Schwäbische Zeitung (Biberach)

Biberach bringt eigenes Hilfspaket auf den Weg

Stadt entlastet insbesonde­re Familien und Unternehme­n – Kitagebühr­en werden für einen Monat nicht erhoben

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BIBERACH (sz) - Die Folgen der Corona-Pandemie belasten viele Personengr­uppen auch finanziell. Oberbürger­meister Zeidler hat nach Rücksprach­e und im Einvernehm­en mit den Fraktionss­prechern ein Maßnahmenp­aket auf den Weg gebracht, um Biberacher Bürger sowie kleine und mittlere Unternehme­n direkt zu unterstütz­en. Dies teilte die Stadtverwa­ltung am späten Dienstagab­end mit.

Familien und Alleinerzi­ehende, deren Kinder eine

in Biberach besuchen, egal ob diese sich in städtische­r, kirchliche­r oder freier Trägerscha­ft befindet, werden für einen Monat von der Kitagebühr befreit. Die Beiträge für den Monat April werden nicht erhoben. Eine Antragstel­lung ist nicht erforderli­ch. „Auch wenn wir es nicht zu vertreten haben, dass wir unsere Kinderbetr­euungsange­bote aktuell nur Notfällen anbieten dürfen, möchten wir mit dieser Leistung Familien entlasten“, sagt Oberbürger­meister Zeidler. Neben den knapp 200 000 Euro, die dies die Stadt kosten werde, verursache die Maßnahme einen nicht unerheblic­hen Verwaltung­saufwand. Hierfür

Kinderbetr­euungseinr­ichtung

danke er den zuständige­n Mitarbeite­rn, die dies mit hohem Engagement möglich machten. Die Hospitalst­iftung schließt sich dem Vorschlag der Stadt an und erhebt die Krippengeb­ühren

für den April ebenfalls nicht. Die rund 2500

in Biberach sind von den Einschränk­ungen unterschie­dlich betroffen. Zur Abfederung ihrer Einbußen

Gewerbetre­ibenden

sind in erster Linie Bund und Land zuständig. Hier wurden bereits umfangreic­he Unterstütz­ungsmaßnah­men auf den Weg gebracht, die in den nächsten Tagen zum Abruf bereitsteh­en sollen (siehe Bericht unten). Die Stadt wird zusätzlich zu den von Bund und Land aufgelegte­n Förderprog­rammen den betroffene­n Unternehme­n auf Antrag zinslose Stundungsm­öglichkeit­en für die Gewerbeste­uerzahlung­en bis Jahresende 2020 einräumen. Darüber hinaus besteht die Möglichkei­t, die Herabsetzu­ng der Vorauszahl­ungen beim Finanzamt zu beantragen. Die Stadt wird dann automatisc­h die Gewerbeste­uer entspreche­nd reduzieren.

Gleichzeit­ig wird die Stadt auf die Sondernutz­ungsgebühr­en für die

aber auch den verzichten und so einen weiteren Beitrag für die Entlastung dieser Betriebe und Unternehme­n auf kommunaler Ebene leisten. „Die Stadt Biberach steht in dieser schweren Zeit an der Seite ihrer Einzelhänd­ler und Gastronome­n“, so Oberbürger­meister Zeidler. Unternehme­n, die ihre

von der Ewa Riss beziehen, können dort eine Herabsetzu­ng

Gastronomi­e, (Strom, Gas) Einzelhand­el Energie

ihrer monatliche­n Abschlagsz­ahlungen per E-Mail beantragen unter: energieabr­echnung@ewa-riss.de

Da viele Einzelhänd­ler und Gewerbetre­ibende in Mietobjekt­en untergebra­cht seien, appelliert OB Zeidler an von Gebäuden und Flächen, sich solidarisc­h zu zeigen und insbesonde­re kleine und mittlere Unternehme­n aktuell unbürokrat­isch zu unterstütz­en (siehe Kasten). Viele hätten Existenzän­gste und es sei wichtig für die Stadtgesel­lschaft, diese Unternehme­n nicht zu verlieren. Gewerbetre­ibenden, die städtische Liegenscha­ften gemietet haben, wird die Stadt in diesem Sinne eine Stundung des Mietzinses ermögliche­n. Den Nutzern von

und entstehen durch den momentanen Ausfall von Unterricht und Kursen keine Nachteile. VHS-Nutzer erhalten für ausgefalle­ne Kurse Gutscheine für künftige Kurse und der Unterricht an der Musikschul­e wird in den Pfingst- und Sommerferi­en nachgeholt, sofern nicht – wie teilweise bei Einzelunte­rricht praktizier­t – über Skype unterricht­et wird. Sofern eine Nachholung faktisch nicht möglich ist, werden die Gebühren erstattet.

Vermieter Volkshochs­chule Bruno-Frey-Musikschul­e

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