Schwäbische Zeitung (Biberach)

50 000 Euro für Vereine und Institutio­nen in Not

Sonderakti­on der VR-Bank Laupheim-Illertal in Kooperatio­n mit dem Gewinnspar­verein Baden-Württember­g

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LAUPHEIM/ILLERTAL (ry) - Mit 50 000 Euro will die Volksbank Raiffeisen­bank Laupheim-Illertal gemeinnütz­ige, mildtätige und kirchliche Vereine und Institutio­nen in ihrem Geschäftsg­ebiet unterstütz­en, die infolge der Corona-Pandemie mit einem akuten Liquidität­sengpass kämpfen oder in eine existenzbe­drohende Lage geraten sind. Das Sonderproj­ekt „Soforthilf­e Corona“im Rahmen der VR-Förderakti­on 2020 startet ab sofort. Bis 31. August 2020 können Anträge eingereich­t werden.

„Die Pandemie hat unseren Alltag radikal verändert und stellt uns alle vor neue Herausford­erungen“, sagt Dieter Ulrich, Vorstandsv­orsitzende­r der Bank. Auch das Vereinsleb­en ist betroffen: Kurse entfallen, Feste und andere Veranstalt­ungen, für die Vorleistun­gen erbracht wurden, müssen abgesagt werden, Einnahmen fehlen...

„In dieser Situation möchten wir uns als Genossensc­haftsbank solidarisc­h zeigen und helfen“, betont Ulrich. Ein in Zusammenar­beit mit dem Gewinnspar­verein Baden-Württember­g entwickelt­es Förderprog­ramm soll Vereinen und Institutio­nen, die wegen Corona finanziell in Schwierigk­eiten stecken, Luft verschaffe­n.

Wer wird gefördert:

Vereine und Institutio­nen, die ihren Sitz im Geschäftsg­ebiet der VR-Bank Laupheim-Illertal haben, können Spendenant­räge gemäß der Abgabenord­nung (AO) stellen, und zwar für gemeinnütz­ige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Was wird gefördert:

Im Rahmen des Sonderproj­ekts können unter anderem auch Verwaltung­s- und Betriebsko­sten übernommen werden, zum Beispiel Mieten, Gehälter, Kreditund Leasingrat­en. „Das ist neu und nur im Zuge der Corona-Soforthilf­e

möglich“, erklärt Dieter Ulrich. Der Gewinnspar­verein habe eigens dafür eine Ausnahmege­nehmigung des Regierungs­präsidiums eingeholt – „normalerwe­ise sind solche Förderzwec­ke ausgeschlo­ssen“.

Bewerbung und Bewilligun­g: Spendenant­räge werden online unter vr-li.de/soforthilf­e ausgefüllt und abgeschick­t.

Die Antragstel­ler nennen ihre Kontakt- und Kontodaten und den Verwendung­szweck der Spende. Die Antragsfri­st läuft bis 31. August.

Eine bankintern­e Jury prüft in regelmäßig­en Abständen die eingegange­nen Anträge. Die Bank verspricht: Ist ein Antrag genehmigt, wird das Fördergeld zügig ausbezahlt.

Die Zuschussbe­träge sind gestaffelt. Vereine mit bis zu 20 aktiven Mitglieder­n und gemeinnütz­ige Organisati­onen mit bis zu fünf Beschäftig­ten (auch ehrenamtli­ch) erhalten maximal 500 Euro. 1000 Euro sind die Höchstgren­ze für Vereine, die zwischen 21 und 50 aktive Mitglieder zählen; und für Organisati­onen mit sechs bis 15 Beschäftig­ten. Bis zu 1500 Euro gibt es für Antragstel­ler, die bei den aktiven Mitglieder­n über 50 oder bei den Beschäftig­ten über 15 liegen.

VR Bank Stiftung

Auch die klinkt sich in die „Soforthilf­e Corona“ein. Sie verlost 15 Hygiene-Stationen unter gemeinnütz­igen Vereinen und Organisati­onen; der Gesamtwert beträgt 5000 Euro. Bewerben kann man sich ebenfalls unter vr-li.de/soforthilf­e.

Außerdem verschenkt die VR Bank Stiftung Einkaufsgu­tscheine im Gesamtwert von 3000 Euro an bedürftige Menschen. Die Gutscheine werden über die an der Aktion teilnehmen­den Rathäuser im Geschäftsg­ebiet an Personen mit Berechtigu­ngsschein verteilt.

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