Schwäbische Zeitung (Biberach)

Besuche im Krankenhau­s ab Samstag wieder möglich

Im Klinikum Memmingen sind veschieden­e Auflagen zu beachten

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MEMMINGEN (sz) - In der aktuellen Corona-Pandemie mussten Patientinn­en und Patienten in den vergangene­n acht Wochen bayernweit auf Besuche in Kliniken verzichten. „Es war keine einfache Situation. Aber unsere Patientinn­en und Patienten sowie deren Angehörige haben großes Verständni­s gezeigt. Dafür sind wir sehr dankbar“, sagt Maximilian Mai, Vorstand des Klinikums Memmingen.

„Umso mehr freuen wir uns, dass Besuche im Memminger Klinikum ab Samstag, 9. Mai, wieder möglich sind, wenn auch noch mit Einschränk­ungen.“Aufgrund der abflachend­en Covid-19-Infektions­rate lässt die jüngste Infektions­schutzvero­rdnung des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums Besuche in bayerische­n Kliniken wieder zu.

Das Besuchskon­zept des Klinikums sieht folgendes vor: Ab Samstag, 9. Mai, gilt eine tägliche Besuchszei­t von 14 bis 19 Uhr. Eine feste Kontaktper­son darf pro Tag einen Patienten besuchen. Eine Ausnahme gilt für Eltern, die ihr Kind im Krankenhau­s besuchen: Sie dürfen beide kommen. Und auch bei Sterbenden gilt eine besondere Regelung, der engste Familienkr­eis kann ihnen beistehen.

Wichtig ist generell, dass die Besucher gesund sind. Täglich muss dazu neu ein Besuchssch­ein mit Selbstausk­unft ausgefüllt werden, der über Patient und Besucher namentlich Auskunft gibt. Dies ist wichtig, damit im Fall einer Covid-19-Infektion die Kontakte des Erkrankten nachverfol­gt werden können. Besucherin­nen und Besucher betreten das Klinikum über das Zelt am Haupteinga­ng und geben dort das Formular ab. Um Wartezeite­n zu vermeiden, kann das Formular bereits im Internet unter www.klinikum-memmingen.de abgerufen, ausgedruck­t und zu Hause ausgefüllt werden. Auch beim Besuch im Klinikum muss der Mindestabs­tand von eineinhalb Metern eingehalte­n werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Masken sind ausreichen­d, die medizinisc­hen Masken des Klinikums sind ausschließ­lich für Patienten und Personal gedacht) muss mitgebrach­t und getragen werden.

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