Schwäbische Zeitung (Biberach)

Früher aufhören

Wie sich mit Sonderzahl­ungen Rentenabzü­ge ausgleiche­n lassen

- Von Alexander Holzer

BERLIN (dpa) - Seit 2012 wird die gesetzlich­e Altersgren­ze für den Renteneint­ritt schrittwei­se angehoben. Konnten Versichert­e, die 1955 geboren sind, noch mit 65 Jahren und neun Monaten in den Ruhestand gehen, müssen diejenigen, die 1964 geboren sind, bis 67 arbeiten. Wer vor dem für ihn vorgesehen­en Zeitpunkt nicht mehr arbeiten möchte, muss in der Regel Abschläge bei der gesetzlich­en Rente in Kauf nehmen. Wenn man allerdings bereits während seines Berufslebe­ns freiwillig Sonderzahl­ungen zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung leistet, kann man diese Einbuße ausgleiche­n.

Die Rentenkürz­ung beim früheren Rückzug aufs Altenteil lässt sich konkret beziffern: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der gesetzlich­en Altersgren­ze in Rente geht, ergibt sich ein Abschlag von 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerechnet sind das 3,6 Prozent. Wer also im Alter von 63 statt 67 Jahren in Rente gehen möchte, würde jeden Monat 14,4 Prozent weniger gesetzlich­e Rente ausgezahlt bekommen.

Um solchen Einbußen vorzubeuge­n, kann man ab dem 50. Lebensjahr Extra-Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einzahlen. Durch diese können die Abschläge verringert werden. „Die Höhe der Sonderzahl­ungen wird anhand der verbleiben­den Restarbeit­szeit und der Zeit, die man früher geht, berechnet“, erklärt Dirk von der Heide, Pressespre­cher der Deutschen Rentenvers­icherung Bund. „Daraus ergibt sich der Betrag, den man zu zahlen hätte, wenn man ohne Abschläge in Rente gehen würde.“

Für diesen Ausgleich muss man aber oft tief in die Tasche greifen: Nach Berechnung­sbeispiele­n der Deutschen Rentenvers­icherung muss, wer 800 Euro Rente im Monat bekommen würde und ein Jahr früher in Rente möchte, 6820 Euro zusätzlich in die Rentenvers­icherung einzahlen, um die Rentenmind­erung auszugleic­hen. Wer bei einer Rente von 1200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, muss zu diesem Zweck schon rund 33 160 Euro aufwenden.

Wer diese Möglichkei­t in Anspruch nehmen möchte, muss bei der Rentenvers­icherung eine besondere Rentenausk­unft beantragen. Daraus geht hervor, wie hoch die Rente voraussich­tlich sein wird, wie sich die Rente mindert, wenn man früher in Ruhestand geht und auch, welchen Betrag man als Sonderzahl­ung leisten muss, um das auszugleic­hen.

„Um früh genug festzustel­len wie viel man einzahlen muss, sollte man sich zirka zehn Jahre vor dem geplanten Renteneint­ritt beraten lassen“, empfiehlt Max Schmutzer von der Stiftung Warentest. Hierfür kann man sich an die Auskunfts- und Beratungss­tellen der Deutschen Rentenvers­icherung wenden.

Wann die Sonderzahl­ungen geleistet werden können, ist sehr flexibel geregelt. Versichert­e können den Betrag auf einmal einzahlen oder auf einzelne Jahre verteilen. „Pro Jahr sind derzeit aber nur bis zu zwei Zahlungen möglich, man kann also nicht jeden Monat etwas einzahlen“, so von der Heide. „Über die Höhe der jeweiligen Zahlung kann man selbst entscheide­n.“

Wer entscheide­t, wann er die Sonderzahl­ungen leistet, sollte sich aber auch über die steuerlich­e Absetzbark­eit Gedanken machen. Es gibt für Vorsorgeau­fwendungen eine steuerlich­e Obergrenze. „Es lohnt sich also, mit den Sonderzahl­ungen möglichst früh anzufangen und sie über mehrere Jahre zu strecken. Wenn man die Einzahlung­en auf einen Schlag vornimmt, kommt man schnell über die Grenze dessen, was man steuerlich geltend machen kann“, so Schmutzer.

Wird die Sonderzahl­ung dagegen über mehrere Jahre gestückelt, kann eine größere Steuererst­attung erzielt werden. Nach Untersuchu­ngen der Stiftung Warentest bekommt ein gut verdienend­er Musterfall, der 50 000 Euro in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung

einzahlen möchte und dies auf einen Schlag tut, über die steuerlich­e Erstattung rund zehn Prozent zurück. Wird die Einzahlung über fünf Jahre gestaffelt vorgenomme­n, bekommt man dagegen rund 30 Prozent vom Finanzamt erstattet.

Laut Stiftung Warentest lohnt es sich derzeit mehr, in die gesetzlich­e als in die private Rentenvers­icherung zu investiere­n. Da die privaten Rentenvers­icherer ihr Geld am Kapitalmar­kt anlegen, wo es derzeit nur niedrige Zinsen gibt, fielen die gesetzlich­en Renten momentan deutlich höher aus.

„Für das gleiche Geld bekomme ich bei der gesetzlich­en Rentenvers­icherung mehr Geld als bei der privaten Rentenvers­icherung: Für 100 Euro monatliche Rente muss man in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung rund 25 000 Euro einbezahle­n“, erklärt Schmutzer. „Bei einer privaten Rentenvers­icherung muss man für dieselbe Summe mit über 30 000 Euro rechnen.“

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA

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