Schwäbische Zeitung (Biberach)

Rechte und Pflichten für Praktikant­en

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Praktika sind in vielen Studiengän­gen Pflicht. Und selbst ohne Zwang nutzen viele Studierend­e ihre vorlesungs­freie Zeit, um den Arbeitsall­tag kennenzule­rnen.

Wo finde ich das richtige Praktikum? Bekomme ich Geld für ein Praktikum?

Generell gilt der Mindestloh­n von 8,84 Euro auch für Praktikant­en. Es gibt aber Ausnahmen: Handelt es sich etwa um ein Pflichtpra­ktikum im Rahmen des Studiums, müssen Unternehme­n keinen Mindestloh­n zahlen. Was für ihr Praktikum gilt, können Studierend­e mit einem Online-Test des Bundesarbe­itsministe­riums herausfind­en.

Welche Rechte habe ich?

Für Praktikant­en gilt wie für andere Arbeitnehm­er auch das Arbeitszei­tgesetz: Pro Tag dürfen sie demnach höchstens acht, in Ausnahmefä­llen auch bis zu zehn Stunden arbeiten, dazu kommt ein grundsätzl­iches Recht auf Pausen. Und wie andere Arbeitnehm­er haben Praktikant­en ebenfalls das Recht auf ein qualifizie­rtes Zeugnis.

Bin ich während meines Praktikums versichert?

Wie und in welcher Form man im Praktikum sozialvers­icherungsp­flichtig wird, hängt nicht nur vom Verdienst ab. Auch hier macht es einen Unterschie­d, ob das Praktikum Pflicht oder freiwillig ist, erklärt Birgit Adam, Autorin des Ratgebers „Chance Praktikum“der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. Es lohnt sich also, vorher beim Arbeitgebe­r nachzufrag­en. Immer Pflicht ist dagegen die Krankenver­sicherung. „Hier empfiehlt es sich, die Versicheru­ngslage vor Beginn eines Praktikums mit der jeweiligen Krankenkas­se durchzuspr­echen“, rät Adam deshalb.

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