Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wer wieder über die Grenze darf
Kontrolliert wird zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz nur noch sporadisch
LINDAU - Es sieht fast wieder aus wie früher: Die meisten Zäune und Sperren an den Grenzen zwischen Lindau und Vorarlberg sind abgebaut. Seit dem Wochenende gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz Lockerungen beim Grenzübertritt.
In einer gemeinsamen Absichtserklärung führen das deutsche Innenministerium, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der Schweiz und das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich konkret aus, für wen die Lockerungen an der Grenze ab sofort gelten: Für Personen, die ihren Lebenspartner oder Verwandte besuchen möchten oder an einem wichtigen familiären Anlass teilnehmen wollen, sowie Personen, die eine Liegenschaft, einen Schrebergarten oder eine Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstfläche im Nachbarland unterhalten, pflegen oder nutzen oder Tiere versorgen müssen. Die Einreise nach Österreich für Pflege, Unterhalt oder Nutzung von Liegenschaften setzt allerdings bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich voraus, heißt es in der Mitteilung.
Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorlegen können. Die Selbsterklärung gibt es auf der Internetseite der Bundespolizei. Wer dort falsche Angaben macht oder gar ohne Erklärung einreist, muss mit einem Bußgeld
rechnen. Denn alle anderen Einreisebeschränkungen bleiben vorerst in Kraft. Rüber darf nur, wer einen triftigen Grund hat. Dazu gehören zum Beispiel auch Pendler oder Transitverkehr. Einkaufen oder tanken zum Beispiel sind hingegen kein triftiger Grund. „Selbstverständlich gelten für die einreisenden Personen während ihres Aufenthaltes die Vorgaben und Empfehlungen des jeweiligen Staates zum Schutz der Gesundheit“,
heißt es in der Mitteilung außerdem.
Um Stau zu vermeiden, hatten sich die drei Staaten aber, wie berichtet, darauf geeinigt, wo immer möglich geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und dort nur noch stichprobenartig zu kontrollieren. Ganz geöffnet werden sollen die Grenzen, wenn es die Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt, erst am 15. Juni.
Vorarlberg will in der Nacht auf Montag alle Grenzübergänge öffnen und teilweise mobil überwachen, informieren Landesrat Christian Gantner und Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher in einer Pressemitteilung. Im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz ist es in Österreich schon seit Ende April möglich, dass Menschen aus dem angrenzenden Ausland auch ihre unverheirateten Lebenspartner besuchen. Im Falle einer Kontrolle muss die Lebenspartnerschaft allerdings glaubhaft gemacht werden können, mit einer Eigenerklärung sowie der Wohnsitzbestätigung oder Passkopie des Partners in Österreich.