Schwäbische Zeitung (Biberach)

Noch wird an der unechten Teilortswa­hl festgehalt­en

Sitzungver­teilung im Gemeindera­t Ochsenhaus­en und in den Ortschafts­räten bleibt unveränder­t

- Von Tobias Rehm

OCHSENHAUS­EN - Die Sitzvertei­lung im Gemeindera­t Ochsenhaus­en sowie in den Ortschafts­räten Mittelbuch und Reinstette­n bleibt bei der Kommunalwa­hl im kommenden Jahr wie gehabt. Dies entschied der Gemeindera­t am Dienstagab­end. Dabei hätte es den neuesten Einwohnerz­ahlen zufolge zumindest in Reinstette­n zu einer Änderung kommen können.

Der Gemeindera­t Ochsenhaus­en wird auch nach der Kommunalwa­hl 2019 18 Sitze haben, aufgeteilt aufgrund der unechten Teilortswa­hl auf die Wohnbezirk­e Ochsenhaus­en, Sankt Annahof (11 Sitze), Hattenburg, Ziegelstad­el (1), Reinstette­n. Eichen, Goppertsho­fen, Wennedach (3), Laubach (1) sowie Mittelbuch und Bebenhaus (2). In Mittelbuch sind es im Ortschafts­rat weiterhin acht Sitze. In Reinstette­n ist die unechte Teilortswa­hl vorgesehen, die elf Sitze verteilen sich auf Reinstette­n (5), Eichen (1), Goppertsho­fen (1), Laubach (3) und Wennedach (1). Nach der Neuberechn­ung auf Grundlage der amtlichen Einwohnerz­ahl vom 30. September 2017 könnte der Sitz von Eichen (81 Einwohner) wegfallen. Der Ortschafts­rat Reinstette­n hatte sich jedoch dafür ausgesproc­hen, die bisherige Verteilung zu belassen, erklärte Hauptamtsl­eiterin Tanja Oelmaier. Auch der Gemeindera­t beschloss, die Sitzvertei­lung wie bislang beizubehal­ten.

Tanja Oelmaier erklärte ergänzend, dass man ihrer Ansicht nach überlegen müsse, durch welche Maßnahmen die Teilorte für die Zukunft besser gestärkt werden könnten. Die Ortschafts­räte würden bei bestimmten Themen zwar angehört, hätten aber keine Entscheidu­ngsbefugni­s. Sie könne sich vorstellen, dass beispielsw­eise Bauvorhabe­n oder Ausschreib­ungen in den Ortschafts­räten behandelt werden. „Wir machen uns oft doppelt oder dreifach Arbeit, das könnte einfacher sein“, sagte Oelmaier. Stattdesse­n könnten Aufgaben übertragen und über die Abschaffun­g der unechten Teilortswa­hl nachgedach­t werden.

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