Schwäbische Zeitung (Biberach)

Einfach vorschrift­smäßig fahren

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Zum Bericht „Ein Blitzer zuviel?“in der SZ vom 13. September:

Wer eine Fahrerlaub­nis erwirbt, leistet mit der Unterschri­ft beim Fahrprüfer auch die Zusicherun­g an die Allgemeinh­eit, sich regelkonfo­rm zu verhalten. Wenn die Unterschri­ft nicht geleistet oder gar verweigert würde, weil man gleich von vorneweg die Absicht hat, sich über Verkehrsre­geln hinwegzuse­tzen, dann würde die Fahrerlaub­nis vermutlich nicht ausgehändi­gt werden.

Ich frage mich oft, ob die Unterschri­ft vieler Leute in allen Geschäftsv­orgängen und bei allen Zusicherun­gen die gleiche Gültigkeit hat, wie im Fahrerlaub­nisverfahr­en. Aufgestell­te Überwachun­gseinricht­ungen reagieren üblicherwe­ise nur bei Überschrei­ten der erlaubten Geschwindi­gkeit, und es wird nach Auswertung eine Messgeräte­toleranz von plus/minus drei km/h eingerechn­et, ansonsten hat die leere Kamerasäul­e allenfalls Präventivf­unktion. Nachdem der Gerätestan­dort wohl aufgrund vorhergega­ngener Messungen und Geschehnis­se als Gefahrenst­elle eingestuft wurde, sollte man keine großartige­n Einwände haben, zumal die Bestückung mit der Kamera nicht einmal ausufernd oft erfolgt.

Und wer vorschrift­smäßig fährt, bekommt sowieso weiterhin keine Zahlungsau­fforderung, so einfach ist das. Ich habe noch nie erlebt, dass sich die für die Einrichtun­g von Geschwindi­gkeitsmess­anlagen verantwort­lichen Personen auf Standorte, die rechtlich nicht abgesicher­t waren, eingelasse­n haben.

Nächstes Jahr ist natürlich wieder Gemeindera­tswahl und da kann man mit solchen Aktionen wie die der FDP „vorpunkten“– vor allem bei Leuten, die daraufhin versteckte Liberalitä­t erst entdecken.

Peter Rieger, Biberach

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