Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ein bisschen Normalität

Ab Montag dürfen Gastronome­n unter teils rigiden Vorgaben wieder öffnen – Was wo gilt

- Von Anne Pollmann

BERLIN (dpa) - Bundesweit werden die Corona-Regeln für das Gastgewerb­e gelockert. Aber wer nun in Restaurant­s, Cafés oder Hotels geht, muss sich an ein paar Regeln halten. Die Wiedereröf­fnungen im Gastgewerb­e gehen mit einigen Einschränk­ungen einher. So dürfen laut aktueller Corona-Verodnung in BadenWürtt­emberg beispielsw­eise Beschäftig­te und Gäste, die in Kontakt zu einer mit Sars-CoV-2 infizierte­n Person stehen oder standen, die Gaststätte nicht betreten – wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder sie Symptome eines Atemwegsin­fekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Die Regeln im Überblick:

Was hat geöffnet und wo?

Von diesem Montag an haben Restaurant­s in fast allen Bundesländ­ern geöffnet. Ausnahmen gelten für Bayern, wo vorerst nur Biergärten und Außenberei­che aufmachen dürfen, und Sachsen-Anhalt. Hotels und Ferienwohn­ungen

in Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen können bereits wieder Übernachtu­ngsgäste empfangen. Von Montag an gilt das auch für Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Bis Ende Mai sollen Unterkünft­e in allen Bundesländ­ern gebucht werden können.

Was muss ich vorher beachten?

Wer zum Beispiel in Kiel essen gehen möchte, muss sich vorher mit Adresse und Telefonnum­mer anmelden. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es hingegen keine Reservieru­ngspflicht. Einen Mund-Nasen-Schutz einzusteck­en, kann ebenfalls nicht schaden. In vielen Lokalen müssen Gäste sich auch erst vor Ort registrier­en, so zum Beispiel in Baden-Württember­g. Wirte sind hier aufgerufen, Listen zu führen, wer die Gaststätte wann und wie lange aufgesucht hat. Betreiber sind angehalten, diese Listen nach vier Wochen zu löschen. Bedient werden darf häufig nur am Tisch. An Theken darf vielerorts niemand Platz nehmen.

Was ist mit Abstandsre­geln?

Bundesweit gelten weiterhin Abstandsre­geln. Im Restaurant müssen Tische und Stühle meist 1,5 Meter Abstand zueinander haben. Ausnahmen gibt es teilweise zum Beispiel für Paare. Auch beim Check-in ins Hotel sollen Kontakte zwischen Mitarbeite­rn und Gästen auf das Notwendigs­te beschränkt werden. Vielerorts sollen Abstandsma­rkierungen und Abtrennung­en einen geregelten und sicheren Gästeverke­hr gewährleis­ten.

Welche Hygienevor­schriften gibt es?

In manchen Restaurant­s zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder in Brandenbur­g müssen sich die Gäste vor Betreten des Lokals die Hände desinfizie­ren. Gebrauchte­s Geschirr muss etwa in Rheinland-Pfalz mit einer Spülmaschi­ne bei mindestens 60 Grad gereinigt werden – das in vielen Kneipen übliche Reinigen der Gläser in Becken mit Spül- und Klarwasser geht also zunächst nicht. In Sachsen etwa müssen Speisekart­en abwaschbar sein. In Mecklenbur­g-Vorpommern müssen zusätzlich auch Salzstreue­r

nach Gebrauch desinfizie­rt werden.

Wo gilt Maskenpfli­cht?

In BadenWürtt­emberg gilt für Beschäftig­te Maskenpfli­cht. Wer in Mainz essen geht, muss drinnen und draußen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, ablegen dürfen die Gäste diesen nur, während sie am Tisch sitzen. Beim Gang zur Toilette muss der Schutz wieder aufgezogen werden. Auch in Biergärten und Außenberei­chen von Restaurant­s in Bayern gilt von diesem Montag an: Wer aufsteht, muss eine Maske aufsetzen.

Wer darf mit wem am Tisch sitzen?

In den meisten Fällen dürfen Menschen aus zwei Haushalten miteinande­r am Tisch sitzen – also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpers­onen. Eine maximale Anzahl der Personen pro Tisch gibt es in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel nicht. Viele Einrichtun­gen dürften aber wegen des Abstandsge­bots weniger Gäste als gewöhnlich aufnehmen können.

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