Schwäbische Zeitung (Biberach)
Nachdenken über Organspende kann erwartet werden
Zum Leitartikel „Sein Herz schenkt man freiwillig“(4.9.):
Dass man seine Organe freiwillig spendet, ist eine Selbstverständlichkeit. An dieser Freiwilligkeit würde auch die vom Gesundheitsminister vorgeschlagene Widerspruchslösung nichts ändern. Gründliches Nachdenken und eine persönliche Entscheidung über die Bereitschaft zur Organspende oder deren Ablehnung darf aber von jedem gesunden und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindlichen Staatsbürger erwartet werden. Die kleine Mühe, im Falle eines Widerspruchs einen kurzen Text in seine Unterlagen einzufügen, darf ebenfalls jedem Gesunden zugemutet werden.
Wo also ist das Problem? Ich selbst habe seit vielen Jahren ein Kärtchen mit meiner Zustimmung zur Organentnahme stets bei mir. Die nun neu aufkommende Diskussion zu diesem Thema verführt mich fast dazu, meiner Zustimmung zusätzlich eine Bedingung beizufügen, etwa wie folgt: „Meine Organe dürfen selbstverständlich nur bedürftige Menschen erhalten, die auch selbst in gesunden Lebenstagen einer Organentnahme zugestimmt haben.“So mancher Zeitgenosse lehnt nämlich heute die Widerspruchslösung ab, gehört aber im Ernstfall zu denen, die dann am lautesten schreien: „Ich zuerst“!
Harald Schulze, Weißensberg
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