zeitung (Biberach)
So bewertet das Landratsamt die Situation
Bisher wurde kein immissionsschutzrechtliches Gutachten erstellt, sondern nur mithilfe eines Programms die theoretische Geruchsbelästigung berechnet. Die Kritiker bemängeln, dass dabei die besondere geografische Lage des Standorts nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Ein immissionsschutzrechtliches Gutachten muss jedoch nur dann erstellt werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
Es handelt sich um eine Genehmigung nach Immissionsschutzrecht (in diesem Fall wären die Untere Immissionsschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Tübingen zuständig).
Die erfolgte Ausbreitungsrechnung (durchgeführt mit dem Programm GERDA IV) lässt erkennen, dass Wohnbereiche gewissen Belastungssituationen ausgesetzt sind, das heißt, die zulässigen Schwellenwerte von zehn beziehungsweise 15 Prozent der Jahresstunden erreicht oder überschritten werden.
Die Berechnung mit dem Programm GAK BW lässt erkennen, dass Kaltluftabflüsse zu befürchten sind.
Es ist erkennbar, dass sich die Immissionen, hervorgerufen durch mehrere Anlagen, im Hinblick auf die betroffenen Wohnnutzungen überlagern.
Ein allgemeines Wohngebiet befindet sich in der Nähe
Es handelt sich um einen Standort, der aufgrund seiner Topografie einen Sonderfall darstellt. Im konkreten Fall, so die Aussage der zuständigen Behörden, ist keines der oben genannten Kriterien erfüllt. Die geplanten Standorte der Hähnchenställe befänden sich 300 Meter östlich von Ampfelbronn. Zu berücksichtigen sei zudem, dass Bewohner in einem Dorfgebiet Geruchsbelastungen mit einer Häufigkeit von bis zu 15 Prozent (15 Prozent von 8760 Stunden/Jahr) der Jahresstunden hinnehmen müssen. (böl)