Schwäbische Zeitung (Biberach)
Baugebiet Kreuzäcker wird erweitert
Bauvorschriften für neue Baugebiete in Hochdorf und Unteressendorf vorberaten
HOCHDORF/UNTERESSENDORF Am Ortsrand von Hochdorf soll das Wohngebiet Kreuzäcker in Richtung Schweinhausen erweitert werden. In den kommenden Wochen wird das Bebauungsplanverfahren für Kreuzäcker II eröffnet. Vorab diskutierte der Gemeinderat Hochdorf am Dienstagabend ausführlich den Planentwurf und die örtlichen Bauvorschriften. Danach beriet das Gremium noch über das geplante Baugebiet Galgenberg in Unteressendorf.
Für das Wohngebiet Kreuzäcker II standen zwei Varianten zur Diskussion. Die Variante A sieht vor, 28 Bauplätze mit Größen zwischen 508 und 730 Quadratmetern zu erschließen. Variante B beinhaltet 25 Bauplätze mit Größen zwischen 529 und 774 Quadratmetern. Die Verwaltung favorisierte Variante A, dabei werde die zur Verfügung stehende Fläche bestmöglich genutzt. „Aus unserer Erfahrung heraus reichen die kleineren Flächen aus“, so Bürgermeister Klaus Bonelli. Er erinnerte daran, dass das Baugebiet nach dem neuen Paragrafen 13b erschlossen werde, was ein vereinfachtes Verfahren bedeutet. Er wies auch darauf hin, dass die vergangenen Jahre gezeigt hätten, dass es gut sei, den Bauherren nicht zu viele Vorgaben zu machen. Das führe dann nur dazu, dass mehr Befreiungsanträge gestellt würden.
Bonelli forderte daraufhin den Gemeinderat auf, zu entscheiden, ob in die Bauvorschriften die Klausel aufgenommen werden soll, dass der Nahwärmeanschluss verpflichtend sei. Denn nur dann würde sich aus Sicht der Verwaltung der Ausbau des Netzes überhaupt lohnen. In der darauffolgenden Diskussion konnte zu dieser Frage jedoch keine Einigkeit erzielt werden. Einerseits sprachen sich viele Gemeinderäte für den Ausbau des Nahwärmenetzes aus. Andererseits gab es auch mehrere Stimmen, die darauf hinwiesen, dass neu gebaute Häuser nur noch sehr wenig Energie verbrauchen – die Abnahmemenge also voraussichtlich sehr gering sein werde. Es sei daher fraglich, ob der Ausbau wirtschaftlich sei. Daher die Entscheidung, dass die Verwaltung sich zuerst noch einmal mit der Frage der Wirtschaftlichkeit beschäftigen solle. Hinzu kommt: Falls das gesamte Wohngebiet angeschlossen Das neue Wohngebiet grenzt direkt an Kreuzäcker I an und befindet sich am Ortsrand.
würde, müsste zugleich auch die Heizzentrale aufgerüstet werden. Und das ist nicht billig.
Gemeinderat und Planer Max Huchler stellte die örtlichen Bauvorschriften vor. Im Wesentlichen unterscheiden sich diese nicht von den im Kreuzäcker I geltenden Bauvorschriften. Weiterhin dürfen 40 Prozent der Grundstücke überbaut werden. Die Gebäude können zweigeschossig sein, bei einer maximalen Gebäudehöhe von 8,50 Metern. Der Lärmschutzwall wird an der zur Kreisstraße hin gewandten Seite weitergeführt. Hier gab es eine kleine Diskussion darüber, ob man diesen irgendwie schöner gestalten könne. Dieser Punkt blieb jedoch offen. Den Bauherren steht es frei, welche Art von Dach sie wollen. Der Gemeinderat einigte sich darauf, auch Flachdächer zu erlauben, wodurch sich eventuell ein uneinheitliches Bild im Vergleich zum Wohngebiet Kreuzäcker ergeben wird.
Ursprünglich waren entlang der Kreisstraße vier Grundstücke angedacht. Der Gemeinderat entschied jedoch, diese zu zwei Grundstücken
zusammenzufassen, um an dieser Stelle den Bau von Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Der Bedarf hierfür sei da, waren sich die meisten einig. Sowohl seitens junger Paare, die nicht immer sofort ein ganzes Haus bauen wollten. Und auch für Senioren seien kleine Eigentumswohnungen in zentraler Lage interessant.
Hochwasserschutz ist wichtig
Diskutiert wurde auch das Thema Hochwasserschutz. Huchler erinnerte daran, dass es auch Sache des Bauherren sei, so zu bauen, dass bei Starkregen Haus und Grundstück geschützt seien. Beispielsweise, indem die Lichtschächte hochgezogen werden oder das Gelände entsprechend modelliert wird. Der Gemeinderat legte zudem fest, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) auf 0,3 Meter über der öffentlichen Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird. Vorgesehen waren eigentlich nur 0,2 Meter. Zudem ist ein Rückhaltebecken eingeplant. Jedes Grundstück erhält außerdem eine Retentionszisterne für das Niederschlagswasser.
Diese werden bereits im Zuge der Erschließung gesetzt. Der Gemeinderat entschloss sich zuletzt noch für Variante A, mit dem Zusatz, entlang der Straße jeweils zwei Grundstücke für die geplanten Mehrfamilienhäuser zusammenzufassen.
Wesentlich kürzer war die Diskussion rund um das Baugebiet Galgenberg in Unteressendorf. Die für Hochdorf beschlossenen Änderungen wurden auch für dieses Gebiet übernommen. Nur wird es in Unteressendorf keinen Lärmschutzwall, keine Mehrfamilienhäuser und auch keinen Anschluss an das Nahwärmenetz geben. Auch hier standen zwei Varianten zur Verfügung, mit ähnlichen Grundstücksgrößen wie in Hochdorf. Zuletzt entschied sich der Gemeinderat für eine Variante C. So soll der Entwurf von Variante B – eine einseitige Erschließung mit einer Wendeplatte am unteren Ende und Bauplätzen zwischen 669 und 791 Quadratmetern – spiegelbildlich gedreht werden und der Grundstückszuschnitt so reduziert werden, dass sieben Bauplätze entstehen.