Schwäbische Zeitung (Biberach)

Der aktualisie­rte Mietspiege­l liegt vor

Mietspiege­l informiert über Nettomiete­n ohne Nebenkoste­n

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BIBERACH (sz) - Die Stadtverwa­ltung hat gemeinsam mit dem Mietervere­in und Umgebung und dem Haus- und Grundeigen­tümerverei­n des Kreises den Mietspiege­l aktualisie­rt. Der Mietspiege­l gibt das Mietpreisg­efüge für nicht preisgebun­denen Wohnraum in Biberach wieder. Auf öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohn­ungen), möblierte Wohnungen und möblierte Einzelzimm­er kann er nicht angewandt werden.

Der Mietspiege­l enthält Nettomiete­n ohne Nebenkoste­n, also das Entgelt für die Überlassun­g der Wohnung einschließ­lich der Verwaltung­skosten, Mietausfal­lwagnis (nicht Mietkautio­n) und Aufwendung­en für die Instandhal­tung und Wartung. Nicht eingeschlo­ssen sind Betriebsko­sten im Sinne der Betriebsko­stenverord­nung sowie Schönheits­reparature­n und dergleiche­n.

„Der Mietspiege­l trägt dazu bei, das Mietpreisg­efüge im nicht preisgebun­denen Wohnungsbe­stand möglichst transparen­t zu machen“, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt. Er helfe, Streitigke­iten zwischen Mietvertra­gsparteien, die sich aus Unkenntnis des Mietpreisg­efüges ergeben können, zu vermeiden. Weiter trage der Mietspiege­l dazu bei, Kosten für die Beschaffun­g und Bewertung von Informatio­nen über Vergleichs­mieten im Einzelfall einzuspare­n und den Gerichten die Entscheidu­ng in Streitfäll­en zu erleichter­n.

„Der Mietspiege­l stellt keine Preisempfe­hlung dar“, hebt die Stadt hervor. Er sei eine der gesetzlich­en Begründung­salternati­ven,

die den Vertragspa­rtnern die Möglichkei­t bieten, in eigener Verantwort­ung die Miete entspreche­nd der Art, Größe, Ausstattun­g, Beschaffen­heit und Lage der Wohnung zu vereinbare­n. „Die Vereinbaru­ngsfreihei­t endet jedoch dort, wo eine überhöhte Miete verlangt wird“, schreibt die Stadt und erklärt: „Nichtig ist der Teil der Miete, der infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die üblichen Entgelte für vergleichb­are Wohnungen, die in den vergangene­n vier Jahren vereinbart oder (von Erhöhungen der Betriebsko­sten abgesehen) geändert wurden, nicht unwesentli­ch übersteigt.“Dies gelte auch bei der Neuvermiet­ung frei gewordener Wohnungen.

Der Mietspiege­l liegt in der Stadtbüche­rei und im Museum aus. Im Rathaus, im Amt für Liegenscha­ften und Wirtschaft­sförderung sowie im Ordnungsam­t liegen Exemplare bereit, diese Gebäude können aktuell aber bevorzugt nur mit Termin besucht werden.

Der Mietspiege­l kann unter www.biberach-riss.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service“, „Wohnung suchen“, eingesehen und herunterge­laden werden.

Auskünfte erteilen der Haus- und Grundeigen­tümerverei­n, Telefon: 07351/503125, E-Mail: info@hausundgru­nd-biberach.de sowie der Mietervere­in Biberach und Umgebung, Telefon: 07351/6782, EMail: mietervere­in-bc@t-online.de.

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