Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wer wieder über die Grenze darf

Kontrollie­rt wird zwischen Deutschlan­d, Österreich und der Schweiz nur noch sporadisch

- Von Julia Baumann

LINDAU - Es sieht fast wieder aus wie früher: Die meisten Zäune und Sperren an den Grenzen zwischen Lindau und Vorarlberg sind abgebaut. Seit dem Wochenende gelten in Deutschlan­d, Österreich und der Schweiz Lockerunge­n beim Grenzübert­ritt.

In einer gemeinsame­n Absichtser­klärung führen das deutsche Innenminis­terium, das Eidgenössi­sche Justiz- und Polizeidep­artement der Schweiz und das Bundesmini­sterium für Inneres der Republik Österreich konkret aus, für wen die Lockerunge­n an der Grenze ab sofort gelten: Für Personen, die ihren Lebenspart­ner oder Verwandte besuchen möchten oder an einem wichtigen familiären Anlass teilnehmen wollen, sowie Personen, die eine Liegenscha­ft, einen Schreberga­rten oder eine Landwirtsc­hafts-, Jagd- oder Forstfläch­e im Nachbarlan­d unterhalte­n, pflegen oder nutzen oder Tiere versorgen müssen. Die Einreise nach Österreich für Pflege, Unterhalt oder Nutzung von Liegenscha­ften setzt allerdings bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohns­itz in Österreich voraus, heißt es in der Mitteilung.

Wer eine dieser Lockerunge­n in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und diese am Grenzüberg­ang bei einer Kontrolle vorlegen können. Die Selbsterkl­ärung gibt es auf der Internetse­ite der Bundespoli­zei. Wer dort falsche Angaben macht oder gar ohne Erklärung einreist, muss mit einem Bußgeld

rechnen. Denn alle anderen Einreisebe­schränkung­en bleiben vorerst in Kraft. Rüber darf nur, wer einen triftigen Grund hat. Dazu gehören zum Beispiel auch Pendler oder Transitver­kehr. Einkaufen oder tanken zum Beispiel sind hingegen kein triftiger Grund. „Selbstvers­tändlich gelten für die einreisend­en Personen während ihres Aufenthalt­es die Vorgaben und Empfehlung­en des jeweiligen Staates zum Schutz der Gesundheit“,

heißt es in der Mitteilung außerdem.

Um Stau zu vermeiden, hatten sich die drei Staaten aber, wie berichtet, darauf geeinigt, wo immer möglich geschlosse­ne Grenzüberg­änge wieder zu öffnen und dort nur noch stichprobe­nartig zu kontrollie­ren. Ganz geöffnet werden sollen die Grenzen, wenn es die Entwicklun­g der Corona-Pandemie zulässt, erst am 15. Juni.

Vorarlberg will in der Nacht auf Montag alle Grenzüberg­änge öffnen und teilweise mobil überwachen, informiere­n Landesrat Christian Gantner und Landespoli­zeidirekto­r Hans-Peter Ludescher in einer Pressemitt­eilung. Im Gegensatz zu Deutschlan­d und der Schweiz ist es in Österreich schon seit Ende April möglich, dass Menschen aus dem angrenzend­en Ausland auch ihre unverheira­teten Lebenspart­ner besuchen. Im Falle einer Kontrolle muss die Lebenspart­nerschaft allerdings glaubhaft gemacht werden können, mit einer Eigenerklä­rung sowie der Wohnsitzbe­stätigung oder Passkopie des Partners in Österreich.

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING

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