Schwäbische Zeitung (Biberach)
Abschlussklässler kehren als Erste zurück
Baden-Württembergs Landesregierung will Corona-Restriktionen nur langsam lockern
STUTTGART - Baden-Württembergs Landesregierung hat am Donnerstagmorgen ihren Fahrplan für einen langsamen Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen erklärt. Details sollen bis Freitagabend festgezurrt werden, die entsprechenden Regeln treten am Montag in Kraft. Alle 14 Tage sollen überprüft werden, ob die Maßnahmen wirken, ob Lockerungen oder im schlimmsten Fall erneute Einschränkungen erforderlich sind. Hier die ersten Informationen im Überblick.
Wann öffnen die Schulen?
Ab dem 4. Mai können jene Schüler wieder zum Unterricht, die jetzt oder im kommenden Schuljahr einen Abschluss machen. Das sind laut Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) rund 250 000 von 1,5 Millionen. Die Schulen müssen aber dafür sorgen, dass Lehrer und Schüler strenge Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, etwa durch geänderte Sitzordnungen oder einfache Schutzmasken, wenn diese für alle verfügbar sind. Die Prüfungen beginnen ab dem 18. Mai.
Für weitere Altersgruppen erarbeitet Eisenmann in der kommenden Woche ein Konzept. Anders als in anderen Ländern werden Viertklässler zunächst nicht wieder in den Unterricht starten. Lehrer und Schüler, die zum Beispiel wegen ihres Alters oder bestimmter Vorerkrankungen zu den Corona-Risikogruppen zählen, müssen daheimbleiben. Das gilt auch, wenn in einer Familie jemand zur Risikogruppe gehört. Eisenmann betonte, man werde keine Atteste von Ärzten dazu einfordern, sondern verlasse sich auf die Angaben der Eltern und Lehrer.
Der Landeselternbeirat steht hinter der Entscheidung zu einer schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen. Es seien „vor allem ganz praktische Herausforderungen“für alle Beteiligten zu lösen, teilte der Vorsitzende Carsten Rees mit. Die Schulen dürften auf keinen Fall der Ausgangspunkt einer zweiten Corona-Infektionswelle werden.
Was ist mit Kitas?
Diese bleiben vorerst geschlossen. „Viele Experten sagen uns, dass wir über das Infektionsgeschehen dort zu wenig wissen, deswegen werden wir dieses Risiko zunächst nicht eingehen“, erklärte Kretschmann. Er verstehe die Wünsche der Eltern, auch deshalb würden nun mehr Kinder Anspruch auf Betreuung in den Notbetreuungs-Gruppen der Kitas und der unteren Schul-Klassenstufen bekommen.Diesen Anspruch haben bislang Mädchen und Jungen, wenn beide Eltern in systemrelevanten BeGeschäfte rufen wie etwa bei der Polizei oder im Pflegebereich arbeiten. Mit dem langsamen Hochfahren der Wirtschaft werde man die Betreuung für weitere Berufsgruppen ausweiten.
Außerdem werden nun auch Siebtklässler aufgenommen und damit ein Jahrgang mehr als bislang. Die Details erarbeite das Kultusministerium schnellstmöglich. „Wir werden aber viele nicht betreuen können. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil wir weiter in der Phase der Kontaktsperre sind. Gesundheitsschutz geht vor“, betonte Eisenmann.
Der SPD reicht das nicht. „Zum Wohl der Kinder muss es auch für Kitas mehr geben als nur eine Notbetreuung bis zum Ende der Sommerferien“, forderte Daniel Born, Sprecher der Landtagsfraktion für frühkindliche Bildung.
Und die Hochschulen?
Hochschulen sollen ab dem 20. April den Vorlesungsbetrieb aufnehmen, aber zunächst nur mit digitalen Angeboten über das Internet. Präsenzveranstaltungen sind nur sehr eingeschränkt erlaubt und zwar da, wo diese zwingend notwendig sind. Das gilt laut Kretschmann vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern, wo etwa in Laboren geforscht und gelehrt werde.
Welche Geschäfte dürfen ab wann öffnen?
mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können ab dem 20. April wieder öffnen. Dieses Limit gilt nicht für Buch-, Fahrradund Autohändler, die ihre Geschäfte ebenfalls ab dem 20. April aufnehmen dürfen. Frisöre können ab dem 4. Mai arbeiten, wenn sie bestimmte Hygieneregeln einhalten. Hotels und Gaststätten müssen zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben.
Was ist mit Großveranstaltungen und Gottesdiensten?
Seit Bund und Länder am Mittwoch vereinbart haben, große Veranstaltungen bis zum 31. August zu verbieten, haben bereits zahlreiche Städte ihre Volksfeste abgesagt. Ab wann eine Veranstaltung als zu groß gilt, soll bis Freitagabend bestimmt werden.
Gottesdienste bleiben zunächst ebenfalls verboten, es gibt aber Gespräche zwischen Religionsvertretern und den Ministerpräsidenten der Länder. Kretschmann betonte, dieser Punkt bereite ihm besondere Bauchschmerzen, die Verbote seien ein tiefer Eingriff in die Religionsfreiheit. Man sei dabei, schnellstmöglich Lösungen zu finden, um unter Einhaltung von Hygienevorschriften Gottesdienste wieder zu erlauben.
Kommt eine Maskenpflicht?
Das ist nicht ausgeschlossen. Kretschmann empfahl den Menschen dringend, einfache, auch selbst genähte Masken über Mund und Nase zu tragen, besonders beim Einkaufen und in Bussen oder Bahnen. Noch aber mangle es an entsprechendem Material, daher kommt noch keine Pflicht. Das könnte sich aber ändern, wenn genug Masken vorhanden sind.
Öffnen Museen, botanische Gärten und Zoos wieder?
Zunächst nicht. Auch das wird wie alle anderen Maßnahmen aber im 14Tages-Rythmus überprüft.
Welche Hilfe gibt es für Lastwagenfahrer?
Mit Duschcontainern auf Rastplätzen soll Lastwagenfahrern in der Corona-Krise geholfen werden. Am Donnerstag wurde eine mobile Brause mit jeweils vier Duschen und Waschbecken auf einem Rastplatz an der A 8 zwischen Stuttgart und Pforzheim in Betrieb genommen. Nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sollen bundesweit 20 bis 30 dieser Duschcontainer an wichtigen Verkehrsknotenpunkten entstehen. Eins der größten Probleme für die Lkw-Fahrer sind laut dem BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt die geschlossenen oder stark eingeschränkten Waschmöglichkeiten bei den Betrieben, zu denen die Fahrer ihre Ware liefern.