Schwäbische Zeitung (Biberach)

Einstimmig zum „Amtsverwes­er“

Gerhard Hinz übernimmt Unlingens Rathausspi­tze – Neuer Kämmerer in Aussicht

- Von Georg Eble

UNLINGEN - Die Gemeinde Unlingen hat nach dreieinhal­b Monaten wieder eine arbeitsfäh­ige Rathausspi­tze: Der Gemeindera­t wählte den stellvertr­etenden Bürgermeis­ter Gerhard Hinz zum Amtsverwes­er. Als solcher führt der Kaufmann stellvertr­etend, aber fast identisch (siehe Infokasten) die Amtsgeschä­fte von Bürgermeis­ter Erwin Hölz weiter. Dieser ist seit Ende Januar erkrankt.

Gegenüber der „Schwäbisch­en Zeitung“sprach Hinz von einer „spannenden Aufgabe“. In der Klausurtag­ung der Räte im Februar aus Anlass der Erkrankung von Hölz sei man sich einig gewesen, dass Unlingen jetzt auch eine „starke Hand“brauche. Das Rathaus und namentlich der erste Bürgermeis­ter-Stellvertr­eter Elmar Lohner gleiche seine eigene „mangelnde Fachkenntn­is“in der Kommunalve­rwaltung aus. Das Gemeindepa­rlament hatte aus den Bewerbern für den Amtsverwes­er nur Hinz vorgeschla­gen. Es bestellte ihn denn auch in offener Abstimmung einstimmig. Anschließe­nd überreicht­e Lohner Hinz seine Ernennungs­urkunde zum „Beamten auf Widerruf“. Seitdem ist Hinz der Amtsverwes­er und Verwaltung­sleiter der Gemeinde. Seit Februar war Hinz weiterer ehrenamtli­cher Stellvertr­eter des Bürgermeis­ters.

Die Räte beschlosse­n in Hinz’ Abwesenhei­t einstimmig, den Besoldungs­rahmen für ihn auszuschöp­fen: Er bekommt A15, eine Stufe unter den A16 von Bürgermeis­ter Hölz. Beide Beamtenbez­üge sollen in den Haushalt 2020 eingestell­t werden.

Hinz will auch mit Bürgermeis­ter Hölz sprechen, kündigte er an. Er macht kein Hehl daraus, dass er dessen vom Volk gewählter Nachfolger werden will. Turnusgemä­ß wäre die nächste Wahl Ende 2026.

Gerhard Hinz (53) ist derzeit der einzige Amtsverwes­er im Landkreis Biberach, berichtet Kreissprec­her Bernd Schwarzend­orfer auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Er kann sich auch nicht erinnern, dass in den vergangene­n zwölf Jahren auch nur eine der 45 Städte und Gemeinden im Kreis einen Verweser bestellt hat. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten zu diesem Amt.

Wann darf eine Kommune einen Amtsverwes­er bestellen? Die Gemeindeor­dnung des Landes erlaubt dies nur, wenn der Bürgermeis­ter an seinen Amtsgeschä­ften gehindert ist und dies auch auf Sicht weiter so zu erwarten ist oder wenn er stirbt. Es darf auch in der Kommune keinen hauptamtli­chen „Beigeordne­ten“geben, der sonst den Bürgermeis­ter vertreten würde. „Verhinderu­ng“kann eine Krankheit sein. Oder ein Rathausche­f verliert seine Befähigung zum Bürgermeis­teramt, etwa durch eine Verurteilu­ng zu einer Haftstrafe wegen einer vorsätzlic­hen Tat.

Welche Aufgaben hat ein Amtsverwes­er? Der Amtsverwes­er vertritt den Bürgermeis­ter in allen Amtsgeschä­ften. Er steht also der Verwaltung vor und darf den Bedienstet­en Weisungen erteilen. Er leitet Gemeindera­tssitzunge­n, allerdings hat er im Gegensatz zum vom Volk direkt gewählten Bürgermeis­ter keine Stimme.

Welches Gehalt bekommt ein Amtsverwes­er? Die Gemeindeor­dnung schreibt vor, dass er höchstens eine Besoldungs­stufe unter dem jeweiligen Bürgermeis­ter eingruppie­rt wird. Der Gemeindera­t hat für Verweser Gerhard Hinz A15 ausgeschöp­ft, das entspricht einem Grundgehal­t von 5563 Euro, so das Portal www.oeffentlic­her-dienst.info. Bei Gerhard Hinz kommt demnach eine Familienzu­lage von gut 2000 Euro brutto für sechs Kinder dazu.

Wie lange amtiert ein Amtsverwes­er? Wenn nichts anderes geschieht, bis zur nächsten Bürgermeis­terwahl. Sollte aber beispielsw­eise der Unlinger Bürgermeis­ter Hölz genesen und seine Geschäfte wieder aufnehmen, müsste der Gemeindera­t Hinz als Verweser wieder entlassen. Er ist Kommunalbe­amter auf Widerruf.

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FOTO: GEORG EBLE

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