Schwäbische Zeitung (Biberach)
Was die Senioren in Biberach umtreibt
Das sind die häufigsten Fragen an den Seniorenbeauftragten Christian Walz
BIBERACH - Egal, ob Freizeitgestaltung, Wohnen oder Haushaltshilfe: Das Seniorenbüro in Biberach ist für viele Menschen die erste Anlaufstelle, wenn es um Themen rund ums Älterwerden geht. „Das Seniorenbüro ist immer zuständig, auch wenn es nicht zuständig ist“, scherzt der Seniorenbeauftragte Christian Walz. Seit Eröffnung der Einrichtung vor zwölf Jahren fanden etwa 4000 Beratungen statt. Doch welche Themen treiben die ältere Generation um? Die „Schwäbische Zeitung“listet in zwei Artikeln in der heutigen und der morgigen Ausgabe die zehn häufigsten Fragen und die Antworten dazu auf.
Ich möchte eine osteuropäische Haushaltshilfe. Auf was ist zu achten?
Wer eine osteuropäische Haushaltshilfe bei sich beschäftigt, sollte mehrere Gesetze kennen. „Die Rechtslage ist äußerst kompliziert, weil das Steuer-, Arbeits- und EU-Recht eine Rolle spielen“, sagt Walz. Zuerst müsse geklärt werden, ob die Kraft nach dem Arbeitgeber- oder Entsendemodell beschäftigt wird. Beim Arbeitgebermodell stellt der Pflegebedürftige die Haushaltshilfe selbst ein. „Hierbei sollte man unbedingt einen Steuerberater zurate ziehen“, erläutert Walz. Wer sich für das Entsendemodell entscheidet, schließt einen Dienstleistungsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen ab und sollte mehrere Agenturen untereinander vergleichen. „Es gibt in Deutschland ungefähr 400 Dienstleister, die osteuropäische Haushaltshilfen vermitteln. Schwarze Schafe finden sich auch darunter“, sagt Walz. In jedem Fall sollten sich Betroffene immer eine Kopie der A1Bescheinigung geben lassen: „Nur so kann man sicher sein, dass die Person sozialversichert ist.“
Welche rechtliche Vorsorge sollte ich machen?
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – es gibt drei Arten der rechtlichen Vorsorge. Mit einer Patientenverfügung können Betroffene vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Behandlungen zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst bestimmen können. In der Vorsorgevollmacht regelt man, wer im Bedarfsfall für einen entscheiden darf. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung bestimmt der Betroffene die Person selbst, die für einen die Entscheidungen trifft. Bei der Betreuungsverfügung hält man dagegen
seine Wünsche und Vorstellungen fest. Diese berücksichtigt dann das Gericht, wenn es einen Betreuer bestellt. „Die Betreuungsverfügung kann gerade für Menschen, die keine Angehörigen haben, geeignet sein“, erläutert Walz.
Wie muss ich mir betreutes Wohnen vorstellen?
„Viele informieren sich vorab, wie es in Sachen Wohnen weitergehen kann“, sagt Walz. Er erklärt den Senioren erst einmal, welche Wohnformen es gibt: „Beim betreuten Wohnen muss ich auch Erwartungen korrigieren.“Es handle sich dabei nicht um ein Pflegeheim für Fitte: „Es sind vielmehr behindertengerechte Wohnungen zur Miete oder zum Kauf. Zudem gibt es gewisse Zusatzleistungen, wie zum Beispiel einen Hausnotruf oder einen Hausmeister.“Das Seniorenbüro stellt aber keine Wohnungsbörse dar: „Wir geben Informationen und haben eine Übersicht, wo es welche Angebote im Kreis gibt.“Alles andere liege in der Hand der Betroffenen.
Welche Hilfen gibt es für mich?
Egal, ob im Haushalt, beim Auswechseln
einer Glühbirne oder beim Spazierengehen – nicht mehr alles geht im Alter so unbeschwert wie früher von der Hand. Im Kreis Biberach gibt es diverse Angebote. „Wir haben viele Hilfen, darunter auch ehrenamtliche Angebote, zusammengestellt“, sagt Walz. Die über 100-seitige Liste werde fortlaufend ergänzt. Scheu davor, diese Angebote anzunehmen, sollten Ältere nicht haben: „Die Hilfen schützen vor Überforderungen und entlasten im Alltag. Dadurch können auch Unfälle im Haushalt verhindert werden.“
Ab wann bin ich pflegebedürftig?
Die Pflegebedürftigkeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, ob und welche Leistungen jemand von der Pflegeversicherung erhält. Nach der Antragsstellung schicken die Krankenkassen den medizinischen Dienst vorbei, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen. „Angehörige sollten bei dem Besuch immer mit dabei sein“, empfiehlt Walz. „Sie sind sozusagen das Korrektiv. Denn wir machen uns natürlich alle gerne fitter, als wir es tatsächlich sind.“Auch sollten sich Familienmitglieder im Vorfeld genau notieren, bei
was Mutter oder Vater Hilfe benötigen.
Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung?
Diese Frage ist eng mit der nach der Pflegebedürftigkeit verknüpft. Wem welche Leistungen zu stehen, kann Walz nicht pauschal beantworten: „Das ist eine sehr individuelle Angelegenheit.“Er zeigt Betroffenen das breit gefächerte Angebot von ambulantem Pflegedienst bis hin zur Tagespflege auf. Auch Informationen über Zuschüsse, beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau des Badezimmers, hält er bereit. Das Seniorenbüro im Biberacher Rathaus hat dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr, mittwochs von 10.30 bis 12.30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr und donnerstags von 10.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Weitere Informationen auch unter Telefon 07351/51553 oder per E-Mail an seniorenbuero@ biberach-riss.de