Schwäbische Zeitung (Biberach)
Biberach bringt eigenes Hilfspaket auf den Weg
Stadt entlastet insbesondere Familien und Unternehmen – Kitagebühren werden für einen Monat nicht erhoben
BIBERACH (sz) - Die Folgen der Corona-Pandemie belasten viele Personengruppen auch finanziell. Oberbürgermeister Zeidler hat nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionssprechern ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um Biberacher Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen direkt zu unterstützen. Dies teilte die Stadtverwaltung am späten Dienstagabend mit.
Familien und Alleinerziehende, deren Kinder eine
in Biberach besuchen, egal ob diese sich in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft befindet, werden für einen Monat von der Kitagebühr befreit. Die Beiträge für den Monat April werden nicht erhoben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. „Auch wenn wir es nicht zu vertreten haben, dass wir unsere Kinderbetreuungsangebote aktuell nur Notfällen anbieten dürfen, möchten wir mit dieser Leistung Familien entlasten“, sagt Oberbürgermeister Zeidler. Neben den knapp 200 000 Euro, die dies die Stadt kosten werde, verursache die Maßnahme einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Hierfür
Kinderbetreuungseinrichtung
danke er den zuständigen Mitarbeitern, die dies mit hohem Engagement möglich machten. Die Hospitalstiftung schließt sich dem Vorschlag der Stadt an und erhebt die Krippengebühren
für den April ebenfalls nicht. Die rund 2500
in Biberach sind von den Einschränkungen unterschiedlich betroffen. Zur Abfederung ihrer Einbußen
Gewerbetreibenden
sind in erster Linie Bund und Land zuständig. Hier wurden bereits umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die in den nächsten Tagen zum Abruf bereitstehen sollen (siehe Bericht unten). Die Stadt wird zusätzlich zu den von Bund und Land aufgelegten Förderprogrammen den betroffenen Unternehmen auf Antrag zinslose Stundungsmöglichkeiten für die Gewerbesteuerzahlungen bis Jahresende 2020 einräumen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen. Die Stadt wird dann automatisch die Gewerbesteuer entsprechend reduzieren.
Gleichzeitig wird die Stadt auf die Sondernutzungsgebühren für die
aber auch den verzichten und so einen weiteren Beitrag für die Entlastung dieser Betriebe und Unternehmen auf kommunaler Ebene leisten. „Die Stadt Biberach steht in dieser schweren Zeit an der Seite ihrer Einzelhändler und Gastronomen“, so Oberbürgermeister Zeidler. Unternehmen, die ihre
von der Ewa Riss beziehen, können dort eine Herabsetzung
Gastronomie, (Strom, Gas) Einzelhandel Energie
ihrer monatlichen Abschlagszahlungen per E-Mail beantragen unter: energieabrechnung@ewa-riss.de
Da viele Einzelhändler und Gewerbetreibende in Mietobjekten untergebracht seien, appelliert OB Zeidler an von Gebäuden und Flächen, sich solidarisch zu zeigen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aktuell unbürokratisch zu unterstützen (siehe Kasten). Viele hätten Existenzängste und es sei wichtig für die Stadtgesellschaft, diese Unternehmen nicht zu verlieren. Gewerbetreibenden, die städtische Liegenschaften gemietet haben, wird die Stadt in diesem Sinne eine Stundung des Mietzinses ermöglichen. Den Nutzern von
und entstehen durch den momentanen Ausfall von Unterricht und Kursen keine Nachteile. VHS-Nutzer erhalten für ausgefallene Kurse Gutscheine für künftige Kurse und der Unterricht an der Musikschule wird in den Pfingst- und Sommerferien nachgeholt, sofern nicht – wie teilweise bei Einzelunterricht praktiziert – über Skype unterrichtet wird. Sofern eine Nachholung faktisch nicht möglich ist, werden die Gebühren erstattet.
Vermieter Volkshochschule Bruno-Frey-Musikschule