Schwäbische Zeitung (Biberach)
50 000 Euro für Vereine und Institutionen in Not
Sonderaktion der VR-Bank Laupheim-Illertal in Kooperation mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg
LAUPHEIM/ILLERTAL (ry) - Mit 50 000 Euro will die Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie mit einem akuten Liquiditätsengpass kämpfen oder in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Das Sonderprojekt „Soforthilfe Corona“im Rahmen der VR-Förderaktion 2020 startet ab sofort. Bis 31. August 2020 können Anträge eingereicht werden.
„Die Pandemie hat unseren Alltag radikal verändert und stellt uns alle vor neue Herausforderungen“, sagt Dieter Ulrich, Vorstandsvorsitzender der Bank. Auch das Vereinsleben ist betroffen: Kurse entfallen, Feste und andere Veranstaltungen, für die Vorleistungen erbracht wurden, müssen abgesagt werden, Einnahmen fehlen...
„In dieser Situation möchten wir uns als Genossenschaftsbank solidarisch zeigen und helfen“, betont Ulrich. Ein in Zusammenarbeit mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg entwickeltes Förderprogramm soll Vereinen und Institutionen, die wegen Corona finanziell in Schwierigkeiten stecken, Luft verschaffen.
Wer wird gefördert:
Vereine und Institutionen, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR-Bank Laupheim-Illertal haben, können Spendenanträge gemäß der Abgabenordnung (AO) stellen, und zwar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Was wird gefördert:
Im Rahmen des Sonderprojekts können unter anderem auch Verwaltungs- und Betriebskosten übernommen werden, zum Beispiel Mieten, Gehälter, Kreditund Leasingraten. „Das ist neu und nur im Zuge der Corona-Soforthilfe
möglich“, erklärt Dieter Ulrich. Der Gewinnsparverein habe eigens dafür eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums eingeholt – „normalerweise sind solche Förderzwecke ausgeschlossen“.
Bewerbung und Bewilligung: Spendenanträge werden online unter vr-li.de/soforthilfe ausgefüllt und abgeschickt.
Die Antragsteller nennen ihre Kontakt- und Kontodaten und den Verwendungszweck der Spende. Die Antragsfrist läuft bis 31. August.
Eine bankinterne Jury prüft in regelmäßigen Abständen die eingegangenen Anträge. Die Bank verspricht: Ist ein Antrag genehmigt, wird das Fördergeld zügig ausbezahlt.
Die Zuschussbeträge sind gestaffelt. Vereine mit bis zu 20 aktiven Mitgliedern und gemeinnützige Organisationen mit bis zu fünf Beschäftigten (auch ehrenamtlich) erhalten maximal 500 Euro. 1000 Euro sind die Höchstgrenze für Vereine, die zwischen 21 und 50 aktive Mitglieder zählen; und für Organisationen mit sechs bis 15 Beschäftigten. Bis zu 1500 Euro gibt es für Antragsteller, die bei den aktiven Mitgliedern über 50 oder bei den Beschäftigten über 15 liegen.
VR Bank Stiftung
Auch die klinkt sich in die „Soforthilfe Corona“ein. Sie verlost 15 Hygiene-Stationen unter gemeinnützigen Vereinen und Organisationen; der Gesamtwert beträgt 5000 Euro. Bewerben kann man sich ebenfalls unter vr-li.de/soforthilfe.
Außerdem verschenkt die VR Bank Stiftung Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 3000 Euro an bedürftige Menschen. Die Gutscheine werden über die an der Aktion teilnehmenden Rathäuser im Geschäftsgebiet an Personen mit Berechtigungsschein verteilt.