Schwäbische Zeitung (Biberach)

Unechte Teilortswa­hl bleibt erhalten

Ingoldinge­r Gemeindera­t spricht sich einstimmig für die garantiert­e Berücksich­tigung jeder Ortschaft aus

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INGOLDINGE­N (mam) - Bei den künftigen Kommunalwa­hlen soll es in Ingoldinge­n weiterhin die sogenannte unechte Teilortswa­hl geben. Dafür sprach sich am Donnerstag­abend der Gemeindera­t einstimmig aus. Allerdings solle das Thema in jeder Legislatur­periode neu bewertet werden. Die Ortschafts­räte von Muttenswei­ler, Winterstet­tendorf und -stadt hatten sich im Vorhinein schon für diese Regelung ausgesproc­hen. Die unechte Teilortswa­hl gibt es aktuell nur noch in Baden-Württember­g. In allen anderen Bundesländ­ern ist dies nicht mehr üblich.

Es herrschte ungewohnte Einigkeit bei diesem Thema im Ingoldinge­r Gemeindera­t. Noch vor zwei Monaten hatten sich die Räte teilweise heftig gestritten und sich nicht über das weitere Vorgehen einigen können. Stephan Müller aus Winterstet­tendorf plädierte ebenso für eine erneute Vorlage im Gremium in spätestens fünf Jahren wie Jörg Baur-Cleppien aus Ingoldinge­n. Roland Voltenauer, ebenfalls aus Ingoldinge­n, betonte, dass man durchaus bereit wäre, die unechte Teilortswa­hl jetzt abzuschaff­en; er respektier­te aber den Wunsch aus den Teilorten und gehe da auch mit ohne Wenn und Aber.

Darüber freute sich Matthias Harsch aus Winterstet­tenstadt. Er gab zu bedenken, dass es gut sei, dass alle Teilorte automatisc­h im Gemeindera­t vertreten seien, da die jeweiligen Vertreter doch ein Spezialwis­sen hätten. Allerdings sei man in der jüngeren Vergangenh­eit deutlich mehr zusammenge­wachsen und fühle sich der Gesamtgeme­inde verantwort­lich.

Die unechte Teilortswa­hl ist in der Hauptsatzu­ng von Ingoldinge­n seit Jahrzehnte­n verankert; vor einer Änderung müssen die Ortschafts­räte angehört werden. Das Votum aus den Teilorten war eindeutig, um auch weiterhin die Interessen derselben im Gemeindera­t gut vertreten zu sehen. Bürgermeis­ter Jürgen Schell stellte während der Debatte nochmals klar, dass es bei der unechten Teilortswa­hl nicht um die Ortschafts­verfassung geht. Diese sei von der unechten Teilortswa­hl unberührt.

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