Schwäbische Zeitung (Biberach)
Welche Aufgaben hat der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Gemeinde“. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft, die die „Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest (legt) ... und über alle Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“, wie es in der Gemeindeordnung heißt. Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat ist rechtlich kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung
– auch mit Einzelfallentscheidungen – anleitet. Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind das Satzungsrecht, also das „Gesetzgebungsrecht“der Gemeinde, das Etatrecht, die Planungshoheit, die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten). Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie werden wie die Kreisräte, Landtagsund Bundestagsabgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Wie viele Gemeinderätinnen gibt es?
Der Frauenanteil im Gemeinderat ist immer noch gering. Bei den Wahlen 2014 belief sich der Anteil an Gemeinderätinnen auf 23,9 Prozent. Gewählt wurden 14 264 Männer, hingegen nur 4490 Frauen. Mit der Gemeindegröße nahm auch der Frauenanteil zu. In Ulm betrug der Frauenanteil 47,5 Prozent. Neben Stuttgart lag der Anteil in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Ulm und Reutlingen mit mehr als 30 Prozent über dem Landesdurchschnitt. In Baden-Württemberg gibt es immer noch 26 Gemeinderäte, in denen keine Frau vertreten ist.