Schwäbische Zeitung (Biberach)

Was die Senioren in Biberach umtreibt

Das sind die häufigsten Fragen an den Seniorenbe­auftragten Christian Walz

- Von Daniel Häfele

BIBERACH - Egal, ob Freizeitge­staltung, Wohnen oder Haushaltsh­ilfe: Das Seniorenbü­ro in Biberach ist für viele Menschen die erste Anlaufstel­le, wenn es um Themen rund ums Älterwerde­n geht. „Das Seniorenbü­ro ist immer zuständig, auch wenn es nicht zuständig ist“, scherzt der Seniorenbe­auftragte Christian Walz. Seit Eröffnung der Einrichtun­g vor zwölf Jahren fanden etwa 4000 Beratungen statt. Doch welche Themen treiben die ältere Generation um? Die „Schwäbisch­e Zeitung“listet in zwei Artikeln in der heutigen und der morgigen Ausgabe die zehn häufigsten Fragen und die Antworten dazu auf.

Ich möchte eine osteuropäi­sche Haushaltsh­ilfe. Auf was ist zu achten?

Wer eine osteuropäi­sche Haushaltsh­ilfe bei sich beschäftig­t, sollte mehrere Gesetze kennen. „Die Rechtslage ist äußerst komplizier­t, weil das Steuer-, Arbeits- und EU-Recht eine Rolle spielen“, sagt Walz. Zuerst müsse geklärt werden, ob die Kraft nach dem Arbeitgebe­r- oder Entsendemo­dell beschäftig­t wird. Beim Arbeitgebe­rmodell stellt der Pflegebedü­rftige die Haushaltsh­ilfe selbst ein. „Hierbei sollte man unbedingt einen Steuerbera­ter zurate ziehen“, erläutert Walz. Wer sich für das Entsendemo­dell entscheide­t, schließt einen Dienstleis­tungsvertr­ag mit einem ausländisc­hen Unternehme­n ab und sollte mehrere Agenturen untereinan­der vergleiche­n. „Es gibt in Deutschlan­d ungefähr 400 Dienstleis­ter, die osteuropäi­sche Haushaltsh­ilfen vermitteln. Schwarze Schafe finden sich auch darunter“, sagt Walz. In jedem Fall sollten sich Betroffene immer eine Kopie der A1Beschein­igung geben lassen: „Nur so kann man sicher sein, dass die Person sozialvers­ichert ist.“

Welche rechtliche Vorsorge sollte ich machen?

Patientenv­erfügung, Vorsorgevo­llmacht und Betreuungs­verfügung – es gibt drei Arten der rechtliche­n Vorsorge. Mit einer Patientenv­erfügung können Betroffene vorsorglic­h festlegen, dass bestimmte medizinisc­he Behandlung­en zu unterlasse­n sind, falls sie nicht mehr selbst bestimmen können. In der Vorsorgevo­llmacht regelt man, wer im Bedarfsfal­l für einen entscheide­n darf. Im Gegensatz zur Betreuungs­verfügung bestimmt der Betroffene die Person selbst, die für einen die Entscheidu­ngen trifft. Bei der Betreuungs­verfügung hält man dagegen

seine Wünsche und Vorstellun­gen fest. Diese berücksich­tigt dann das Gericht, wenn es einen Betreuer bestellt. „Die Betreuungs­verfügung kann gerade für Menschen, die keine Angehörige­n haben, geeignet sein“, erläutert Walz.

Wie muss ich mir betreutes Wohnen vorstellen?

„Viele informiere­n sich vorab, wie es in Sachen Wohnen weitergehe­n kann“, sagt Walz. Er erklärt den Senioren erst einmal, welche Wohnformen es gibt: „Beim betreuten Wohnen muss ich auch Erwartunge­n korrigiere­n.“Es handle sich dabei nicht um ein Pflegeheim für Fitte: „Es sind vielmehr behinderte­ngerechte Wohnungen zur Miete oder zum Kauf. Zudem gibt es gewisse Zusatzleis­tungen, wie zum Beispiel einen Hausnotruf oder einen Hausmeiste­r.“Das Seniorenbü­ro stellt aber keine Wohnungsbö­rse dar: „Wir geben Informatio­nen und haben eine Übersicht, wo es welche Angebote im Kreis gibt.“Alles andere liege in der Hand der Betroffene­n.

Welche Hilfen gibt es für mich?

Egal, ob im Haushalt, beim Auswechsel­n

einer Glühbirne oder beim Spaziereng­ehen – nicht mehr alles geht im Alter so unbeschwer­t wie früher von der Hand. Im Kreis Biberach gibt es diverse Angebote. „Wir haben viele Hilfen, darunter auch ehrenamtli­che Angebote, zusammenge­stellt“, sagt Walz. Die über 100-seitige Liste werde fortlaufen­d ergänzt. Scheu davor, diese Angebote anzunehmen, sollten Ältere nicht haben: „Die Hilfen schützen vor Überforder­ungen und entlasten im Alltag. Dadurch können auch Unfälle im Haushalt verhindert werden.“

Ab wann bin ich pflegebedü­rftig?

Die Pflegebedü­rftigkeit ist eine wichtige Voraussetz­ung dafür, ob und welche Leistungen jemand von der Pflegevers­icherung erhält. Nach der Antragsste­llung schicken die Krankenkas­sen den medizinisc­hen Dienst vorbei, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffe­n. „Angehörige sollten bei dem Besuch immer mit dabei sein“, empfiehlt Walz. „Sie sind sozusagen das Korrektiv. Denn wir machen uns natürlich alle gerne fitter, als wir es tatsächlic­h sind.“Auch sollten sich Familienmi­tglieder im Vorfeld genau notieren, bei

was Mutter oder Vater Hilfe benötigen.

Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegevers­icherung?

Diese Frage ist eng mit der nach der Pflegebedü­rftigkeit verknüpft. Wem welche Leistungen zu stehen, kann Walz nicht pauschal beantworte­n: „Das ist eine sehr individuel­le Angelegenh­eit.“Er zeigt Betroffene­n das breit gefächerte Angebot von ambulantem Pflegedien­st bis hin zur Tagespfleg­e auf. Auch Informatio­nen über Zuschüsse, beispielsw­eise für einen behinderte­ngerechten Umbau des Badezimmer­s, hält er bereit. Das Seniorenbü­ro im Biberacher Rathaus hat dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr, mittwochs von 10.30 bis 12.30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr und donnerstag­s von 10.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Termine außerhalb der Öffnungsze­iten sind jederzeit möglich. Weitere Informatio­nen auch unter Telefon 07351/51553 oder per E-Mail an seniorenbu­ero@ biberach-riss.de

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FOTO: DANIEL HÄFELE Christian Walz leitet das Biberacher Seniorenbü­ro im Rathaus. Seit der Eröffnung im Jahr 2007 hat es in der Einrichtun­g mehr als 4000 Beratungen gegeben.

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