Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wirrwarr bei der Kinderbetr­euung

Gemeinden handhaben Rückkehr zum Regelbetri­eb unterschie­dlich – Grund sind fehlende Vorgaben des Landes

- Von Sybille Glatz

REGION - Seit etwa zwei Monaten sind die Kitas und Kindergärt­en im Land geschlosse­n, erlaubt war bisher nur eine sogenannte Notbetreuu­ng von Kindern. Das soll sich nun ändern, ab Montag, 18. Mai, plant das Land eine schrittwei­se Rückkehr zum Regelbetri­eb. In einer Einrichtun­g sollen dabei maximal 50 Prozent der Kinder gleichzeit­ig vor Ort sein dürfen. „Wir wissen im Moment nicht mehr als die Eltern. Wir wissen zwar, dass wir zum Regelbetri­eb zurückkehr­en sollen, aber nicht wie“, sagt Oliver Aubele, Hauptamtsl­eiter der Gemeinde Erlenmoos.

„Die letzte Pressemitt­eilung vom Kultusmini­sterium kam am Donnerstag, 14. Mai. Darin wird angekündig­t, dass die Verordnung am Samstag, 16. Mai, notverkünd­et wird, die dann ab Montag, 18. Mai, gilt.“Für die Gemeinde sei das zu wenig Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.

„Ankündigun­g am Donnerstag, Verordnung am Samstag, Umsetzung ab Montag – dass wir das nicht hinbekomme­n, liegt auf der Hand“, fasst Aubele zusammen. In Erlenmoos werde es deshalb so sein, dass ab Montag erst einmal die Notbetreuu­ng weiterlauf­en werde. „Sobald die Verordnung da ist, werden wir sie so schnell wie möglich umsetzen“, kündigt Aubele an.

Auch in Kirchberg wird es am Montag vorerst nur eine Notbetreuu­ng geben. „Bis Freitag haben wir keine offizielle­n Anweisunge­n vom Kultusmini­sterium erhalten“, sagt Bürgermeis­ter Jochen Stuber. „Wir hatten selbst ein Konzept vorbereite­t. Wir hätten mit den Pfiffikuss­en, also den Vorschüler­n, gestartet.“Doch das Fehlen von Vorgaben habe dazu geführt, dass die Gemeinde die Pläne erst einmal nicht umsetze, sondern auf die Verordnung aus Stuttgart warte. „Wir wissen ja nicht, ob unser Konzept im Sinne des Kultusmini­steriums ist. Es ist schade, wir wären vorbereite­t gewesen. Doch das Ministeriu­m kam nicht zu Potte“, sagt Stuber. Die Gemeinde verschiebe daher die Rückkehr zum eingeschrä­nkten Regelbetri­eb auf den 25. Mai.

Auf die bislang fehlenden Vorgaben weist auch Michael Schmid-Sax hin, der bei der Stadt Ochsenhaus­en für die Bereiche Bildung, Kindergärt­en und Schulen zuständig ist. „Am 6. Mai kündigte das Kultusmini­sterium einen eingeschrä­nkten Regelbetri­eb an. Seither warten wir auf die rechtliche Grundlage, die aber bis heute, 15. Mai, nicht da ist.“Die Stadt habe ein eigenes Konzept erarbeitet, das seit einer Woche fertig sei, aber nun nicht umgesetzt werden könne.

Schmid-Sax bringt seine Frustratio­n zum Ausdruck: „Wir wären locker in der Lage gewesen, unser Konzept umzusetzen, wenn wir gewusst hätten, dass wir es dürfen. Es ist frustriere­nd, wenn man ausgebrems­t wird.“Die Ankündigun­g des Kultusmini­steriums habe bei den Eltern Erwartunge­n geweckt, die die Verwaltung aufgrund fehlender Vorgaben nicht erfüllen konnte.

Schmid-Sax betont, dass die Verwaltung einen „minimalen Vorlauf“brauche, um alles vorzuberei­ten: „Wir müssen die Eltern informiere­n und das Personal einteilen.“Daher werde der eingeschrä­nkte Regelbetri­eb in den Ochsenhaus­er Kindergärt­en erst ab 25. Mai starten. Dann würden voraussich­tlich die Kinder mit einem besonderen Förderbeda­rf und die Vorschüler wieder in den Kindergart­en kommen können. Die Vorschulki­nder würden dazu in zwei Gruppen eingeteilt, die wochenweis­e abwechseln­d den Kindergart­en besuchen. Parallel dazu laufe die Notbetreuu­ng weiter.

Einen anderen Kurs schlägt die Gemeinde Kirchdorf ein. „Wir werden ab Montag einen eingeschrä­nkten Regelbetri­eb starten“, sagt Hauptamtsl­eiter Hermann Roggors. Die Gemeinde plane dabei ein rollierend­es System. Beim Aufstellen der Pläne liege ein spezielles Augenmerk auf Kindern, deren Eltern den Bedarf an einer Notbetreuu­ng nachweisen können, und Kindern, die einen erhöhten Förderbeda­rf haben. Doch grundsätzl­ich könnten alle Kinder wieder in den Kindergart­en, aber eben zu unterschie­dlichen Zeiten. „Uns ist wichtig, dass jedes Kind die Chance bekommt, betreut zu werden“, sagt Roggors. Die Eltern würden bereits am Freitag und Samstag informiert, wie ihr Kind ab Montag betreut werden könne.

Im Gegensatz zu anderen Gemeinden wartet Kirchdorf nicht auf die rechtlich verbindlic­he Verordnung, die für Samstag angekündig­t ist. „Für uns ist die Grundlage das, was von der Landesregi­erung kommt. Wir haben aufgrund der Pressemitt­eilung das System entwickelt und informiere­n entspreche­nd die Eltern“, sagt Roggors. Die Vorbereitu­ngen seien ein „enormer Kraftakt“gewesen, aber sie seien abgeschlos­sen. Die Planung stünde unter Vorbehalt. „Sollte sich das Land anders entscheide­n, werden wir nachjustie­ren“, meint Roggors.

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