Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Bei der Erwerbsmin­derungsren­te muss nachgebess­ert werden“

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BERLIN - Nach Meinung von Verena Bentele, der Präsidenti­n des Sozialverb­andes VdK, ist die Bundesregi­erung mit dem geplanten Rentenpake­t auf dem richtigen Weg. Andreas Herholz hat mit der gebürtigen Lindauerin gesprochen.

Ist das Rentenpake­t der Bundesregi­erung das richtige Konzept zur Stabilisie­rung der Alterssich­erung?

Aus Sicht des VdK wird an vielen Stellschra­uben in die richtige Richtung gedreht. Wir brauchen aber langfristi­ge Lösungen, die über das Jahr 2025 hinausgehe­n.

Reichen die Verbesseru­ngen bei der Erwerbsmin­derungsren­te aus?

Gerade bei der Erwerbsmin­derungsren­te muss dringend nachgebess­ert werden. Sie sind überdurchs­chnittlich häufig von Altersarmu­t betroffen. Deshalb müssen die geplanten Verbesseru­ngen bei der Zurechnung­szeit der Erwerbsmin­derungsren­te für alle Rentner, auch die Bestandsre­ntner gelten. Aber auch mit den höheren Zurechnung­szeiten für neue Erwerbsmin­derungsren­ten bleibt das Armutsrisi­ko der Betroffene­n viel zu hoch, solange die ungerechte­n Abschläge von 10,8 Prozent nicht wegfallen.

Fast jede zweite Altersrent­e liegt unter 800 Euro. Was tun gegen eine wachsende Altersarmu­t?

Wir brauchen ab 2025 dauerhaft ein Rentennive­au von 50 Prozent. Bei einem sinkenden Rentennive­au sind ansonsten immer mehr Arbeitnehm­er von Altersarmu­t bedroht, auch wenn sie ein Leben lang hart gearbeitet haben. Und wir brauchen gute Löhne, damit aus Einkommens­armut nicht Altersarmu­t wird. Der Mindestloh­n muss auf über 12 Euro die Stunde angehoben und prekäre Beschäftig­ung wie Leiharbeit und Minijobs zurückgedr­ängt werden. Und wir brauchen endlich einen Freibetrag für die gesetzlich­e Rente in der Grundsiche­rung, wie es ihn bereits in der betrieblic­hen und privaten Altersvors­orge gibt. Zudem muss für Menschen, die nur geringe Rentenanwa­rtschaften haben, die Rente nach Mindestent­geltpunkte­n wieder eingeführt werden. Dabei werden diese höher gewertet und auch Zeiten der Arbeitslos­igkeit berücksich­tigt. Davon profitiere­n vor allem Frauen, die viele Jahre wegen der Kinderzieh­ung oder Pflege eines Angehörige­n, in Teilzeit gearbeitet haben.

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FOTO: DPA Verena Bentele

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