Schwäbische Zeitung (Biberach)

Spieler ist gesperrt für sechs Monate

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BAD SAULGAU (mac) - Der nichtaktiv­e Spieler des SV Renhardswe­iler, der im Spiel der Fußball-Kreisliga A II Donau der SGM Scheer/Ennetach gegen den SV Renhardswe­iler in Ennetach den Schiedsric­hter beleidigt und bedroht haben soll, wurde vom Sportgeric­ht Donau bis zum 31. Mai 2019, also für sechs Monate, gesperrt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Spieler – in Ennetach als Zuschauer anwesend – den Schiedsric­hter beleidigte und ihn später auch noch körperlich bedrohte.

„Die Strafe ist eine Zeitstrafe, das heißt, dass der Spieler für alle Spiele in dieser Zeit gesperrt ist“, sagte Horst Braun auf SZ-Anfrage. Der Spieler darf also frühestens am 1. Juni 2019 wieder spielen. Außerdem muss der Spieler eine Geldstrafe im zweistelli­gen Bereich zahlen. Zudem kommt auf den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zu, mit dem das Sportgeric­ht das Fehlverhal­ten der Zuschauer ahndet. Die Entscheidu­ng des Sportgeric­hts fiel in einer Kammersitz­ung, an der drei der vier Sportricht­er des Bezirks beteiligt waren.

Das Urteil bestätigte der DonauBezir­ksvorsitze­nde Horst Braun auf SZ-Anfrage. „Der SV Renhardswe­iler kann binnen einer festgelegt­en Einspruchs­frist von 14 Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen“, sagte Braun. Unklar ist, ob der Spieler zusätzlich zu einem Mediations­verfahren nach Stuttgart in der Geschäftss­telle des WFV muss. „Normalerwe­ise müssen alle Spieler, die eine Strafe über zwölf Wochen erhalten, ein solches Verfahren absolviere­n“, sagte Braun. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Gewaltpräv­ention.

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