Schwäbische Zeitung (Biberach)
Unechte Teilortswahl bleibt erhalten
Ingoldinger Gemeinderat spricht sich einstimmig für die garantierte Berücksichtigung jeder Ortschaft aus
INGOLDINGEN (mam) - Bei den künftigen Kommunalwahlen soll es in Ingoldingen weiterhin die sogenannte unechte Teilortswahl geben. Dafür sprach sich am Donnerstagabend der Gemeinderat einstimmig aus. Allerdings solle das Thema in jeder Legislaturperiode neu bewertet werden. Die Ortschaftsräte von Muttensweiler, Winterstettendorf und -stadt hatten sich im Vorhinein schon für diese Regelung ausgesprochen. Die unechte Teilortswahl gibt es aktuell nur noch in Baden-Württemberg. In allen anderen Bundesländern ist dies nicht mehr üblich.
Es herrschte ungewohnte Einigkeit bei diesem Thema im Ingoldinger Gemeinderat. Noch vor zwei Monaten hatten sich die Räte teilweise heftig gestritten und sich nicht über das weitere Vorgehen einigen können. Stephan Müller aus Winterstettendorf plädierte ebenso für eine erneute Vorlage im Gremium in spätestens fünf Jahren wie Jörg Baur-Cleppien aus Ingoldingen. Roland Voltenauer, ebenfalls aus Ingoldingen, betonte, dass man durchaus bereit wäre, die unechte Teilortswahl jetzt abzuschaffen; er respektierte aber den Wunsch aus den Teilorten und gehe da auch mit ohne Wenn und Aber.
Darüber freute sich Matthias Harsch aus Winterstettenstadt. Er gab zu bedenken, dass es gut sei, dass alle Teilorte automatisch im Gemeinderat vertreten seien, da die jeweiligen Vertreter doch ein Spezialwissen hätten. Allerdings sei man in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr zusammengewachsen und fühle sich der Gesamtgemeinde verantwortlich.
Die unechte Teilortswahl ist in der Hauptsatzung von Ingoldingen seit Jahrzehnten verankert; vor einer Änderung müssen die Ortschaftsräte angehört werden. Das Votum aus den Teilorten war eindeutig, um auch weiterhin die Interessen derselben im Gemeinderat gut vertreten zu sehen. Bürgermeister Jürgen Schell stellte während der Debatte nochmals klar, dass es bei der unechten Teilortswahl nicht um die Ortschaftsverfassung geht. Diese sei von der unechten Teilortswahl unberührt.