Schwäbische Zeitung (Biberach)

Kitas dürfen für maximal die Hälfte der Kinder öffnen

Land lockert die Corona-Zügel an diesem Montag ein weiteres Stück

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STUTTGART (lsw) - Die Landesregi­erung hat weitere Lockerunge­n der Corona-Verordnung beschlosse­n. Ein Überblick:

Kinderbetr­euung:

Kitas dürfen ab Montag für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen. Neben Kindern, die bisher schon die Notbetreuu­ng besucht haben, haben Kinder mit besonderem Förderbeda­rf Vorrang.

Freizeit:

Touristen und Dauercampe­r dürfen ab Montag wieder auf Campingplä­tzen übernachte­n – im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterk­ünften. Es muss allerdings eine eigenständ­ige Versorgung sichergest­ellt sein. Die Sanitärber­eiche der Anlagen bleiben zunächst geschlosse­n. Das gilt auch für Wohnmobils­tellplätze. Auch Ferienwohn­ungen dürfen wieder genutzt werden. Hotels hingegen dürfen vorerst weiter keine Touristen empfangen. Auch Freizeitei­nrichtunge­n im Freien dürfen wieder öffnen, Freizeitpa­rks aber noch nicht.

Nach wochenlang­er Corona-Zwangspaus­e dürfen unter strengen Auflagen zu Abstand und Hygiene Restaurant­s ab Montag drinnen und draußen wieder den Betrieb

Restaurant­s:

aufnehmen. Das gilt auch für Cafés und Eisdielen, nicht aber für zum Beispiel Bars, reine Schankwirt­schaften oder Diskotheke­n.G

Für die Viertkläss­ler, die vor dem Übergang in eine weiterführ­ende Schule stehen, beginnt wieder der Unterricht, allerdings nicht in vollem Umfang.

Von Montag an dürfen berufliche Bildungsei­nrichtunge­n wie etwa Berufsschu­len den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings gelten ähnlich wie in allgemeinb­ildenden Schulen strenge Regeln zu Abstand und Hygiene, hinzu

Grundschul­en: Ausbildung:

kommen besondere Vorgaben zum Beispiel für Ausbildung­swerkstätt­en oder Wohnheime.

Krankenhäu­ser und Pflegeeinr­ichtungen:

Patienten und Bewohner dürfen von Montag an wieder Besuch bekommen, müssen sich aber an einige Regeln halten. Pro Patient und Tag ist im Krankenhau­s nur ein Besucher erlaubt. Wer jemanden besuchen möchte, muss eine Schutzmask­e tragen und seine Kontaktdat­en hinterlass­en. Wer in einer Pflegeeinr­ichtung lebt, darf pro Tag einmal Besuch von maximal zwei Personen bekommen.

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