Schwäbische Zeitung (Biberach)
Streit um Gentests an Eizellen landet vor Gericht
Münchner Labor will die Ethikkommission in bestimmten Fällen umgehen
durchaus ethisch vertretbar sein, weitere Anwendungen der PID zuzulassen. Dies sollte dann aber über eine Ergänzung und nicht Umgehung der rechtlichen Regelung erfolgen.“
300 bis 400 Fälle im Jahr
Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Claudia Wiesemann, würde es begrüßen, „wenn die bürokratische Prozedur vor der Durchführung der Präimplantationsdiagnostik erleichtert würde“. Denn in der Regel seien die Familien, die die Anträge stellen, durch ein schwerbehindertes Kind oder mehrere Fehlgeburten schon belastet. „Diesen Paaren sollte man ihre Situation durch ein aufwendiges Verfahren und hohe finanzielle Gebühren nicht noch schwerer machen.“
Wie viele Anträge auf eine PID bei den verschiedenen Ethikkommissionen in Deutschland gestellt werden, wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht zentral erfasst. Wiesemann geht von 300 bis 400 Fällen im Jahr aus.
„Es kann zum Problem werden, dass die Kommissionen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entscheiden und es keine übergeordnete Instanz – also auch keine Möglichkeit zur Berufung gibt“, sagt Wiesemann. In vergleichbaren Fällen habe die bayerische Kommission beispielsweise strenger geurteilt. Die Gefahr uneinheitlicher Entscheidungsstandards sieht auch Marckmann. Eine bundesweit zuständige Kommission wäre konsequent, meint er. „Aber sie wäre auch ein Bürokratiemonster.“