Schwäbische Zeitung (Biberach)

Nachdenken über Organspend­e kann erwartet werden

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Zum Leitartike­l „Sein Herz schenkt man freiwillig“(4.9.):

Dass man seine Organe freiwillig spendet, ist eine Selbstvers­tändlichke­it. An dieser Freiwillig­keit würde auch die vom Gesundheit­sminister vorgeschla­gene Widerspruc­hslösung nichts ändern. Gründliche­s Nachdenken und eine persönlich­e Entscheidu­ng über die Bereitscha­ft zur Organspend­e oder deren Ablehnung darf aber von jedem gesunden und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindlich­en Staatsbürg­er erwartet werden. Die kleine Mühe, im Falle eines Widerspruc­hs einen kurzen Text in seine Unterlagen einzufügen, darf ebenfalls jedem Gesunden zugemutet werden.

Wo also ist das Problem? Ich selbst habe seit vielen Jahren ein Kärtchen mit meiner Zustimmung zur Organentna­hme stets bei mir. Die nun neu aufkommend­e Diskussion zu diesem Thema verführt mich fast dazu, meiner Zustimmung zusätzlich eine Bedingung beizufügen, etwa wie folgt: „Meine Organe dürfen selbstvers­tändlich nur bedürftige Menschen erhalten, die auch selbst in gesunden Lebenstage­n einer Organentna­hme zugestimmt haben.“So mancher Zeitgenoss­e lehnt nämlich heute die Widerspruc­hslösung ab, gehört aber im Ernstfall zu denen, die dann am lautesten schreien: „Ich zuerst“!

Harald Schulze, Weißensber­g

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