Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wirrwarr bei der Kinderbetreuung
Gemeinden handhaben Rückkehr zum Regelbetrieb unterschiedlich – Grund sind fehlende Vorgaben des Landes
REGION - Seit etwa zwei Monaten sind die Kitas und Kindergärten im Land geschlossen, erlaubt war bisher nur eine sogenannte Notbetreuung von Kindern. Das soll sich nun ändern, ab Montag, 18. Mai, plant das Land eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb. In einer Einrichtung sollen dabei maximal 50 Prozent der Kinder gleichzeitig vor Ort sein dürfen. „Wir wissen im Moment nicht mehr als die Eltern. Wir wissen zwar, dass wir zum Regelbetrieb zurückkehren sollen, aber nicht wie“, sagt Oliver Aubele, Hauptamtsleiter der Gemeinde Erlenmoos.
„Die letzte Pressemitteilung vom Kultusministerium kam am Donnerstag, 14. Mai. Darin wird angekündigt, dass die Verordnung am Samstag, 16. Mai, notverkündet wird, die dann ab Montag, 18. Mai, gilt.“Für die Gemeinde sei das zu wenig Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.
„Ankündigung am Donnerstag, Verordnung am Samstag, Umsetzung ab Montag – dass wir das nicht hinbekommen, liegt auf der Hand“, fasst Aubele zusammen. In Erlenmoos werde es deshalb so sein, dass ab Montag erst einmal die Notbetreuung weiterlaufen werde. „Sobald die Verordnung da ist, werden wir sie so schnell wie möglich umsetzen“, kündigt Aubele an.
Auch in Kirchberg wird es am Montag vorerst nur eine Notbetreuung geben. „Bis Freitag haben wir keine offiziellen Anweisungen vom Kultusministerium erhalten“, sagt Bürgermeister Jochen Stuber. „Wir hatten selbst ein Konzept vorbereitet. Wir hätten mit den Pfiffikussen, also den Vorschülern, gestartet.“Doch das Fehlen von Vorgaben habe dazu geführt, dass die Gemeinde die Pläne erst einmal nicht umsetze, sondern auf die Verordnung aus Stuttgart warte. „Wir wissen ja nicht, ob unser Konzept im Sinne des Kultusministeriums ist. Es ist schade, wir wären vorbereitet gewesen. Doch das Ministerium kam nicht zu Potte“, sagt Stuber. Die Gemeinde verschiebe daher die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb auf den 25. Mai.
Auf die bislang fehlenden Vorgaben weist auch Michael Schmid-Sax hin, der bei der Stadt Ochsenhausen für die Bereiche Bildung, Kindergärten und Schulen zuständig ist. „Am 6. Mai kündigte das Kultusministerium einen eingeschränkten Regelbetrieb an. Seither warten wir auf die rechtliche Grundlage, die aber bis heute, 15. Mai, nicht da ist.“Die Stadt habe ein eigenes Konzept erarbeitet, das seit einer Woche fertig sei, aber nun nicht umgesetzt werden könne.
Schmid-Sax bringt seine Frustration zum Ausdruck: „Wir wären locker in der Lage gewesen, unser Konzept umzusetzen, wenn wir gewusst hätten, dass wir es dürfen. Es ist frustrierend, wenn man ausgebremst wird.“Die Ankündigung des Kultusministeriums habe bei den Eltern Erwartungen geweckt, die die Verwaltung aufgrund fehlender Vorgaben nicht erfüllen konnte.
Schmid-Sax betont, dass die Verwaltung einen „minimalen Vorlauf“brauche, um alles vorzubereiten: „Wir müssen die Eltern informieren und das Personal einteilen.“Daher werde der eingeschränkte Regelbetrieb in den Ochsenhauser Kindergärten erst ab 25. Mai starten. Dann würden voraussichtlich die Kinder mit einem besonderen Förderbedarf und die Vorschüler wieder in den Kindergarten kommen können. Die Vorschulkinder würden dazu in zwei Gruppen eingeteilt, die wochenweise abwechselnd den Kindergarten besuchen. Parallel dazu laufe die Notbetreuung weiter.
Einen anderen Kurs schlägt die Gemeinde Kirchdorf ein. „Wir werden ab Montag einen eingeschränkten Regelbetrieb starten“, sagt Hauptamtsleiter Hermann Roggors. Die Gemeinde plane dabei ein rollierendes System. Beim Aufstellen der Pläne liege ein spezielles Augenmerk auf Kindern, deren Eltern den Bedarf an einer Notbetreuung nachweisen können, und Kindern, die einen erhöhten Förderbedarf haben. Doch grundsätzlich könnten alle Kinder wieder in den Kindergarten, aber eben zu unterschiedlichen Zeiten. „Uns ist wichtig, dass jedes Kind die Chance bekommt, betreut zu werden“, sagt Roggors. Die Eltern würden bereits am Freitag und Samstag informiert, wie ihr Kind ab Montag betreut werden könne.
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden wartet Kirchdorf nicht auf die rechtlich verbindliche Verordnung, die für Samstag angekündigt ist. „Für uns ist die Grundlage das, was von der Landesregierung kommt. Wir haben aufgrund der Pressemitteilung das System entwickelt und informieren entsprechend die Eltern“, sagt Roggors. Die Vorbereitungen seien ein „enormer Kraftakt“gewesen, aber sie seien abgeschlossen. Die Planung stünde unter Vorbehalt. „Sollte sich das Land anders entscheiden, werden wir nachjustieren“, meint Roggors.