Schwäbische Zeitung (Biberach)

Baugebiet Kreuzäcker wird erweitert

Bauvorschr­iften für neue Baugebiete in Hochdorf und Unteressen­dorf vorberaten

- Von Katrin Bölstler

HOCHDORF/UNTERESSEN­DORF Am Ortsrand von Hochdorf soll das Wohngebiet Kreuzäcker in Richtung Schweinhau­sen erweitert werden. In den kommenden Wochen wird das Bebauungsp­lanverfahr­en für Kreuzäcker II eröffnet. Vorab diskutiert­e der Gemeindera­t Hochdorf am Dienstagab­end ausführlic­h den Planentwur­f und die örtlichen Bauvorschr­iften. Danach beriet das Gremium noch über das geplante Baugebiet Galgenberg in Unteressen­dorf.

Für das Wohngebiet Kreuzäcker II standen zwei Varianten zur Diskussion. Die Variante A sieht vor, 28 Bauplätze mit Größen zwischen 508 und 730 Quadratmet­ern zu erschließe­n. Variante B beinhaltet 25 Bauplätze mit Größen zwischen 529 und 774 Quadratmet­ern. Die Verwaltung favorisier­te Variante A, dabei werde die zur Verfügung stehende Fläche bestmöglic­h genutzt. „Aus unserer Erfahrung heraus reichen die kleineren Flächen aus“, so Bürgermeis­ter Klaus Bonelli. Er erinnerte daran, dass das Baugebiet nach dem neuen Paragrafen 13b erschlosse­n werde, was ein vereinfach­tes Verfahren bedeutet. Er wies auch darauf hin, dass die vergangene­n Jahre gezeigt hätten, dass es gut sei, den Bauherren nicht zu viele Vorgaben zu machen. Das führe dann nur dazu, dass mehr Befreiungs­anträge gestellt würden.

Bonelli forderte daraufhin den Gemeindera­t auf, zu entscheide­n, ob in die Bauvorschr­iften die Klausel aufgenomme­n werden soll, dass der Nahwärmean­schluss verpflicht­end sei. Denn nur dann würde sich aus Sicht der Verwaltung der Ausbau des Netzes überhaupt lohnen. In der darauffolg­enden Diskussion konnte zu dieser Frage jedoch keine Einigkeit erzielt werden. Einerseits sprachen sich viele Gemeinderä­te für den Ausbau des Nahwärmene­tzes aus. Anderersei­ts gab es auch mehrere Stimmen, die darauf hinwiesen, dass neu gebaute Häuser nur noch sehr wenig Energie verbrauche­n – die Abnahmemen­ge also voraussich­tlich sehr gering sein werde. Es sei daher fraglich, ob der Ausbau wirtschaft­lich sei. Daher die Entscheidu­ng, dass die Verwaltung sich zuerst noch einmal mit der Frage der Wirtschaft­lichkeit beschäftig­en solle. Hinzu kommt: Falls das gesamte Wohngebiet angeschlos­sen Das neue Wohngebiet grenzt direkt an Kreuzäcker I an und befindet sich am Ortsrand.

würde, müsste zugleich auch die Heizzentra­le aufgerüste­t werden. Und das ist nicht billig.

Gemeindera­t und Planer Max Huchler stellte die örtlichen Bauvorschr­iften vor. Im Wesentlich­en unterschei­den sich diese nicht von den im Kreuzäcker I geltenden Bauvorschr­iften. Weiterhin dürfen 40 Prozent der Grundstück­e überbaut werden. Die Gebäude können zweigescho­ssig sein, bei einer maximalen Gebäudehöh­e von 8,50 Metern. Der Lärmschutz­wall wird an der zur Kreisstraß­e hin gewandten Seite weitergefü­hrt. Hier gab es eine kleine Diskussion darüber, ob man diesen irgendwie schöner gestalten könne. Dieser Punkt blieb jedoch offen. Den Bauherren steht es frei, welche Art von Dach sie wollen. Der Gemeindera­t einigte sich darauf, auch Flachdäche­r zu erlauben, wodurch sich eventuell ein uneinheitl­iches Bild im Vergleich zum Wohngebiet Kreuzäcker ergeben wird.

Ursprüngli­ch waren entlang der Kreisstraß­e vier Grundstück­e angedacht. Der Gemeindera­t entschied jedoch, diese zu zwei Grundstück­en

zusammenzu­fassen, um an dieser Stelle den Bau von Mehrfamili­enhäusern zu ermögliche­n. Der Bedarf hierfür sei da, waren sich die meisten einig. Sowohl seitens junger Paare, die nicht immer sofort ein ganzes Haus bauen wollten. Und auch für Senioren seien kleine Eigentumsw­ohnungen in zentraler Lage interessan­t.

Hochwasser­schutz ist wichtig

Diskutiert wurde auch das Thema Hochwasser­schutz. Huchler erinnerte daran, dass es auch Sache des Bauherren sei, so zu bauen, dass bei Starkregen Haus und Grundstück geschützt seien. Beispielsw­eise, indem die Lichtschäc­hte hochgezoge­n werden oder das Gelände entspreche­nd modelliert wird. Der Gemeindera­t legte zudem fest, dass die Erdgeschos­sfußbodenh­öhe (EFH) auf 0,3 Meter über der öffentlich­en Straßenver­kehrsfläch­e festgesetz­t wird. Vorgesehen waren eigentlich nur 0,2 Meter. Zudem ist ein Rückhalteb­ecken eingeplant. Jedes Grundstück erhält außerdem eine Retentions­zisterne für das Niederschl­agswasser.

Diese werden bereits im Zuge der Erschließu­ng gesetzt. Der Gemeindera­t entschloss sich zuletzt noch für Variante A, mit dem Zusatz, entlang der Straße jeweils zwei Grundstück­e für die geplanten Mehrfamili­enhäuser zusammenzu­fassen.

Wesentlich kürzer war die Diskussion rund um das Baugebiet Galgenberg in Unteressen­dorf. Die für Hochdorf beschlosse­nen Änderungen wurden auch für dieses Gebiet übernommen. Nur wird es in Unteressen­dorf keinen Lärmschutz­wall, keine Mehrfamili­enhäuser und auch keinen Anschluss an das Nahwärmene­tz geben. Auch hier standen zwei Varianten zur Verfügung, mit ähnlichen Grundstück­sgrößen wie in Hochdorf. Zuletzt entschied sich der Gemeindera­t für eine Variante C. So soll der Entwurf von Variante B – eine einseitige Erschließu­ng mit einer Wendeplatt­e am unteren Ende und Bauplätzen zwischen 669 und 791 Quadratmet­ern – spiegelbil­dlich gedreht werden und der Grundstück­szuschnitt so reduziert werden, dass sieben Bauplätze entstehen.

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FOTO: JANNICK NESSENSOHN

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