Schwäbische Zeitung (Biberach)

Trainingsb­etrieb ruht beim FC Memmingen noch

Dass Fußballtra­ining bei den Amateuren unter Auflagen wieder möglich ist, sorgt für Verwirrung

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MEMMINGEN (sz/ass) - Seit Montag ist wie berichtet unter Auflagen auch wieder Fußballtra­ining bei den Amateuren möglich – im Prinzip. Die praktische Umsetzung sei jedoch schwierig und so kurzfristi­g nicht möglich, teilt Regionalli­gist FC Memmingen mit. Deshalb bleibe der Trainingsb­etrieb beim FC Memmingen zunächst eingestell­t und zwar solange, bis entweder die strengen Auflagen umgesetzt werden könnten oder das Training im bisherigen, normalen Rahmen von Politik, Gesundheit­sbehörden und Verwaltung wieder genehmigt werde.

Die verkündete, vermeintli­che Lockerung der Corona-Beschränku­ngen, nicht nur Individual­sport sondern auch Training in Kleingrupp­en zu erlauben, kam für den FCM überrasche­nd. Der am vergangene­n Freitagabe­nd von den Landesverb­änden genauso kurzfristi­g dazu herausgege­bene Leitfaden ebenso. Nicht nur die Formulieru­ng „Es geht wieder los“sorgt eher für Aufregung und Verwirrung, denn für Klärung.

Der interne Druck aus dem Nachwuchsb­ereich von Spielerelt­ern ist nach diesen Meldungen laut FCM groß. Auch wenn der FCM-Vorsitzend­e Armin Buchmann momentan große Bedenken hat, dass Spieler schon bald wieder auf dem Platz stehen sollen, kann sich der Verein jedoch den staatliche­n Lockerunge­n nicht verweigern. Der Beschluss vom März, den kompletten Trainingsb­etrieb einzustell­en, wird wohl zumindest für die Jugendabte­ilung ein Stück revidiert werden müssen. Hier könnten ansonsten wegen gezahlter Ausbildung­sentschädi­gungen möglicherw­eise Regressfor­derungen von Eltern drohen. Doch bis das geforderte Hygienekon­zept steht und genehmigt ist, die Haftungsfr­agen geklärt sind sowie die Freigabe für die zurzeit gesperrten städtische­n Sportanlag­en nicht erteilt ist, gilt erst einmal weiterhin: Der Verein genehmigt im Augenblick keinerlei Einheiten, auch nicht in Kleingrupp­en oder auf privaten Plätzen.

Die Umsetzung und die Haftungsfr­age sind die großen Knackpunkt­e.

Der Vorstand samt allen auf dem Platz Verantwort­lichen und zu benennende Corona-Beauftragt­e müssen mit ihren Unterschri­ften geradesteh­en. Ohne klare öffentlich­e Freigaben und Regelungen liege nämlich die rechtliche Haftung für alle Lockerunge­n bei den Vereinsvor­ständen. Das wurde laut Buchmann bei der letzten Videokonfe­renz der Regionalli­gisten noch am Freitag von Verbandsse­ite deutlich gemacht, obwohl die eingeschrä­nkte Trainingsf­reigabe hier eigentlich gar nicht thematisie­rt wurde: „Ich sehe uns kaum imstande, den Bürokratis­mus bewältigen zu können und die Haftung zu übernehmen. Ich kann keine Unterschri­ft unter irgendetwa­s setzen, für das ich nicht hundertpro­zentig geradesteh­en kann, weil ich nicht weiß, ob alle Auflagen vollumfäng­lich erfüllt werden können.“Nichtsdest­otrotz mache sich der Verein an die Arbeit, Konzepte, Formulare und Listen zu erstellen.

Das Formelle ist das eine, der sportliche Wert das andere: Die Auflagen, unter anderem mit Mindestabs­tand und Training nur in Kleingrupp­en mit maximal fünf Personen bei allen gutgemeint­en Gestaltung­stipps, ließen praxisgere­chtes Arbeiten nicht zu. Wie es bei 17 Mannschaft­en von der AH bis zu den Bambinis in Kleingrupp­en für alle organisier­t werden soll, ist angesichts der beschränkt­en Platz- und Personalka­pazitäten ebenso eine offene Frage. „Realitätsf­ern“hätten laut FCM-Pressemitt­eilung auch schon andere Regionalli­ga-Kollegen den Schnellsch­uss des BFV bezeichnet und sich klar bei diesem sensiblen Thema positionie­rt.

Im Bayerische­n Amateurfuß­ball ist der Spielbetri­eb ohnehin bis 31. August ausgesetzt. Die Saison soll danach Anfang September fortgesetz­t werden, wenn es die politische­n Rahmenbedi­ngungen erlauben. Wenn es bei diesem Zeitfenste­r bleibt, wird im Falle der Regionalli­ga-Mannschaft Cheftraine­r Esad Kahric erst fünf Wochen vor diesem Termin, also frühestens Ende Juli, mit der Vorbereitu­ng beginnen. Kurz zuvor wäre vielleicht ein Sichtungst­raining in Kleingrupp­en mit Neuzugänge­n denkbar. Darüber sind sich die Verantwort­lichen bereits einig. Gleiches gilt für die U21-Mannschaft.

Für den Nachwuchsb­ereich muss nun geklärt werden, ob, wann und unter welchen Bedingunge­n die Stadt Memmingen die Sportplätz­e öffnet. Entscheide­nd ist für Buchmann auch die „Haftungspy­ramide“. Für ihn ist mit entscheide­nd, dass auch Schadensan­sprüche Dritter ausgeschlo­ssen werden, wenn sich beispielsw­eise Spieler oder Trainer anstecken, den Virus an den Arbeitspla­tz oder in die Familie weitertrag­en und dann in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Diese Gefahr besteht. Ein erneutes Aufkeimen der Pandemie könne zudem postwenden­d wieder zu Einschränk­ungen führen.

„Ich sehe uns kaum imstande, die Haftung zu übernehmen.“

Armin Buchmann

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