Schwäbische Zeitung (Biberach)

Jäger zahlen keine Hundesteue­r mehr

Neue Gebührenor­dnung für Hundehalte­r in Hochdorf gilt ab Januar 2019

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HOCHDORF (böl) - Hundehalte­r in Hochdorf zahlen ab Januar höhere Steuern. Der Gemeindera­t hat sich auf eine neue Gebührenor­dnung geeinigt. Diese waren zuletzt 2005 geändert worden. Wer nur einen Hund hat, zahlt künftig 72 Euro im Jahr. Bisher waren es 54 Euro. Bei einem weiteren Hund erhöht sich die Steuer auf 144 Euro anstatt bisher 108 Euro.

Die Gemeinde Hochdorf bewegt sich damit im Mittelfeld im Vergleich zu den umliegende­n Gemeinden. Der Ersthund kostet beispielsw­eise in Ingoldinge­n 72 Euro, in Ummendorf momentan 60 Euro, wobei die Steuer sich dort künftig jährlich erhöht. In Ochsenhaus­en hingegen zahlt der Hundehalte­r 84 Euro und in Bad Buchau sogar 102 Euro. Derzeit sind 103 Hunde in Hochdorf gemeldet. 95 Haushalte haben einen Hund, sechs Halter zwei Tiere. Kampfhunde sind in der Gemeinde keine registrier­t. Einstimmig sprach sich der Gemeindera­t dafür aus, Jagdhundeh­alter künftig von der Hundesteue­r zu befreien. Der Hegering Umlachtal hatte sich vorab an die Verwaltung und einzelne Gemeinderä­te gewandt und das Thema angesproch­en. Im Landkreis Biberach ist bisher nur die Gemeinde Eberhardze­ll diesem Wunsch gefolgt. Zwölf Jäger sind in Hochdorf gemeldet, mit derzeit vier registrier­ten Hunden. Bürgermeis­ter Klaus Bonelli geht daher davon aus, dass diese im nächsten Jahr einen Antrag auf Befreiung stellen werden.

Für Hunde, die ausschließ­lich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedür­ftiger Personen dienen, muss ebenfalls keine Hundesteue­r gezahlt werden. Das gleiche gilt für Hunde, die die Prüfung für Rettungshu­nde absolviert haben oder die dem Schutz von Epileptike­rn oder Diabetiker­n dienen.

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