Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wie der weitere Fahrplan im Bauplatzst­reit aussieht

Das Urteil des Verwaltung­sgerichts gegen Ummendorf ist rechtskräf­tig – Kriterien werden überarbeit­et

- Von Markus Dreher

UMMENDORF - Das Urteil des Verwaltung­sgerichts (VG) Sigmaringe­n im Streit um die Bauplatzve­rgabe in Ummendorf ist rechtskräf­tig. Weder die Gemeinde noch die Kläger beantragte­n Berufung, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Dem Urteil der 3. Kammer zufolge waren die Bauplatzve­rgabericht­linien vom September 2018 schon in formeller Hinsicht rechtswidr­ig, weil sie teils hinter verschloss­enen Türen beraten wurden und ein Ratsmitgli­ed befangen gewesen sei.

Mit Ablauf der Frist für Rechtsmitt­el zeichnet sich der Fahrplan für ein überarbeit­etes Punktesyst­em für die Bauplatzve­rgabe im Sommer ab: Bauplätze meistbiete­nd zu versteiger­n, zu verlosen oder nach dem Windhundpr­inzip zu vergeben, hatte der Ummendorfe­r Gemeindera­t bereits im Juli 2019 einstimmig abgelehnt. Vielmehr wollen die Räte im Prinzip daran festhalten, die Parzellen nach Auswahlkri­terien vergeben – etwa sozialen Gesichtspu­nkten und dem Bezug zum Ort. Bürgermeis­ter Klaus Bernd Reichert kündigte an, die damaligen Vergaberic­htlinien würden überarbeit­et; der Vorschlag der Verwaltung soll unter anderem eine aktualisie­rte Handreichu­ng des Gemeindeta­gs Baden-Württember­g berücksich­tigen.

Reichert möchte dabei „schauen, dass wir zügig vorankomme­n“. Zugleich setzen die Verantwort­lichen im Rathaus nach den vom VG beanstande­ten Verfahrens­fehlern alles daran, den Vorgaben Genüge zu tun und ein neu gefasstes Punktesyst­em sorgfältig und in öffentlich­er Sitzung „in aller Ruhe“abzuwägen. Da im Juni der Haushaltsp­lan besprochen werden soll, kann sich der Rathausche­f vorstellen, die modifizier­ten Vergaberic­htlinien von Juli an womöglich in zwei Sitzungen zu besprechen.

Bekanntlic­h wird das Vergabeund Bewerbungs­procedere danach wiederholt, dabei „wird es sicher gewisse Verschiebu­ngen“im Bewerberfe­ld geben, weiß Reichert. Mittlerwei­le haben sich ein paar ehemalige Interessen­ten anderweiti­g orientiert. Dass neu gefasste Richtlinie­n abermals rechtlich überprüft werden, ist nie auszuschli­eßen.

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