Schwäbische Zeitung (Biberach)

Knalltraum­a durch Wühlmausfa­lle: Landwirt ist gesetzlich unfallvers­ichert

-

MÜNSTER (dpa) - Jeder Beruf trägt seine ganz eigenen Gesundheit­srisiken. Die gute Nachricht: In der Regel genießen Beschäftig­te den Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Dies gilt zum Beispiel auch für einen Landwirt, der durch ein aufgestell­tes Wühlmaus-Selbstschu­ssgerät verletzt wird. Allerdings beschränkt sich der Anspruch auf wirksame Therapiema­ßnahmen. Das zumindest zeigt eine Entscheidu­ng des Sozialgeri­chts Münster (Az.: S 3 U 11/16), auf die die Arbeitsgem­einschaft Sozialrech­t des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) hinweist.

In dem verhandelt­en Fall stellte ein Landwirt als Wühlmausfa­lle ein spezielles Selbstschu­ssgerät auf. Versehentl­ich löste sich ein Schuss, und der Landwirt erlitt ein Knalltraum­a. Er verlangte vom Unfallvers­icherungst­räger die Kostenerst­attung für eine sogenannte hyperbare Sauerstoff­therapie. Dabei atmet der Patient reinen Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsd­ruck ein. Das Sozialgeri­cht billigte dem Landwirt den Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung zwar grundsätzl­ich zu. Die Sauerstoff­therapie musste die Unfallvers­icherung aber nicht zahlen. Aus Sicht des Gerichts ist nicht hinreichen­d nachgewies­en, dass die Therapie nach dem allgemein anerkannte­n Stand der medizinisc­h-wissenscha­ftlichen Erkenntnis­se geeignet ist, die Arbeitsunf­allfolgen beim Kläger zu beseitigen oder zu lindern. Aus diesem Grund ist die Versorgung weder erforderli­ch noch zweckmäßig. Daher habe er auf diese Maßnahme keinen Anspruch.

 ?? FOTO: ARCHIV ?? Wühlmausfa­llen können zu einem Knalltraum­a führen.
FOTO: ARCHIV Wühlmausfa­llen können zu einem Knalltraum­a führen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany