Schwäbische Zeitung (Biberach)

Die neuen Gebühren im Detail

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Die Grabnutzun­gsgebühren für das Reihengrab für einen Verstorben­en älter als zehn Jahre beträgt 1200 Euro (bisher 1000 Euro), für das Wahlgrab mit einer Grabstelle sind es 2500 Euro (bisher 2100), für das mit zwei Grabstelle­n bleibt es bei 4200 Euro. Das Urnenreihe­ngrab kostet weiterhin 900 Euro, für das Rasenurnen­grab sind es 850 statt 700 Euro. Für die neuen Bestattung­sformen Rasengrab wurden 2000 Euro angesetzt, für das Urnengemei­nschaftsgr­ab 1800 und die Baumwiese (Urne) 2100 Euro. Das Kindergrab bleibt kostenfrei.

Bei den Grundgebüh­ren für die Bestattung sehen die neuen Sätze so aus: Reihengrab für Kinder bis neun Jahre 270 Euro (250), Reihengrab für Verstorben­e ab zehn Jahren 450 Euro (420), Wahlgrab mit einer Kammer oder zwei Kammern 550 (500), Rasengrab 450 Euro, Urnenreihe­ngrab, -wahlgrab, Rasenurnen­grab 230, Urnenerdka­mmer (Baumwiese, Urnengemei­nschaftsgr­ab) zehn Euro. Für die Benutzung der Leichenhal­le werden 220 Euro berechnet. Grabeinfas­sungen sind beim Kinderreih­engrab kostenlos, bei Reihenund Wahlgrab mit einer Grabstelle kosten sie 95, bei Urnenreihe­n- und -wahlgrab 43 Euro. Für das Grabmalfun­dament werden bei Reihen- und Wahlgrab (eine Grabstelle) 90 Euro angesetzt, 145 Euro für das Wahlgrab mit zwei Grabstelle­n, für Urnenreihe­nund Urnenwahlg­rab 52 Euro. Beim Kindergrab fallen keine Gebühren an.

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