Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Schwangerschaftsabbruch kann nicht der Weg sein“
RAVENSBURG Die Debatte um pränatale Bluttest wird zu pragmatisch geführt. Das sagte Moraltheologe Eberhard Schockenhoff (Foto: pr) von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Gespräch mit Caroline Messick.
Herr Schockenhoff, wie bewerten Sie die Debatte um die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests?
Das kommt nicht unverhofft. Zwischen der Entwicklung des Testverfahrens und der Frage, in welcher Weise er Einfluss auf die medizinische Praxis nehmen soll, liegt schon eine ganze Zeit dazwischen. Das Problem ist, dass sich die Debatte um den Bluttest hauptsächlich mit pragmatischen Dingen beschäftigt: dass der Test schnell verfügbar ist, dass er verlässlicher ist als andere Verfahren oder dass er minimalinvasiv ist. Dabei muss man dessen einziges Ziel im Blick haben: Dieser Test soll ein Merkmal identifizieren, unter dem ein Mensch leidet. 95 Prozent der Eltern entscheiden sich für eine Abtreibung, nachdem das Merkmal entdeckt wurde. Das widerspricht sämtlichen Antidiskriminierungskonventionen, für die sich Deutschland einsetzt. Dieser Widerspruch muss viel stärker in die öffentliche Debatte einfließen.
Befürworter des Tests argumentieren, dass er eine wichtige Entscheidungshilfe für werdende Eltern sein kann. Was halten Sie von diesem Argument?
Natürlich ist es eine persönliche Entscheidung, die niemandem abgenommen werden kann. Das Problem liegt für mich in der Frage, ob Eltern überhaupt über ein entstandenes Leben verfügen können. Eltern sind dazu nicht befugt, auch wenn die Geburt eines behinderten Kindes für sie erst einmal schlimm ist.
Abtreibung bewerben – der Paragraph 219a Strafgesetzbuch stellt das unter Strafe. Finden Sie das richtig und zeitgemäß?
Es gibt ein sehr komplexes, ausgewogenes Regelwerk zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Das nachzujustieren ist schwierig. Wenn Ärzte Werbung damit machen, könnte das dazu führen, dass die Gesellschaft eine Abtreibung als weniger grenzwertig empfindet. Eine Grenzsituation wie ein Schwangerschaftsabbruch kann nicht der reguläre Weg sein. Hier muss die Perspektive des ungeborenen Kindes in den Mittelpunkt gerückt werden.
Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Debatte um die Rechtssicherheit für Gynäkologen?
Selbstverständlich sollen die Frauenärzte Rechtssicherheit haben. Diese scheinbar drohende Gefahr der fehlenden Rechtssicherheit wird jetzt in die Debatte eingeführt, ist aber kein richtiges Argument.