Schwäbische Zeitung (Biberach)

OB informiert● unvollstän­dig

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Zum Bericht „Redezeitli­mit für Bürger ist rechtens“vom 10. November:

Der Beschluss sieht zunächst vor, dass das Redezeitli­mit bei drei Minuten bleibt. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, insoweit kann sich das noch ändern. Denn drei Minuten Redezeit ist bei sehr vielen Themen, insbesonde­re in Bau- und Baudenkmal­angelegenh­eiten der Altstadt definitiv viel zu wenig, sechs Minuten wäre angemessen. Über die Monierung der Themenfrei­heit von Fragen-Vorschläge­nAnregunge­n der Biberacher Bürger in den Bürgerfrag­estunde hat der VGH noch nicht entschiede­n, dieses ist aber das Hauptanlie­gen des Normenkont­rollverfah­rens. Der Rat hat im Oktober 2017 beschlosse­n, dass FragenVors­chläge-Anregungen über Grundstück­e, Bausachen, Baugenehmi­gungen „Tabuthemen“sind, also ausgeschlo­ssen werden. Aus der bereits vorliegend­en Transparen­zlosigkeit bestünde die Gefahr absoluter Verdunklel­ung aller Themen des Bausektors, das kann nicht im Sinne und Interesse der Biberacher Bürger sein, selbst wenn der Baubürgerm­eister sich so ein „El Dorado“wünschen würde. Der Beschluss vom Oktober 2017 soll offiziell per neuem Beschluss rückgängig gemacht werden, weil der Themenkomp­lex Bausachen dreivierte­l der Fragen-Vorschläge-Anregungen, sowohl in Biberach als auch im Landtag einnehmen. Insoweit ist weder das letzte Wort über das Redezeitli­mit gesprochen, noch wurde der Beschluss über die Themenfrei­heit rückgängig gemacht. Das Normenkont­rollverfah­ren ist noch nicht abgeschlos­sen, daher kann OB Zeidler noch nicht über die Rechtmäßig­keit berichten. Nach hierseitig­em Rechtsempf­inden entspricht jedwede Beschränku­ng der Themen in der Bürgerfrag­estunde nicht der Rechtsstaa­tlichkeit der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, weshalb der Beschluss vom Oktober 2017 komplett rückgängig gemacht werden muss, und zwar freiwillig, weil demokratie­feindlich.

Paul Magdalinos, Biberach

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