Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kinder-Notfallbetreuung wird ab Montag ausgeweitet
Auch Schüler der siebten Klasse und Kinder von Eltern, die an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, werden betreut
BIBERACH (sz) - Die Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen wird ab Montag, 27. April, aufgrund der neuen Corona-Verordnung ausgeweitet. Neu ist, dass künftig auch Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen werden. Dies teilt die Stadt Biberach mit.
Neu ist weiter, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der
Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Die Eltern müssen weiterhin eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Die Kommunen werden in der Verordnung angewiesen, strenge Maßstäbe anzulegen, denn aus Gründen des Infektionsschutzes soll die Notfallbetreuung auch künftig nur einen begrenzen Personenkreis umfassen können.
Die Notbetreuung findet daher auch wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bislang besucht, und durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
Die Stadtverwaltung appelliert, dies bei der Beantragung zu berücksichtigen. Die Kontaktstelle der Notfallbetreuung ist unter der Telefonnummer 07351/51-777 erreichbar. Anträge
G
Notrufe
Corona-Pandemie: Bürger-Hotline Landkreis Biberach, 07351/ 52-7070, 8-16 Uhr
Corona-Pandemie, Hotline des Wirtschaftsministeriums für existenzielle Fragen und finanzielle Hilfe: 0800 40 200 88 (gebührenfrei), 9-18 Uhr
Corona-Pandemie, Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): 030/ 346 465 100, 8-18 Uhr Corona-Pandemie, Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg: 0711/ 904-39555, 9-18 Uhr
docdirekt - Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte, www.docdirekt.de,
0711/ 96589700, 9-19 Uhr
Krisentelefon der Diözese RottenburgStuttgart zum Corona-Virus, Tel. 07472/ 16910 10 und 16910 20, 8.3016.30 Uhr
sollten nach Möglichkeit zeitnah gestellt werden.
Familien und Alleinerziehende, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung in Biberach besuchen, egal ob diese sich in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft befindet, werden für einen weiteren Monat von der Kitagebühr befreit. Stadt und Hospital hatten schon für den Monat April keine Beiträge erhoben. Eine Antragstellung ist wieder nicht erforderlich. Auch für die Notfallbetreuung wird bislang keine Gebühr erhoben. Nach Rücksprache mit Vertretern aller Fraktionen ist aber klar, dass dieses Thema diskutiert werden muss, sollte die Notfallbetreuung über den Monat Mai hinaus weiterlaufen.