Schwäbische Zeitung (Biberach)

Im Mordfall Susanna bleibt es bei lebenslang

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KARLSRUHE (dpa/AFP) - Die Verurteilu­ng von Ali B. zu einer lebenslang­en Haftstrafe wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz ist rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) verwarf die Revision gegen die Entscheidu­ng des Wiesbadene­r Landgerich­ts vom Juli vergangene­n Jahres als unbegründe­t. Das teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit.

Die Anwälte des irakischen Flüchtling­s hatten unter anderem ein Verfahrens­hindernis wegen seiner Rückführun­g aus dem Irak für die Revision geltend gemacht. Das Wiesbadene­r Landgerich­t hatte den zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagte­n wegen Mordes und Vergewalti­gung von Susanna sowie wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslang­en Gesamtfrei­heitsstraf­e verurteilt. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt und die Unterbring­ung von Ali B. in der Sicherungs­verwahrung vorbehalte­n. Das Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass Ali B. das Mädchen im April 2018 in Wiesbaden erst vergewalti­gt und dann erwürgt hat, um sie so an einer Strafanzei­ge zu hindern. Ali B. hatte im Prozess gestanden, Susanna an einem Bahndamm erwürgt und verscharrt zu haben. Eine Vergewalti­gung stritt er hingegen ab.

Der Fall hatte auch deshalb bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei B. um einen abgelehnte­n Asylbewerb­er handelte. Dies löste eine Debatte über konsequent­ere Abschiebun­gen aus. Nach der Tat floh Ali B. in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheit­skräften festgenomm­en, an Beamte der Bundespoli­zei übergeben und anschließe­nd nach Deutschlan­d rückgeführ­t wurde.

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