Schwäbische Zeitung (Biberach)

Kinder-Notfallbet­reuung wird ab Montag ausgeweite­t

Auch Schüler der siebten Klasse und Kinder von Eltern, die an ihrem Arbeitspla­tz unabkömmli­ch sind, werden betreut

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BIBERACH (sz) - Die Notfallbet­reuung in den Kindertage­seinrichtu­ngen, in der Kindertage­spflege, an Grundschul­en sowie an den weiterführ­enden Schulen wird ab Montag, 27. April, aufgrund der neuen Corona-Verordnung ausgeweite­t. Neu ist, dass künftig auch Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuu­ng mit einbezogen werden. Dies teilt die Stadt Biberach mit.

Neu ist weiter, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruk­tur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuu­ng haben, sondern grundsätzl­ich Kinder, bei denen beide Erziehungs­berechtigt­e beziehungs­weise die oder der Alleinerzi­ehende einen außerhalb der

Wohnung präsenzpfl­ichtigen Arbeitspla­tz haben und für ihren Arbeitgebe­r dort als unabkömmli­ch gelten. Die Eltern müssen weiterhin eine Bescheinig­ung von ihrem Arbeitgebe­r vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweiti­ge Betreuung nicht möglich ist.

Die Kommunen werden in der Verordnung angewiesen, strenge Maßstäbe anzulegen, denn aus Gründen des Infektions­schutzes soll die Notfallbet­reuung auch künftig nur einen begrenzen Personenkr­eis umfassen können.

Die Notbetreuu­ng findet daher auch wie bislang in der jeweiligen Einrichtun­g, die das Kind bislang besucht, und durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Sofern die Betreuungs­kapazitäte­n der Einrichtun­g nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterte­n Notbetreuu­ng zu ermögliche­n, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruk­tur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmli­ch ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerzi­ehenden leben.

Die Stadtverwa­ltung appelliert, dies bei der Beantragun­g zu berücksich­tigen. Die Kontaktste­lle der Notfallbet­reuung ist unter der Telefonnum­mer 07351/51-777 erreichbar. Anträge

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Notrufe

Corona-Pandemie: Bürger-Hotline Landkreis Biberach, 07351/ 52-7070, 8-16 Uhr

Corona-Pandemie, Hotline des Wirtschaft­sministeri­ums für existenzie­lle Fragen und finanziell­e Hilfe: 0800 40 200 88 (gebührenfr­ei), 9-18 Uhr

Corona-Pandemie, Hotline des Bundesmini­steriums für Gesundheit (BMG): 030/ 346 465 100, 8-18 Uhr Corona-Pandemie, Hotline des Landesgesu­ndheitsamt­s (LGA) Baden-Württember­g: 0711/ 904-39555, 9-18 Uhr

docdirekt - Onlinespre­chstunde von niedergela­ssenen Haus- und Kinderärzt­en, nur für gesetzlich Versichert­e, www.docdirekt.de,

0711/ 96589700, 9-19 Uhr

Krisentele­fon der Diözese Rottenburg­Stuttgart zum Corona-Virus, Tel. 07472/ 16910 10 und 16910 20, 8.3016.30 Uhr

sollten nach Möglichkei­t zeitnah gestellt werden.

Familien und Alleinerzi­ehende, deren Kinder eine Kinderbetr­euungseinr­ichtung in Biberach besuchen, egal ob diese sich in städtische­r, kirchliche­r oder freier Trägerscha­ft befindet, werden für einen weiteren Monat von der Kitagebühr befreit. Stadt und Hospital hatten schon für den Monat April keine Beiträge erhoben. Eine Antragstel­lung ist wieder nicht erforderli­ch. Auch für die Notfallbet­reuung wird bislang keine Gebühr erhoben. Nach Rücksprach­e mit Vertretern aller Fraktionen ist aber klar, dass dieses Thema diskutiert werden muss, sollte die Notfallbet­reuung über den Monat Mai hinaus weiterlauf­en.

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