Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mutmaßliches Opfer sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus
Frühes Urteil im Vergewaltigungsprozess am Amtsgericht Biberach erwartet
REGION - In einem Vergewaltigungsprozess am Amtsgericht Biberach hat nun das mutmaßliche Opfer ausgesagt. Die als Nebenklägerin auftretende Frau gibt an, von ihrem Onkel vergewaltigt worden zu sein. Ihre Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für die Verhandlung sind vier Prozesstage angesetzt. Richter Ralf Bürglen rechnet aber damit, dass schon am Ende des nächsten Verhandlungstermins am 28. Mai ein Urteil stehen könnte.
Die aus Ostdeutschland stammende Frau hatte Ende März 2017 mehrere Tage bei ihrem Onkel und seiner Frau in Oberschwaben verbracht. Am Abend vor ihrer Abreise soll es dann zur Vergewaltigung gekommen sein, so die Anklageschrift von Staatsanwältin Juliane Prasse. Nachdem die beiden Kinder des Paars ins Bett gebracht worden waren und sich die Frau ins Schlafzimmer zurückgezogen habe, blieben Onkel und Nichte allein im Wohnzimmer zurück. Hier soll der Angeklagte zudringlich geworden sein. Seine unsittlichen Berührungen hätten die junge Frau „derart geschockt“, dass sie „nicht in der Lage war, sich gegen ihn zu wehren“. Trotz ihrer Tränen soll der Onkel sie auf dem Sofa vergewaltigt haben.
Der Angeklagte, der von Verteidiger Wolfgang Dahler vertreten wird, streitet den Vorwurf ab. Während der Verhandlung wollte er nicht aussagen, genauso wie seine Frau, die beim Prozessauftakt als Zeugin geladen waren. Dem Gericht liegen ihre Aussagen aus der Vernehmung vor, der zuständige Polizeibeamte trat als Zeuge auf.
Beim nächsten Verhandlungstermin soll zudem die Polizistin zu Wort kommen, die das mutmaßliche Opfer vernommen hat. Weil auch hier intime Details thematisiert werden, könnte die Öffentlichkeit auf Antrag ausgeschlossen werden, so Richter Bürglen. Auch die Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger würden in einem nichtöffentlichen Teil vorgetragen.
Zuvor sei aber in der nächsten Sitzung ein Bekannter der Nichte als weiterer Zeuge einbestellt. Auch die Auswertung von Telefonaten sei bis dahin vorgesehen. Dabei soll überprüft werden, wie häufig die Nichte nach ihrer Abreise noch Kontakt zu ihrem Onkel hatte. Sie hatte in der Vernehmung angegeben, sich noch einmal von unterwegs gemeldet zu haben. Der Angeklagte und seine Frau sprechen von mehreren Anrufen.
Telefonate werden ausgewertet
Für die Urteilsfindung gilt für Richter Bürglen und die Schöffen Monika Holl und Brigitte Kuhn dann die Frage zu klären, ob ein Vorsatz des Angeklagten erkennbar ist, also ob er „gegen den erkennbaren Willen“seiner Nichte sexuelle Handlungen vorgenommen habe, verweist Bürglen auf Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs. Dafür sieht das Gesetz ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, wobei das Amtsgericht einen Strafrahmen von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe ausschöpfen kann. Neben dem Straftatbestand einer Vergewaltigung stehe aber auch fahrlässige Körperverletzung im Raum, so Bürglen.