Schwäbische Zeitung (Biberach)
Männer prügeln sich vor Schussenrieder Spielhalle
Prozess wegen Körperverletzung endet ohne Urteil – Angeklagter und Zeuge widersprechen sich
BAD SCHUSSENRIED - Zwei Männer sind im Januar 2017 vor einer Spielhalle in Bad Schussenried aneinandergeraten. Als die Polizei hinzukam, erstattete einer der beiden Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung. Der Fall wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Biberach verhandelt.
Bereits zu Beginn des Prozesses zeigte sich: Ein unbeschriebenes Blatt ist der 28-jährige Angeklagte nicht. Der gelernte Kfz-Mechaniker verfügt über mehrere Einträge im Bundeszentralregister. Beginnend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, über Gefährdung des Straßenverkehrs, bis hin zu Betrug und Körperverletzung. Anfang des Jahres hatte er eine dreimonatige Haftstraße hinter sich gebracht, nachdem Bewährungsauflagen nicht erfüllt wurden.
Widersprüchliche Aussagen
Im vorliegenden Fall hatte er selbst die Polizei gerufen. Nach seinen Angaben habe sein 39-jähriger Kontrahent ihn mit ungerechtfertigten Geldforderungen belästigt und ihn im Streit an seiner Jacke festgehalten. Da er ihn nicht abschütteln konnte, habe er sich Hilfe geholt. Die Polizistin, die als Zeugin geladen war, gab jedoch an, bei ihrer Ankunft damals keine Verletzungen festgestellt zu haben. Der Angeklagte widersprach in seiner Aussage auch sonst dem, was der 39-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte. Weder habe er den anderen geschlagen, noch irgendwelche Beleidigungen gegen ihn ausgesprochen.
Klarheit sollte die Aussage des 39-Jährigen, des vermeintlichen Opfers, schaffen. Dieser war allerdings nicht vor Gericht erschienen, zur Verärgerung von Richterin Julia Wichmann. Sie veranlasste aus dem Gerichtssaal heraus, dass der Zeuge vorgeführt werden solle und schickte die Polizei zu seiner Meldeadresse. Als diese erfolglos zurückkehrte, da sie ihn nicht angetroffen hatte, versuchte Wichmann, den Kontakt über eine Handynummer herzustellen. Das gelang und dem Zeugen wurde mithilfe der Übersetzerin klargemacht, dass er sich umgehend zum Gericht zu bewegen habe. Telefonisch informierte ihn die Richterin über die Konsequenzen eines Nichterscheinens bei Gericht: Ordnungsstrafen in empfindlicher Höhe bis hin zur Beugehaft. Innerhalb von 20 Minuten war der Zeuge im Gerichtssaal.
Schwierige Vernehmung
Die Vernehmung des Zeugen gestaltete sich dann jedoch schwierig, da der Pakistaner kaum Deutsch sprach. Mithilfe der vom Gericht gestellten Dolmetscherin wurde seine Version nun zu Protokoll gegeben. Er erklärte, dass er für den Angeklagten auf mehreren Baustellen gearbeitet und dafür aber nie Geld gesehen habe. Dies sei der Grund für sein massives Vorgehen zuerst in und danach vor der Spielhalle gewesen. Der Angeklagte habe ihn geschlagen und beschimpft. Das ihm zustehende Geld habe er nicht gesehen. Auf die Frage, warum er nicht zum Gerichtstermin heute erschienen sei, blieb der Zeuge eine schlüssige Antwort schuldig. Bei der weiteren Befragung stellte sich heraus, dass der Angeklagte ihn in der Zwischenzeit mit zwei Freunden besucht hatte. Laut Angeklagtem ein Versöhnungsbesuch mit beidseitigen Umarmungen, laut dem Zeugen eine weitere Diskussion über das ihm zustehende Geld.
Richterin Wichmann beschäftigte sich eher mit der Frage, ob der Zeuge vielleicht bedroht worden sei. Wiederholt hakte sie nach, ob der Zeuge Angst habe vor jemand im Saal oder ob er eingeschüchtert worden sei. Der Zeuge verneinte diese Fragen.
Am Ende standen sich zwei unterschiedliche Versionen zum Tathergang gegenüber, die mangels weiterer Zeugen nicht aufgeklärt werden konnten. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft entschied Richterin Wichmann das Verfahren einzustellen, die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse.