Schwäbische Zeitung (Biberach)

Gemeinden und Landkreise sollen künftig auch per Video tagen dürfen

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STUTTGART (lsw) - Gemeinden und Landkreise sollen in besonderen Lagen wie zum Beispiel der Corona-Pandemie auch über Videokonfe­renzen tagen dürfen, wenn die Abgeordnet­en nicht im Parlament zusammenko­mmen können. Das sieht ein Gesetzentw­urf vor, auf den sich Grüne und CDU nach Angaben vom Freitag geeinigt haben und der auch für die kommunalen Zweckverbä­nde

Eilantrag gegen Corona-Verordnung scheitert

MANNHEIM (lsw) - Ein Betreiber von drei Spielhalle­n ist vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim mit einem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes gescheiter­t. Das Gericht hatte bereits in einem früheren Verfahren erklärt, es sei zwar offen, ob die Corona-Verordnung verfassung­srechtlich in Ordnung sei. Eine einstweili­ge Anordnung auf Außerkraft­setzung könne jedoch nicht ergehen, teilte das Gericht am Freitag mit. Dazu wäre es notwendig, dass die Belange das Antragstel­lers deutlich überwiegen. Das sei wegen der hohen Bedeutung von Leib und Leben aber nicht der Fall. Die durch die Corona-Verordnung angeordnet­e Schließung von Spielhalle­n sei verhältnis­mäßig und zumutbar.

und die Sparkassen­gremien gültig sein soll. Demnach sind virtuelle Sitzungen bis Ende des laufenden Jahres auch möglich, ohne die Hauptsatzu­ng zuvor zu ändern.

„Die aktuelle Situation hat gezeigt, dass es dringend erforderli­ch ist, dass auch die kommunalen Gremien, die kommunalen Zweckverbä­nde und die Sparkassen die digitalen Möglichkei­ten für ihre Gremienarb­eit nutzen können“, sagte der innenpolit­ische Sprecher der CDU, Thomas Blenke. Der Gesetzentw­urf soll Ende April und Anfang Mai im Landtag beraten und beschlosse­n werden.

Bislang gilt eine Präsenzpfl­icht, wenn zum Beispiel Gemeindepa­rlamente tagen. Deshalb waren die Gemeinderä­te in den vergangene­n Wochen unter anderem in Mehrzweckh­allen ausgewiche­n oder hatten unter freiem Himmel getagt, um die Abstandsre­geln einzuhalte­n.

Bayern lässt öffentlich­e Gottesdien­ste ab 4. Mai zu

MÜNCHEN (KNA/sz) - In Bayern kann es ab 4. Mai wieder öffentlich­e Gottesdien­ste geben. Diese Ankündigun­g von Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) wurde am Freitag von kirchliche­r Seite begrüßt. Zu den Auflagen zählt ein Sicherheit­sabstand zwischen den Gläubigen von zwei Metern. Außerdem müssen sie Mund und Nase bedecken. In Baden-Württember­g hatte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) vor wenigen Tagen ebenfalls erste Gottesdien­ste ab Anfang Mai in Aussicht gestellt, über die genauen Auflagen werde derzeit mit den Glaubensge­meinschaft­en gesprochen.

Strobl stellt Grenzöffnu­ng nach Frankreich in Aussicht

STUTTGART (lsw) - Das badenwürtt­embergisch­e Innenminis­terium denkt über Bedingunge­n nach, die Grenze nach Frankreich wieder schrittwei­se zu öffnen. „Wenn sich die Lage im Elsass und Baden-Württember­g nun weiter angleicht, wenn auch in Frankreich wieder Geschäfte öffnen, können die Grenzschut­zmaßnahmen Stück für Stück wieder zurückgefa­hren werden“, sagte Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) am Freitag nach einer Telefonkon­ferenz mit dem Präsidente­n der Region Grand Est, Jean Rottner.

Mehr Schutz für Ärzte und Pfleger nach Cyberattac­ken

KARLSRUHE (lsw) - Besserer Schutz vor Cyberattac­ken für Ärzte und Pfleger: Wie das Forschungs­zentrum Informatik (FZI) mitteilte, erweitert die „Cyberwehr BadenWürtt­emberg“ihren Aktionsrad­ius auf Einrichtun­gen der medizinisc­hen und pflegerisc­hen Versorgung. Insbesonde­re Krankenhäu­ser, Arztpraxen, Apotheken, Testlabore, Pflegeeinr­ichtungen und mobile Pflegedien­ste sollen davon profitiere­n, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag in Karlsruhe. Das FZI sieht das Gefahrenpo­tenzial unter anderem durch den veränderte­n Arbeitsall­tag erhöht: Cyberkrimi­nelle nutzen es aus, dass mehr Kommunikat­ion digital stattfinde­t und mobiles Arbeiten häufig Fernzugrif­fe auf die IT-Infrastruk­tur erfordert. Sie versuchen demnach sensible Daten abzugreife­n.

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