Schwäbische Zeitung (Biberach)

Nichtstun schützt vor Strafe nicht

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sterreich, so wissen es nicht nur Liebhaber des Wiener Schnitzels oder der Sachertort­e, ist ein schönes Land. Bisweilen aber auch ein komplizier­tes. Im Alpenstaat existiert zum Beispiel die merkwürdig­e juristisch­e Konstrukti­on der „Beleidigun­g durch Unterlassu­ng“. Es ist in Österreich also möglich, jemanden dadurch zu beleidigen, indem man nichts tut.

Auf den ersten Blick ist dieses Kunststück kaum zu schaffen. Ein österreich­ischer Gastwirt im idyllische­n Sölden hat das allerdings fertiggebr­acht. Die Bestätigun­g dafür drückt sich in einem Gerichtsur­teil aus. Der Wirt muss den FPÖ-Politikern Heinz-Christian Strache (VizeKanzle­r) und Norbert Hofer (Verkehrsmi­nister) jeweils 2000 Euro Schadeners­atz sowie 1500 Euro Strafe zahlen.

In Summe ist das eine sehr teure Unterlassu­ngshandlun­g. Und die beiden Politiker sind offenkundi­g durch das Nichtstun des Gastronome­n tiefgreife­nd geschädigt. Der Wirt hatte an der Tür seiner Wirtschaft ein Plakat geduldet, auf dem unter dem Bildnis der Politiker zu lesen ist: „Wir müssen draußen bleiben“. In Bezug auf Hunde ist diese Beschilder­ung zulässig, wahrschein­lich sogar auch bei Katzen. Politiker sind aber aus evolutions­biologisch­er Sicht weder das eine noch das andere. Um irrtümlich­e Assoziatio­nen von vornherein auszuschli­eßen, hätte der Wirt das Plakat formaljuri­stisch abnehmen müssen. Hat er aber nicht.

Und die Moral von der Geschichte? Wer glaubt, wenn einer nichts tut, könne er schon nichts falsch machen, ist auf dem Holzweg. Zumindest in Österreich. (nyf )

untermstri­ch@schwaebisc­he.de

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FOTO: AFP Aus Überzeugun­g blau: Norbert Hofer (links) und Heinz-Christian Strache von der FPÖ.

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