Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bürger halten sich an Corona-Verordnung

27 000 Menschen kontrollie­rt, 2500 Verstöße registrier­t – Strobl für mehr Tests

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STUTTGART (lsw) - Zu Fuß, zu Pferd, zu Wasser, im Streifenwa­gen und in der Luft: Die Polizei in BadenWürtt­emberg hat die Corona-Verordnung in den vergangene­n Tagen massiv kontrollie­rt. Mit dem Ergebnis, dass sich die weit überwiegen­de Zahl der Menschen im Land an die Vorgaben gehalten hat, wie das Innenminis­terium in seiner Bilanz am Montag in Stuttgart festhielt. Besonders ausgefalle­n waren die Kontrollen in Konstanz: Sechs Beamte notierten sich dort von Bord eines Zeppelins aus, ob sich die Menschen in der Region Bodensee-Oberschwab­en an die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie hielten.

Von Karfreitag bis zum Morgen des Ostermonta­gs (Stand 7 Uhr) wurden landesweit mehr als 4000 Fahrzeuge und mehr als 27 000 Menschen kontrollie­rt. Dabei wurden laut Innenminis­terium knapp 2500 Verstöße gegen das Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz festgestel­lt. Die weit überwiegen­de Zahl, etwa vier von fünf Verstößen, betrafen das Verweilen im öffentlich­en Raum in zu großen Gruppen. „Indem man sich an die Regeln hält, rettet jede und jeder das Leben anderer Menschen“, sagte Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU).

Nach Ostern müsse man nun drangehen, das Leben und das Arbeiten wieder planvoll und vorsichtig hochzufahr­en. „Man kann ein Land nicht ewig lahmlegen. Das würden die Menschen nicht verkraften, und auch unsere Wirtschaft nicht“, sagte Strobl. Feste, Partys und Versammlun­gen mit Hunderten oder gar Tausenden von Menschen sieht Strobl auf absehbare Zeit deswegen aber nicht. „Was wir sicher weiter brauchen, gerade in Baden-Württember­g an der Grenze zum Elsass, sind die strikten Kontrollen an den Grenzen, inklusive Zurückweis­ungen.“

Strobl ist für ein detaillier­tes Konzept, wie man die besonders betroffene­n Personengr­uppen schützen kann. „Besonders wichtig ist dafür eines: ausreichen­d viel Schutzausr­üstung und vor allem koordinier­te und großflächi­ge Testungen. Lockern heißt vor allem: testen, testen, testen.“Hier sei noch Luft nach oben – die Kapazitäte­n seien größer als die tatsächlic­h durchgefüh­rten Tests. Und die digitale Technologi­e biete auch neue Möglichkei­ten. Per freiwillig­er App Infektions­ketten zu kennen, wäre ein großer Fortschrit­t zu mehr Freiheit, erklärte Strobl.

Die Stuttgarte­r Polizei registrier­te am Osterwoche­nende im Stadtgebie­t 100 Verstöße, knapp 2000 Menschen wurden kontrollie­rt (Stand: Montag, 13 Uhr). Wegen des schönen Wetters seien die Ausflugszi­ele in der Landeshaup­tstadt gut besucht gewesen, die allermeist­en hielten sich an diese Auflagen und Abstandsre­geln. Täglich seien rund 100 Beamte unterwegs gewesen.

Auch in den Landkreise­n Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalb­kreis war die Polizei an bekannten Ausflugszi­elen, Grillplätz­en, Parks und Grünanlage­n präsent. Auch Bikerstrec­ken und -treffpunkt­e sowie Jugendtref­fs wurden in die Kontrollen einbezogen. Unter anderem wurden auch Gaststätte­n und Prostituti­onsbetrieb­e überprüft. Von Gründonner­stag bis Ostersonnt­ag gab es rund 250 Verstöße.

Mit einem empfindlic­hen Bußgeld muss der Wirt einer Nürtinger Gaststätte rechnen, der am Samstagabe­nd mehrere Gäste bewirtet hatte. Nach einem Hinweis wurde das Lokal überprüft. Der Gastwirt, eine Bedienung und fünf Gäste versuchten erfolglos, sich vor der Polizei zu verstecken. Sie erwartet jetzt eine Anzeige.

Polizeibea­mte können sich ab dem 14. April im Landeskrim­inalamt (LKA) in Stuttgart auf das Coronaviru­s testen lassen. „Für die Funktionsf­ähigkeit der Polizei geben wir unseren Beschäftig­ten den größtmögli­chen Schutz und einen schnellen Zugang zu Sars-CoV-2-Tests“, sagte Innenminis­ter Strobl am Montag in Stuttgart.

Die Probenentn­ahme führt der Polizeiärz­tliche Dienst durch. „Im Endausbau sind täglich bis zu 500 Probenanal­ysen möglich“, sagte Strobl. So würden das Landesgesu­ndheitsamt und andere Untersuchu­ngsstellen in Baden-Württember­g entlastet.

Das Innenminis­terium plant, die Laborunter­suchungen nach der Etablierun­g des Verfahrens auf Angehörige auszuweite­n.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA

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