Schwäbische Zeitung (Biberach)
Einfach vorschriftsmäßig fahren
Zum Bericht „Ein Blitzer zuviel?“in der SZ vom 13. September:
Wer eine Fahrerlaubnis erwirbt, leistet mit der Unterschrift beim Fahrprüfer auch die Zusicherung an die Allgemeinheit, sich regelkonform zu verhalten. Wenn die Unterschrift nicht geleistet oder gar verweigert würde, weil man gleich von vorneweg die Absicht hat, sich über Verkehrsregeln hinwegzusetzen, dann würde die Fahrerlaubnis vermutlich nicht ausgehändigt werden.
Ich frage mich oft, ob die Unterschrift vieler Leute in allen Geschäftsvorgängen und bei allen Zusicherungen die gleiche Gültigkeit hat, wie im Fahrerlaubnisverfahren. Aufgestellte Überwachungseinrichtungen reagieren üblicherweise nur bei Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit, und es wird nach Auswertung eine Messgerätetoleranz von plus/minus drei km/h eingerechnet, ansonsten hat die leere Kamerasäule allenfalls Präventivfunktion. Nachdem der Gerätestandort wohl aufgrund vorhergegangener Messungen und Geschehnisse als Gefahrenstelle eingestuft wurde, sollte man keine großartigen Einwände haben, zumal die Bestückung mit der Kamera nicht einmal ausufernd oft erfolgt.
Und wer vorschriftsmäßig fährt, bekommt sowieso weiterhin keine Zahlungsaufforderung, so einfach ist das. Ich habe noch nie erlebt, dass sich die für die Einrichtung von Geschwindigkeitsmessanlagen verantwortlichen Personen auf Standorte, die rechtlich nicht abgesichert waren, eingelassen haben.
Nächstes Jahr ist natürlich wieder Gemeinderatswahl und da kann man mit solchen Aktionen wie die der FDP „vorpunkten“– vor allem bei Leuten, die daraufhin versteckte Liberalität erst entdecken.
Peter Rieger, Biberach