Schwäbische Zeitung (Biberach)
OB informiert● unvollständig
Zum Bericht „Redezeitlimit für Bürger ist rechtens“vom 10. November:
Der Beschluss sieht zunächst vor, dass das Redezeitlimit bei drei Minuten bleibt. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, insoweit kann sich das noch ändern. Denn drei Minuten Redezeit ist bei sehr vielen Themen, insbesondere in Bau- und Baudenkmalangelegenheiten der Altstadt definitiv viel zu wenig, sechs Minuten wäre angemessen. Über die Monierung der Themenfreiheit von Fragen-VorschlägenAnregungen der Biberacher Bürger in den Bürgerfragestunde hat der VGH noch nicht entschieden, dieses ist aber das Hauptanliegen des Normenkontrollverfahrens. Der Rat hat im Oktober 2017 beschlossen, dass FragenVorschläge-Anregungen über Grundstücke, Bausachen, Baugenehmigungen „Tabuthemen“sind, also ausgeschlossen werden. Aus der bereits vorliegenden Transparenzlosigkeit bestünde die Gefahr absoluter Verdunklelung aller Themen des Bausektors, das kann nicht im Sinne und Interesse der Biberacher Bürger sein, selbst wenn der Baubürgermeister sich so ein „El Dorado“wünschen würde. Der Beschluss vom Oktober 2017 soll offiziell per neuem Beschluss rückgängig gemacht werden, weil der Themenkomplex Bausachen dreiviertel der Fragen-Vorschläge-Anregungen, sowohl in Biberach als auch im Landtag einnehmen. Insoweit ist weder das letzte Wort über das Redezeitlimit gesprochen, noch wurde der Beschluss über die Themenfreiheit rückgängig gemacht. Das Normenkontrollverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher kann OB Zeidler noch nicht über die Rechtmäßigkeit berichten. Nach hierseitigem Rechtsempfinden entspricht jedwede Beschränkung der Themen in der Bürgerfragestunde nicht der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, weshalb der Beschluss vom Oktober 2017 komplett rückgängig gemacht werden muss, und zwar freiwillig, weil demokratiefeindlich.
Paul Magdalinos, Biberach