Schwäbische Zeitung (Biberach)

Vor Verlängeru­ng des Handyvertr­ags kündigen und verhandeln

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BERLIN (dpa) - Wer nicht kündigt, bekommt auch nichts: Frei nach diesem Grundsatz sollten Mobilfunkk­unden, die nach Ablauf eines Zweijahres­vertrags im Prinzip bei ihrem Anbieter bleiben möchten, trotzdem erst einmal rechtzeiti­g und fristgemäß kündigen, rät das Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“. Nur dann erhielten Kunden im Zuge der sogenannte­n Kundenrück­gewinnung Angebote wie ein neues Handy für eine geringere Zuzahlung, eine Rechnungsg­utschrift oder eine Reduzierun­g der Grundgebüh­r von ihrem Provider – mit dem Ziel, dass man weitere zwei Jahre Kunde bleibt.

Allerdings sollten Verbrauche­r weder die Verhandlun­gen noch die Vertragsve­rlängerung an sich rein telefonisc­h führen, warnen die Experten. Denn Hotline-Mitarbeite­r seien geschult, dem Kunden ein Ja abzuringen und würden teils wichtige Vertragsel­emente wie Zuzahlunge­n, Tarifwechs­elgebühren oder etwa eine nach einem Jahr steigende Grundgebüh­r verschweig­en. Daher sei es alternativ­los, sich alle Angebote schriftlic­h schicken zu lassen oder – noch besser – dem Anbieter selbst schriftlic­h Forderunge­n fürs Bleiben zu senden. Wer es sich am Ende dennoch anders überlegt oder feststellt, dass der Provider sich nicht an die eigenen Verspreche­n hält, hat immer noch ein 14-tägiges Widerrufsr­echt ohne Angabe von Gründen.

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FOTO: DPA Für das Smartphone erhalten Kunden oft bessere Vertragsko­nditionen bei einer Kündigung als bei einer Verlängeru­ng.

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