Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ein bisschen Normalität
Ab Montag dürfen Gastronomen unter teils rigiden Vorgaben wieder öffnen – Was wo gilt
BERLIN (dpa) - Bundesweit werden die Corona-Regeln für das Gastgewerbe gelockert. Aber wer nun in Restaurants, Cafés oder Hotels geht, muss sich an ein paar Regeln halten. Die Wiedereröffnungen im Gastgewerbe gehen mit einigen Einschränkungen einher. So dürfen laut aktueller Corona-Verodnung in BadenWürttemberg beispielsweise Beschäftigte und Gäste, die in Kontakt zu einer mit Sars-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, die Gaststätte nicht betreten – wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder sie Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Die Regeln im Überblick:
Was hat geöffnet und wo?
Von diesem Montag an haben Restaurants in fast allen Bundesländern geöffnet. Ausnahmen gelten für Bayern, wo vorerst nur Biergärten und Außenbereiche aufmachen dürfen, und Sachsen-Anhalt. Hotels und Ferienwohnungen
in Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen können bereits wieder Übernachtungsgäste empfangen. Von Montag an gilt das auch für Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Bis Ende Mai sollen Unterkünfte in allen Bundesländern gebucht werden können.
Was muss ich vorher beachten?
Wer zum Beispiel in Kiel essen gehen möchte, muss sich vorher mit Adresse und Telefonnummer anmelden. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es hingegen keine Reservierungspflicht. Einen Mund-Nasen-Schutz einzustecken, kann ebenfalls nicht schaden. In vielen Lokalen müssen Gäste sich auch erst vor Ort registrieren, so zum Beispiel in Baden-Württemberg. Wirte sind hier aufgerufen, Listen zu führen, wer die Gaststätte wann und wie lange aufgesucht hat. Betreiber sind angehalten, diese Listen nach vier Wochen zu löschen. Bedient werden darf häufig nur am Tisch. An Theken darf vielerorts niemand Platz nehmen.
Was ist mit Abstandsregeln?
Bundesweit gelten weiterhin Abstandsregeln. Im Restaurant müssen Tische und Stühle meist 1,5 Meter Abstand zueinander haben. Ausnahmen gibt es teilweise zum Beispiel für Paare. Auch beim Check-in ins Hotel sollen Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste beschränkt werden. Vielerorts sollen Abstandsmarkierungen und Abtrennungen einen geregelten und sicheren Gästeverkehr gewährleisten.
Welche Hygienevorschriften gibt es?
In manchen Restaurants zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder in Brandenburg müssen sich die Gäste vor Betreten des Lokals die Hände desinfizieren. Gebrauchtes Geschirr muss etwa in Rheinland-Pfalz mit einer Spülmaschine bei mindestens 60 Grad gereinigt werden – das in vielen Kneipen übliche Reinigen der Gläser in Becken mit Spül- und Klarwasser geht also zunächst nicht. In Sachsen etwa müssen Speisekarten abwaschbar sein. In Mecklenburg-Vorpommern müssen zusätzlich auch Salzstreuer
nach Gebrauch desinfiziert werden.
Wo gilt Maskenpflicht?
In BadenWürttemberg gilt für Beschäftigte Maskenpflicht. Wer in Mainz essen geht, muss drinnen und draußen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, ablegen dürfen die Gäste diesen nur, während sie am Tisch sitzen. Beim Gang zur Toilette muss der Schutz wieder aufgezogen werden. Auch in Biergärten und Außenbereichen von Restaurants in Bayern gilt von diesem Montag an: Wer aufsteht, muss eine Maske aufsetzen.
Wer darf mit wem am Tisch sitzen?
In den meisten Fällen dürfen Menschen aus zwei Haushalten miteinander am Tisch sitzen – also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen. Eine maximale Anzahl der Personen pro Tisch gibt es in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel nicht. Viele Einrichtungen dürften aber wegen des Abstandsgebots weniger Gäste als gewöhnlich aufnehmen können.