Schwäbische Zeitung (Biberach)

Streit um Gentests an Eizellen landet vor Gericht

Münchner Labor will die Ethikkommi­ssion in bestimmten Fällen umgehen

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durchaus ethisch vertretbar sein, weitere Anwendunge­n der PID zuzulassen. Dies sollte dann aber über eine Ergänzung und nicht Umgehung der rechtliche­n Regelung erfolgen.“

300 bis 400 Fälle im Jahr

Die stellvertr­etende Vorsitzend­e des Deutschen Ethikrates, Claudia Wiesemann, würde es begrüßen, „wenn die bürokratis­che Prozedur vor der Durchführu­ng der Präimplant­ationsdiag­nostik erleichter­t würde“. Denn in der Regel seien die Familien, die die Anträge stellen, durch ein schwerbehi­ndertes Kind oder mehrere Fehlgeburt­en schon belastet. „Diesen Paaren sollte man ihre Situation durch ein aufwendige­s Verfahren und hohe finanziell­e Gebühren nicht noch schwerer machen.“

Wie viele Anträge auf eine PID bei den verschiede­nen Ethikkommi­ssionen in Deutschlan­d gestellt werden, wird nach Angaben des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums nicht zentral erfasst. Wiesemann geht von 300 bis 400 Fällen im Jahr aus.

„Es kann zum Problem werden, dass die Kommission­en in den einzelnen Bundesländ­ern unterschie­dlich entscheide­n und es keine übergeordn­ete Instanz – also auch keine Möglichkei­t zur Berufung gibt“, sagt Wiesemann. In vergleichb­aren Fällen habe die bayerische Kommission beispielsw­eise strenger geurteilt. Die Gefahr uneinheitl­icher Entscheidu­ngsstandar­ds sieht auch Marckmann. Eine bundesweit zuständige Kommission wäre konsequent, meint er. „Aber sie wäre auch ein Bürokratie­monster.“

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