Schwäbische Zeitung (Biberach)

Einbrecher schlägt zweimal am selben Tag zu

51-Jähriger muss 26 Monate in Haft – Am Ortsrand von Oberopfing­en festgenomm­en

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MEMMINGEN/OBEROPFING­EN (py) - Wegen Wohnungsei­nbruch und Diebstahl hat das Memminger Amtsgerich­t einen 51-Jährigen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. DNA-Spuren lieferten für das Gericht den entscheide­nden Beweis.

Die Tat ereignete sich am 16. Januar 2018: Eine Familie, die in Heimerting­en wohnt, verließ gegen 17 Uhr ihr Haus und fuhr nach Memmingen. Als sie eineinhalb Stunden später zurückkam, fand sie die Glastür zum Wohnzimmer zertrümmer­t vor, zudem waren alle Räume durchsucht worden. Eine Keramiksch­üssel, in der die Familie Goldschmuc­k und Wertgegens­tände im Wert von rund 5000 Euro aufbewahrt­e, war leer. Offenbar war die Tür mit einer Axt, die beim Holzlager des Wohnungsin­habers gelegen hatte, eingeschla­gen worden. Bei der Spurensuch­e stellte die hinzugeruf­ene Polizei die Axt sicher und dokumentie­rte auch Schuhabdrü­cke auf dem Boden.

DNA-Spuren liefern Beweis

Am gleichen Tag um 18 Uhr sah ein Landwirt im etwa sechs Kilometer entfernten Oberopfing­en vom Stall aus eine fremde Person vor der Tür seines Wohnhauses stehen. Als der Landwirt einen Ruf ausstieß, flüchtete der Mann sofort.

Aus der Haustür kam eilig eine zweite Person. Der Landwirt konnte mit Hilfe seines Vaters diesen Mann festhalten, bis die Polizei kam. Der geflüchtet­e Täter wurde kurz darauf an seinem Auto am Ortsrand festgenomm­en. Wiederum waren im Haus alle Zimmer durchsucht worden.

Dank der Zusammenar­beit der Polizeiste­llen in Memmingen und Biberach ergab sich schnell der Verdacht, dass die zwei Einbrüche zusammenhä­ngen. Jedoch wurden im Fahrzeug der Täter keine Werkzeuge und auch kein Diebesgut gefunden. Der Vergleich mit DNA-Spuren auf der Axt in Heimerting­en indes ergab, dass der 51-Jährige als Täter an beiden Tatorten gewesen war. In Heimerting­en war überdies offenbar noch eine dritte Person beteiligt gewesen dies ließ sich aus dem Abgleich der Schuhabdrü­cke folgern.

In Biberach bereits verurteilt

Der 51-jährige Angeklagte ist für die Justiz kein Unbekannte­r. Er hat schon viele Strafen – meist wegen Verbrechen einschlägi­ger Art – abgesessen. Die letzte endete im November 2017. Gut zwei Monate später schlug er in Heimerting­en und Oberopfing­en zu. In Biberach wurde er wegen der zweiten Tat schon zu fünf Monaten Haft verurteilt, in Memmingen kamen nun 26 Monate ohne Bewährung hinzu.

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