Schwäbische Zeitung (Biberach)
Landratsamt öffnet schrittweise wieder
Auch persönliche Kontakte sind nach Terminvereinbarung möglich
LANDKREIS BIBERACH (sz) - Das Landratsamt Biberach öffnet ab Montag, 4. Mai, wieder schrittweise für den Besucherverkehr.
„Seit dem 17. März haben wir unseren Dienstbetrieb über das Telefon, E-Mail oder schriftlich aufrechterhalten. Das ging ganz gut. Es war auch immer möglich, sein Auto in der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden. Wir wollen jedoch ab dem kommenden Montag in Schritten das Landratsamt wieder für den Publikumsverkehr öffnen“, sagt Landrat Heiko Schmid.
Zum Schutz der Besucher und zum Schutz der Mitarbeiter gelten folgende Regelungen:
In erster Linie sind Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu regeln, denn: der persönliche Kontakt und der „Gang aufs Amt“soll auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden. Sofern ein Besuch im Landratsamt notwendig ist, ist es am besten, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorab einen konkreten zu vereinbaren.
Hat man dann einen Termin vereinbart, ist das Landratsamt nur über den in der Rollinstraße 9 zugänglich. Mitarbeiter klären am Eingang, ob der Besucher einen konkreten Termin (zum Beispiel durch Vorlage der Terminvereinbarung oder Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter) vorweisen kann.
Besucher ohne einen bereits vereinbarten Termin können an der
einen Termin in dringenden und nicht aufzuschiebenden Fällen für sofort oder später vereinbaren.
Innerhalb des Landratsamts gilt
Besuchstermin Haupteingang Eingangskontrolle Abstandsregeln
es, die von mindestens 1,5 Metern zu beachten.
Besucher des Landratsamts haben einen zu tragen. Auch die Mitarbeiter des Landratsamts tragen bei Besucherkontakten einen Mund-NasenSchutz.
Für Besucher haben die einzelnen Ämter eingerichtet, in denen die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Diese Räume sind auch mit Glasabtrennungen und Desinfektionsmittel ausgestattet.
Die Eingangstüren der
des Landratsamts wie beispielsweise in Riedlingen, im Landwirtschaftsamt, Kreisforstamt, Amt für Integration und Flüchtlinge oder Vermessungsamt bleiben weiterhin geschlossen. Der Einlass ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch, per E-Mail, schriftlich). Der zuständige Sachbearbeiter holt den Besucher an der Eingangstür ab.
An allen Eingängen sind Desinfektionsspender aufgestellt. Sie sind von den Besuchern zu nutzen.
Für die
Mund-Nasen-Schutz Besuchsräume Außenstellen Kfz-Zulassungsstelle/ Führerscheinstelle
gilt Folgendes: Für notwendige private Kfz-Zulassungen können online Termine unter www.biberach.de vereinbart werden. Gewerbliche Kunden können die bisherige „Briefkastenlösung“weiter nutzen. Die Besucher der Zulassungsstelle können weiterhin über den Hintereingang des Gebäudes Rollinstraße 9 das Haus betreten. Der Durchgang zum Foyer ist nach wie vor nicht möglich. Die Außenstellen der Zulassungsbehörde in Riedlingen, Laupheim und Ochsenhausen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.