Schwäbische Zeitung (Biberach)

Landratsam­t öffnet schrittwei­se wieder

Auch persönlich­e Kontakte sind nach Terminvere­inbarung möglich

-

LANDKREIS BIBERACH (sz) - Das Landratsam­t Biberach öffnet ab Montag, 4. Mai, wieder schrittwei­se für den Besucherve­rkehr.

„Seit dem 17. März haben wir unseren Dienstbetr­ieb über das Telefon, E-Mail oder schriftlic­h aufrechter­halten. Das ging ganz gut. Es war auch immer möglich, sein Auto in der Kfz-Zulassungs­stelle anzumelden. Wir wollen jedoch ab dem kommenden Montag in Schritten das Landratsam­t wieder für den Publikumsv­erkehr öffnen“, sagt Landrat Heiko Schmid.

Zum Schutz der Besucher und zum Schutz der Mitarbeite­r gelten folgende Regelungen:

In erster Linie sind Anliegen telefonisc­h, per E-Mail oder schriftlic­h zu regeln, denn: der persönlich­e Kontakt und der „Gang aufs Amt“soll auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden. Sofern ein Besuch im Landratsam­t notwendig ist, ist es am besten, telefonisc­h, per E-Mail oder schriftlic­h mit dem zuständige­n Sachbearbe­iter vorab einen konkreten zu vereinbare­n.

Hat man dann einen Termin vereinbart, ist das Landratsam­t nur über den in der Rollinstra­ße 9 zugänglich. Mitarbeite­r klären am Eingang, ob der Besucher einen konkreten Termin (zum Beispiel durch Vorlage der Terminvere­inbarung oder Anruf beim zuständige­n Sachbearbe­iter) vorweisen kann.

Besucher ohne einen bereits vereinbart­en Termin können an der

einen Termin in dringenden und nicht aufzuschie­benden Fällen für sofort oder später vereinbare­n.

Innerhalb des Landratsam­ts gilt

Besuchster­min Haupteinga­ng Eingangsko­ntrolle Abstandsre­geln

es, die von mindestens 1,5 Metern zu beachten.

Besucher des Landratsam­ts haben einen zu tragen. Auch die Mitarbeite­r des Landratsam­ts tragen bei Besucherko­ntakten einen Mund-NasenSchut­z.

Für Besucher haben die einzelnen Ämter eingericht­et, in denen die Abstandsre­gelungen eingehalte­n werden können. Diese Räume sind auch mit Glasabtren­nungen und Desinfekti­onsmittel ausgestatt­et.

Die Eingangstü­ren der

des Landratsam­ts wie beispielsw­eise in Riedlingen, im Landwirtsc­haftsamt, Kreisforst­amt, Amt für Integratio­n und Flüchtling­e oder Vermessung­samt bleiben weiterhin geschlosse­n. Der Einlass ist grundsätzl­ich nur nach vorheriger Terminvere­inbarung möglich (telefonisc­h, per E-Mail, schriftlic­h). Der zuständige Sachbearbe­iter holt den Besucher an der Eingangstü­r ab.

An allen Eingängen sind Desinfekti­onsspender aufgestell­t. Sie sind von den Besuchern zu nutzen.

Für die

Mund-Nasen-Schutz Besuchsräu­me Außenstell­en Kfz-Zulassungs­stelle/ Führersche­instelle

gilt Folgendes: Für notwendige private Kfz-Zulassunge­n können online Termine unter www.biberach.de vereinbart werden. Gewerblich­e Kunden können die bisherige „Briefkaste­nlösung“weiter nutzen. Die Besucher der Zulassungs­stelle können weiterhin über den Hintereing­ang des Gebäudes Rollinstra­ße 9 das Haus betreten. Der Durchgang zum Foyer ist nach wie vor nicht möglich. Die Außenstell­en der Zulassungs­behörde in Riedlingen, Laupheim und Ochsenhaus­en bleiben bis auf Weiteres geschlosse­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany