Schwäbische Zeitung (Biberach)
Im Corona-Homeoffice: Was ist erlaubt, was nicht?
Prof. Dr. Simon A. Fischer von der SRH Fernhochschule in Riedlingen klärt über Telearbeit auf
RIEDLINGEN (sz) - Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen des Coronavirus in den eigenen vier Wänden. Dabei stellen sich so manche Fragen: Wann muss ich erreichbar sein, gibt es eine Dokumentationspflicht und wie strikt muss die Arbeit vom Privaten getrennt werden? Prof. Dr. Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule, hat Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Telearbeit.
Mein Arbeitgeber ordnet Homeoffice an: Darf er das?
Eigentlich darf der Arbeitgeber nicht einseitig Arbeit im Homeoffice anordnen. Allerdings haben das die Gerichte bisher nur für „normale“Umstände entschieden und es vor allem damit begründet, dass der Arbeitnehmer den sozialen Kontakt zu seinen Kollegen verlieren könnte. In der jetzigen Situation muss man das allerdings anders bewerten, denn der direkte und persönliche Kontakt zwischen Kollegen sollte aktuell ohnehin nur dort stattfinden, wo er wirklich notwendig ist, also z.B. in Krankenhäusern
und Supermärkten. Hinzu kommt, dass die Zeit im Homeoffice auf wenige Wochen begrenzt sein dürfte. Somit gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber das aktuell darf.
Laptopmangel: Kann der Arbeitgeber die Verwendung des privaten PC fordern?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel zu stellen und damit auch den dienstlichen Computer. Es gibt allerdings viele Mitarbeiter, die gerne mit ihren eigenen Geräten arbeiten, da ihnen diese vertrauter sind. Das nennt man BYOD (bring your own device). So zu arbeiten ist möglich, datenschutzrechtlich allerdings kritisch zu sehen und verlangen kann es der Arbeitgeber nicht.
Anforderungen an den Arbeitsplatz zu Hause
Auch zu Hause sollten, sobald ein Computer beziehungsweise Laptop
Fräse, Hochdrucksp., TV-Kamera
M. Wetzel, 88447 Warthausen verwendet wird, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden. So müssen die Bildschirme leicht dreh- und neigbar sein, es muss eine vom Laptop getrennte Tastatur eingesetzt werden und so weiter. Eine pragmatische Lösung wäre, die Mitarbeiter zu bitten ihren Desktop PC am Arbeitsplatz abzubauen und mit nach Hause zu nehmen.
Erreichbarkeit im Homeoffice
Man sollte während der auch sonst üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein. Auch wenn der Arbeitnehmer nun von zu Hause arbeitet, unterliegt er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Geht das nicht durchgängig, weil z.B. aufgrund der Kita- und Schulschließungen Kinder zu betreuen sind, sollte man sich bemühen, eine Absprache mit dem Arbeitgeber zu treffen, zu welchen Zeiten
man verlässlich erreichbar ist.
Wieviel sein?
Es gibt, auch für Arbeitnehmer, (noch) keine gesetzliche Pflicht, die Arbeitszeit ab der ersten Minute zu dokumentieren. Allerdings ist es sicherlich ratsam, das im Homeoffice selbst zu tun, zum Beispiel um später eine Argumentationsgrundlage zu haben, falls der Arbeitgeber anzweifelt, dass ich auf meine Stunden gekommen bin.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Generell gilt sicherlich: Wenn mein Arbeitgeber mir nicht vertraut, hätte er mich kaum ins Homeoffice geschickt. Wo Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, hat der Arbeitgeber ein Problem. Er darf ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers dessen Wohnung nicht betreten .
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Dokumentation muss
Auch dürfte eine Arbeitszeitüberwachung, wie sie durch das Auslesen gewisser Verkehrsdaten möglich sein könnte, nicht zulässig sein. Ich werde jedoch nicht verhindern können, dass mein Vorgesetzter sich telefonisch bei mir meldet und auch meinen Arbeitsstand einer Plausibilitätsprüfung unterzieht.
Schnell die Wäsche aufhängen – oder doch nicht?
Während der Arbeitszeit sind private Tätigkeiten tabu, denn Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar strafbar. Allerdings hat man genauso wie im Büro auch zu Hause das Recht, die Arbeit im Rahmen von Pausen zu unterbrechen. Da sollte das Aufhängen der Wäsche eigentlich drin sein. Und derjenige, der flexible Arbeitszeiten hat, kann, falls das mit den Socken wieder länger dauert, die Zeit auch einfach hinten dranhängen.