Schwäbische Zeitung (Biberach)
Die neuen Gebühren im Detail
Die Grabnutzungsgebühren für das Reihengrab für einen Verstorbenen älter als zehn Jahre beträgt 1200 Euro (bisher 1000 Euro), für das Wahlgrab mit einer Grabstelle sind es 2500 Euro (bisher 2100), für das mit zwei Grabstellen bleibt es bei 4200 Euro. Das Urnenreihengrab kostet weiterhin 900 Euro, für das Rasenurnengrab sind es 850 statt 700 Euro. Für die neuen Bestattungsformen Rasengrab wurden 2000 Euro angesetzt, für das Urnengemeinschaftsgrab 1800 und die Baumwiese (Urne) 2100 Euro. Das Kindergrab bleibt kostenfrei.
Bei den Grundgebühren für die Bestattung sehen die neuen Sätze so aus: Reihengrab für Kinder bis neun Jahre 270 Euro (250), Reihengrab für Verstorbene ab zehn Jahren 450 Euro (420), Wahlgrab mit einer Kammer oder zwei Kammern 550 (500), Rasengrab 450 Euro, Urnenreihengrab, -wahlgrab, Rasenurnengrab 230, Urnenerdkammer (Baumwiese, Urnengemeinschaftsgrab) zehn Euro. Für die Benutzung der Leichenhalle werden 220 Euro berechnet. Grabeinfassungen sind beim Kinderreihengrab kostenlos, bei Reihenund Wahlgrab mit einer Grabstelle kosten sie 95, bei Urnenreihen- und -wahlgrab 43 Euro. Für das Grabmalfundament werden bei Reihen- und Wahlgrab (eine Grabstelle) 90 Euro angesetzt, 145 Euro für das Wahlgrab mit zwei Grabstellen, für Urnenreihenund Urnenwahlgrab 52 Euro. Beim Kindergrab fallen keine Gebühren an.