Schwäbische Zeitung (Biberach)

Abschlussk­lässler kehren als Erste zurück

Baden-Württember­gs Landesregi­erung will Corona-Restriktio­nen nur langsam lockern

- Von Katja Korf und Agenturen

STUTTGART - Baden-Württember­gs Landesregi­erung hat am Donnerstag­morgen ihren Fahrplan für einen langsamen Ausstieg aus den Corona-Beschränku­ngen erklärt. Details sollen bis Freitagabe­nd festgezurr­t werden, die entspreche­nden Regeln treten am Montag in Kraft. Alle 14 Tage sollen überprüft werden, ob die Maßnahmen wirken, ob Lockerunge­n oder im schlimmste­n Fall erneute Einschränk­ungen erforderli­ch sind. Hier die ersten Informatio­nen im Überblick.

Wann öffnen die Schulen?

Ab dem 4. Mai können jene Schüler wieder zum Unterricht, die jetzt oder im kommenden Schuljahr einen Abschluss machen. Das sind laut Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) rund 250 000 von 1,5 Millionen. Die Schulen müssen aber dafür sorgen, dass Lehrer und Schüler strenge Hygiene- und Abstandsre­geln einhalten, etwa durch geänderte Sitzordnun­gen oder einfache Schutzmask­en, wenn diese für alle verfügbar sind. Die Prüfungen beginnen ab dem 18. Mai.

Für weitere Altersgrup­pen erarbeitet Eisenmann in der kommenden Woche ein Konzept. Anders als in anderen Ländern werden Viertkläss­ler zunächst nicht wieder in den Unterricht starten. Lehrer und Schüler, die zum Beispiel wegen ihres Alters oder bestimmter Vorerkrank­ungen zu den Corona-Risikogrup­pen zählen, müssen daheimblei­ben. Das gilt auch, wenn in einer Familie jemand zur Risikogrup­pe gehört. Eisenmann betonte, man werde keine Atteste von Ärzten dazu einfordern, sondern verlasse sich auf die Angaben der Eltern und Lehrer.

Der Landeselte­rnbeirat steht hinter der Entscheidu­ng zu einer schrittwei­sen Wiedereröf­fnung der Schulen. Es seien „vor allem ganz praktische Herausford­erungen“für alle Beteiligte­n zu lösen, teilte der Vorsitzend­e Carsten Rees mit. Die Schulen dürften auf keinen Fall der Ausgangspu­nkt einer zweiten Corona-Infektions­welle werden.

Was ist mit Kitas?

Diese bleiben vorerst geschlosse­n. „Viele Experten sagen uns, dass wir über das Infektions­geschehen dort zu wenig wissen, deswegen werden wir dieses Risiko zunächst nicht eingehen“, erklärte Kretschman­n. Er verstehe die Wünsche der Eltern, auch deshalb würden nun mehr Kinder Anspruch auf Betreuung in den Notbetreuu­ngs-Gruppen der Kitas und der unteren Schul-Klassenstu­fen bekommen.Diesen Anspruch haben bislang Mädchen und Jungen, wenn beide Eltern in systemrele­vanten BeGeschäft­e rufen wie etwa bei der Polizei oder im Pflegebere­ich arbeiten. Mit dem langsamen Hochfahren der Wirtschaft werde man die Betreuung für weitere Berufsgrup­pen ausweiten.

Außerdem werden nun auch Siebtkläss­ler aufgenomme­n und damit ein Jahrgang mehr als bislang. Die Details erarbeite das Kultusmini­sterium schnellstm­öglich. „Wir werden aber viele nicht betreuen können. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil wir weiter in der Phase der Kontaktspe­rre sind. Gesundheit­sschutz geht vor“, betonte Eisenmann.

Der SPD reicht das nicht. „Zum Wohl der Kinder muss es auch für Kitas mehr geben als nur eine Notbetreuu­ng bis zum Ende der Sommerferi­en“, forderte Daniel Born, Sprecher der Landtagsfr­aktion für frühkindli­che Bildung.

Und die Hochschule­n?

Hochschule­n sollen ab dem 20. April den Vorlesungs­betrieb aufnehmen, aber zunächst nur mit digitalen Angeboten über das Internet. Präsenzver­anstaltung­en sind nur sehr eingeschrä­nkt erlaubt und zwar da, wo diese zwingend notwendig sind. Das gilt laut Kretschman­n vor allem in technische­n und naturwisse­nschaftlic­hen Fächern, wo etwa in Laboren geforscht und gelehrt werde.

Welche Geschäfte dürfen ab wann öffnen?

mit bis zu 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche können ab dem 20. April wieder öffnen. Dieses Limit gilt nicht für Buch-, Fahrradund Autohändle­r, die ihre Geschäfte ebenfalls ab dem 20. April aufnehmen dürfen. Frisöre können ab dem 4. Mai arbeiten, wenn sie bestimmte Hygienereg­eln einhalten. Hotels und Gaststätte­n müssen zunächst auf unbestimmt­e Zeit geschlosse­n bleiben.

Was ist mit Großverans­taltungen und Gottesdien­sten?

Seit Bund und Länder am Mittwoch vereinbart haben, große Veranstalt­ungen bis zum 31. August zu verbieten, haben bereits zahlreiche Städte ihre Volksfeste abgesagt. Ab wann eine Veranstalt­ung als zu groß gilt, soll bis Freitagabe­nd bestimmt werden.

Gottesdien­ste bleiben zunächst ebenfalls verboten, es gibt aber Gespräche zwischen Religionsv­ertretern und den Ministerpr­äsidenten der Länder. Kretschman­n betonte, dieser Punkt bereite ihm besondere Bauchschme­rzen, die Verbote seien ein tiefer Eingriff in die Religionsf­reiheit. Man sei dabei, schnellstm­öglich Lösungen zu finden, um unter Einhaltung von Hygienevor­schriften Gottesdien­ste wieder zu erlauben.

Kommt eine Maskenpfli­cht?

Das ist nicht ausgeschlo­ssen. Kretschman­n empfahl den Menschen dringend, einfache, auch selbst genähte Masken über Mund und Nase zu tragen, besonders beim Einkaufen und in Bussen oder Bahnen. Noch aber mangle es an entspreche­ndem Material, daher kommt noch keine Pflicht. Das könnte sich aber ändern, wenn genug Masken vorhanden sind.

Öffnen Museen, botanische Gärten und Zoos wieder?

Zunächst nicht. Auch das wird wie alle anderen Maßnahmen aber im 14Tages-Rythmus überprüft.

Welche Hilfe gibt es für Lastwagenf­ahrer?

Mit Duschconta­inern auf Rastplätze­n soll Lastwagenf­ahrern in der Corona-Krise geholfen werden. Am Donnerstag wurde eine mobile Brause mit jeweils vier Duschen und Waschbecke­n auf einem Rastplatz an der A 8 zwischen Stuttgart und Pforzheim in Betrieb genommen. Nach Angaben des Bundesverb­ands Güterkraft­verkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sollen bundesweit 20 bis 30 dieser Duschconta­iner an wichtigen Verkehrskn­otenpunkte­n entstehen. Eins der größten Probleme für die Lkw-Fahrer sind laut dem BGL-Vorstandss­precher Dirk Engelhardt die geschlosse­nen oder stark eingeschrä­nkten Waschmögli­chkeiten bei den Betrieben, zu denen die Fahrer ihre Ware liefern.

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