Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wie der weitere Fahrplan im Bauplatzstreit aussieht
Das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen Ummendorf ist rechtskräftig – Kriterien werden überarbeitet
UMMENDORF - Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen im Streit um die Bauplatzvergabe in Ummendorf ist rechtskräftig. Weder die Gemeinde noch die Kläger beantragten Berufung, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Dem Urteil der 3. Kammer zufolge waren die Bauplatzvergaberichtlinien vom September 2018 schon in formeller Hinsicht rechtswidrig, weil sie teils hinter verschlossenen Türen beraten wurden und ein Ratsmitglied befangen gewesen sei.
Mit Ablauf der Frist für Rechtsmittel zeichnet sich der Fahrplan für ein überarbeitetes Punktesystem für die Bauplatzvergabe im Sommer ab: Bauplätze meistbietend zu versteigern, zu verlosen oder nach dem Windhundprinzip zu vergeben, hatte der Ummendorfer Gemeinderat bereits im Juli 2019 einstimmig abgelehnt. Vielmehr wollen die Räte im Prinzip daran festhalten, die Parzellen nach Auswahlkriterien vergeben – etwa sozialen Gesichtspunkten und dem Bezug zum Ort. Bürgermeister Klaus Bernd Reichert kündigte an, die damaligen Vergaberichtlinien würden überarbeitet; der Vorschlag der Verwaltung soll unter anderem eine aktualisierte Handreichung des Gemeindetags Baden-Württemberg berücksichtigen.
Reichert möchte dabei „schauen, dass wir zügig vorankommen“. Zugleich setzen die Verantwortlichen im Rathaus nach den vom VG beanstandeten Verfahrensfehlern alles daran, den Vorgaben Genüge zu tun und ein neu gefasstes Punktesystem sorgfältig und in öffentlicher Sitzung „in aller Ruhe“abzuwägen. Da im Juni der Haushaltsplan besprochen werden soll, kann sich der Rathauschef vorstellen, die modifizierten Vergaberichtlinien von Juli an womöglich in zwei Sitzungen zu besprechen.
Bekanntlich wird das Vergabeund Bewerbungsprocedere danach wiederholt, dabei „wird es sicher gewisse Verschiebungen“im Bewerberfeld geben, weiß Reichert. Mittlerweile haben sich ein paar ehemalige Interessenten anderweitig orientiert. Dass neu gefasste Richtlinien abermals rechtlich überprüft werden, ist nie auszuschließen.