Schwäbische Zeitung (Biberach)
Der aktualisierte Mietspiegel liegt vor
Mietspiegel informiert über Nettomieten ohne Nebenkosten
BIBERACH (sz) - Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit dem Mieterverein und Umgebung und dem Haus- und Grundeigentümerverein des Kreises den Mietspiegel aktualisiert. Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für nicht preisgebundenen Wohnraum in Biberach wieder. Auf öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen), möblierte Wohnungen und möblierte Einzelzimmer kann er nicht angewandt werden.
Der Mietspiegel enthält Nettomieten ohne Nebenkosten, also das Entgelt für die Überlassung der Wohnung einschließlich der Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis (nicht Mietkaution) und Aufwendungen für die Instandhaltung und Wartung. Nicht eingeschlossen sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sowie Schönheitsreparaturen und dergleichen.
„Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Er helfe, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien, die sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben können, zu vermeiden. Weiter trage der Mietspiegel dazu bei, Kosten für die Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall einzusparen und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.
„Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar“, hebt die Stadt hervor. Er sei eine der gesetzlichen Begründungsalternativen,
die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. „Die Vereinbarungsfreiheit endet jedoch dort, wo eine überhöhte Miete verlangt wird“, schreibt die Stadt und erklärt: „Nichtig ist der Teil der Miete, der infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnungen, die in den vergangenen vier Jahren vereinbart oder (von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen) geändert wurden, nicht unwesentlich übersteigt.“Dies gelte auch bei der Neuvermietung frei gewordener Wohnungen.
Der Mietspiegel liegt in der Stadtbücherei und im Museum aus. Im Rathaus, im Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung sowie im Ordnungsamt liegen Exemplare bereit, diese Gebäude können aktuell aber bevorzugt nur mit Termin besucht werden.
Der Mietspiegel kann unter www.biberach-riss.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service“, „Wohnung suchen“, eingesehen und heruntergeladen werden.
Auskünfte erteilen der Haus- und Grundeigentümerverein, Telefon: 07351/503125, E-Mail: info@hausundgrund-biberach.de sowie der Mieterverein Biberach und Umgebung, Telefon: 07351/6782, EMail: mieterverein-bc@t-online.de.