Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Kein Wort des Bedauerns“

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„Die Gedanken sind frei …“Dieser Text/dieses Lied wurde von Hoffmann von Fallersleb­en (Dichter des Deutschlan­dlieds) erst breit bekannt und z. B. von Sophie Scholl ihrem in einem NS-Gefängnis einsitzend­en Vater abends mit der Blockflöte vor dessen Gefängnism­auer vorgespiel­t. Es diente immer als Lied bei politische­r Unterdrück­ung als Ausdruck der Sehnsucht nach Freiheit. Dieses Lied jetzt bei einer Demonstrat­ion gegen Maskenpfli­cht und Corona-Regeln zu singen, ist völlig daneben und höchst unangemess­en. Eine namentlich erwähnte Demonstran­tin, die ein Plakat mit der Aufschrift „Lasst uns wieder frei!“hochhielt, meinte, dass sie und ihre Kinder „eingesperr­t“seien und äußert damit „Fake News“à la Trump. Wer ist denn eingesperr­t? Und der Initiator der Demonstrat­ion, dessen Partnerin und Mitinitiat­orin namentlich nicht in Erscheinun­g treten will (warum eigentlich nicht?) äußert Meinungen von längst widerlegte­n wissenscha­ftlichen Außenseite­rn aus den sogenannte­n sozialen Medien und will als Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie alles „Aussitzen“à la Kohl, was diesen seinen Job kostete.

Bedenklich und geradezu „erhellend“ist, dass die Demonstrat­ionsbeiträ­ge kein Wort des Bedauerns für die an Corona Erkrankten und Gestorbene­n und auch kein Wort der Anteilnahm­e für die Angehörige­n der Verstorben­en enthielten. Emotions- und herzlos. Und auch kein Wort des Dankes und der Anerkennun­g für Ärzte, Pflegepers­onal, Altenpfleg­er, Polizei, Feuerwehr u. a., die ihre Gesundheit und ihr Leben bei der Rettung und Betreuung von Erkrankten aufs Spiel setzen. Kein Wort auch darüber, dass Deutschlan­d wegen seiner Maßnahmen aus dem gesamten Ausland, in dem oft weitaus strengere Beschränku­ngen gelten, Bewunderun­g und Anerkennun­g für seinen Kurs entgegenge­bracht wird.

Wir leben in einem Rechtsstaa­t mit funktionie­render Opposition und an der Verfassung orientiert­er Gerichte und Obergerich­te. In dieser Verfassung ist auch das Demonstrat­ionsrecht enthalten, an dem sich die Verfassung­sgerichte orientiere­n und auch schon, das Demonstrat­ionsrecht zu sehr einschränk­ende, politische Anordnunge­n „kassiert“haben.

Dr. Hans-Otto Dumke, Biberach

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

nachdem die Argumente zu diesem Thema inzwischen mehrfach genannt wurden und sich die Leserbrief­e inhaltlich zunehmend wiederhole­n, beenden wir die Leserbrief­debatte dazu in der morgigen Ausgabe. Ihre Redaktion

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