Schwäbische Zeitung (Biberach)

43 Millionen Deutsche müssen ihre Führersche­ine umtauschen

Einheitlic­he Dokumente in Europa: Bundesrat entscheide­t über Fristen

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BERLIN/RAVENSBURG/MÜNCHEN (sz) - Millionen Deutsche werden ihre Führersche­ine umtauschen müssen. Die Dokumente sollen in Europa einheitlic­h sein und sicher vor Missbrauch. Dies sieht eine EURichtlin­ie von 2006 vor. Am heutigen Freitag entscheide­t der Bundesrat über den Zeitplan für den Umtausch von geschätzt 43 Millionen Dokumenten, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­t worden sind. Ob der Bundesrat der Empfehlung des Verkehrsau­sschusses zustimmen wird, ist allerdings offen.

Die „Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaub­nis-Verordnung und anderer straßenver­kehrsrecht­licher Vorschrift­en“sieht vor, dass die Besitzer ihre Dokumente gestaffelt nach ihren Geburtenja­hrgängen zum Amt bringen. Wer vor 1953 geboren ist, hat am meisten Zeit, seinen Führersche­in zum Amt zu bringen und ein neues Kärtchen zu beantragen: Erst nach dem Jahr 2033 darf jemand, der vor 1953 geboren (und zu dem Zeitpunkt dann über 80 Jahre alt ist!), nicht mehr mit dem alten Dokument unterwegs sein.

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 haben weniger Zeit: Die müssen ihren Führersche­in bis 2022 umgeschrie­ben haben. Die folgenden Geburtsjah­rgänge sind jeweils ein Jahr später dran.

Ist der Führersche­in nach dem 1. Januar 1999 ausgestell­t worden, ist nicht mehr das Geburtsjah­r entscheide­nd. Dann gilt das Ausstellun­gsjahr. Wer 1999 seine Fahrerlaub­nis bekommen hat, muss bis 2026 eine neue beantragt haben. Und so fort.

Der ADAC schreibt: „Für den Umtausch ist die Führersche­inbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.“Wenn der alte (rosa oder graue) Führersche­in nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestell­t wurde, dann brauche man auch noch eine „Karteikart­enabschrif­t“der Behörde, die den Führersche­in ausgestell­t hatte. Der ADAC schreibt weiter, der Umtausch werde 25 Euro kosten.

Alle 15 Jahre erneuern

Bis 2028 sollen möglichst viele AltFührers­cheine in Deutschlan­d umgetausch­t sein, dann verlieren auch die seit 2013 ausgestell­ten ihre Gültigkeit. Denn seit diesem Zeitpunkt müssen grundsätzl­ich alle Führersche­ine nach 15 Jahren erneuert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Deutschen auch alle 15 Jahre ihre Fahrtaugli­chkeit unter Beweis stellen müssen. Die Führersche­ine gelten weiter unbefriste­t.

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FOTO: IMAGO Dass die Führersche­ine in Europa vereinheit­licht werden sollen, ist beschlosse­n. Wann und wie das geschehen soll, darüber fällt vielleicht heute eine Entscheidu­ng im Bundesrat.

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