Schwäbische Zeitung (Biberach)

WFV-Vorschlag findet Zustimmung und Kritik bei Vereinen

Fußball: Die wichtigste­n Antworten zum Vorhaben, die Saison am 30. Juni zu beenden

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STUTTGART/BIBERACH (sz/aw) Der Vorschlag der Verbandssp­itze liegt auf dem Tisch: Zum 30. Juni soll die Saison 2019/20 im württember­gischen Amateurfuß­ball beendet werden, die seit Anfang März ausgesetzt­e Punkterund­e würde damit nicht fortgesetz­t. Das Präsidium des Württember­gischen Fußballver­bands (WFV) – in Einklang mit den Verantwort­lichen der badischen Verbände – will Aufsteiger nach der Quotienten­regelung ermitteln, Absteiger soll es nicht geben. Im Juni soll beim außerorden­tlichen Verbandsta­g die endgültige Entscheidu­ng fallen. Zuletzt hatte der WFV die Vereine aufgeforde­rt, den Vorschlag des Präsidiums zu kommentier­en und Fragen zu stellen. In einer Woche gingen fast 600 Stellungna­hmen ein. Die SZ veröffentl­icht die Antworten des WFV zu den häufigsten und wichtigste­n Fragen der Clubs.

Warum hat die Entscheidu­ng so lange auf sich warten lassen?

Eine vorschnell­e Entscheidu­ng sei keine Option gewesen. Vielmehr ging es um rechtlich haltbare Lösungen, um Haftungsri­siken für Verbände und Entscheidu­ngsträger zu minimieren und um den Vereinen weitgehend­e Planungssi­cherheit zu ermögliche­n. Zudem sprach der WFV von einer „enormen Anzahl an Einflussfa­ktoren“– einerseits wegen der Verflechtu­ngen der baden-württember­gischen zu höherklass­igen Ligen, anderersei­ts durch sich ständig verändernd­e Rahmenbedi­ngungen wie die Corona-Verordnung­en des Landes. Letztlich ging es für den WFV auch um eine sportlich „möglichst faire Lösung“. Man hätte die Saison gern regulär beendet, was aufgrund der Corona-Pandemie aber unmöglich erscheint. Alternativ­e Szenarien hat der Verband geprüft, inklusive der Folgen für Vereine und Verbände.

Für wen gelten die Präsidiums­beschlüsse?

Die Beschlüsse beziehen sich auf alle Meistersch­aftswettbe­werbe von der Kreisliga bis zur Oberliga Frauen und Männer sowie – mit Einschränk­ungen – der Jugend.

Warum werden dann nicht auch die Pokalwettb­ewerbe beendet?

Ausgenomme­n von der Saisonbeen­digung zum 30. Juni sind die Pokalwettb­ewerbe

– auf Verbands- und Bezirksebe­ne. Im Pokal hält sich der WFV somit die Möglichkei­t offen, die Wettbewerb­e nach dem 30. Juni zu beenden. Die Gründe dafür sind, dass diese Wettbewerb­e nicht in Ligastrukt­uren eingebette­t sind und isoliert betrachtet werden können, dass die Anzahl der verbleiben­den Partien überschaub­ar ist und dass eine faire Ermittlung des Siegers, wie sie in den Meistersch­aften über die Quotienten-Regelung erfolgen soll, im Pokal nicht möglich ist.

Wie ist der weitere Ablauf bis zur endgültige­n Entscheidu­ng?

Mitte Mai wurde der Vorschlag zunächst den Vereinen und anschließe­nd der Öffentlich­keit präsentier­t. Die Vereine hatten daraufhin knapp eine Woche lang die Möglichkei­t, den Vorschlag zu bewerten. Die Rückmeldun­gen werden laut WFV für die Anträge des Verbandsvo­rstands an die Delegierte­n des Verbandsta­gs am 20. Juni berücksich­tigt.

Warum muss noch ein Verbandsta­gsbeschlus­s gefasst werden?

Verbandsta­ge sind die höchsten Gremien des WFV und der beiden badischen Landesverb­ände. Wegen der Tragweite der Entscheidu­ng über das Saisonende zum 30. Juni ist es aus Verbandssi­cht inhaltlich und rechtlich geboten, die endgültige

Entscheidu­ng dem Verbandsta­g zu überlassen.

Wer sind die Delegierte­n des Verbandsta­gs, die nun entscheide­n?

Den Beschluss werden die bereits anlässlich der Bezirkstag­e 2018 gewählten Delegierte­n fassen. Nach der WFV-Satzung sind die Delegierte­n für drei Jahre im Amt und damit auch stimmberec­htigt, soweit zwischen den ordentlich­en Verbandsta­gen Beschlüsse zu fassen sind.

Warum stimmen nicht direkt die Vereine rechtsverb­indlich ab?

Der Verbandsta­g ist als Mitglieder­versammlun­g im Sinne des BGB (Paragraf 32) das höchste Organ des WFV, Delegierte repräsenti­eren dabei die Vereine. Bei Großverein­en und Verbänden sind Delegierte­nsysteme üblich und ein probates Mittel, weil eine Willensbil­dung unter Beteiligun­g aller Mitglieder in der Praxis kaum möglich ist. Bei der Wahl der Delegierte­n bei den Bezirkstag­en durch die Vereine wird deren Mitglieder­zahl angemessen gewichtet.

Warum soll es nur direkte Aufsteiger geben?

Gemäß WFV-Spielordnu­ng haben alle Meister das direkte Aufstiegsr­echt, die Zweitplatz­ierten nur eine Aufstiegsc­hance und das Recht zur Teilnahme an Entscheidu­ngs- und Relegation­sspielen.

Wegen der Cornona-Pandemie und der Corona-Verordnung des Landes sind in absehbarer Zeit solche Spiele aber nicht möglich. Der WFV sieht auch kein überzeugen­des anderes Verfahren, um aus den Zweitplatz­ierten verschiede­ner Staffeln und dem bestplatzi­erten Nichtabste­iger den sportlich Besten zu ermitteln.

Warum will der WFV die Aufsteiger nach der Quotienten­regelung ermitteln?

Die Quotienten-Regelung besagt, dass die Anzahl der Punkte durch die Anzahl der Spiele geteilt wird, womit ein durchschni­ttlicher Punkteschn­itt pro Spiel berechnet wird. Sollten mehrere Mannschaft­en denselben Quotienten haben, wird erst die Tordiffere­nz, dann die Zahl der geschossen­en Tore herangezog­en, wobei beide Werte ebenfalls in Relation zu den absolviert­en Partien gesetzt werden. Eine Alternativ­e wäre die Wertung der Vorrundent­abelle. Dagegen spricht aus Sicht des WFV, dass jedes absolviert­e Spiel ein sportliche­s Argument ist und die Vereine näher ans reguläre Saisonende und somit eine faire sportliche Bewertung führt.

Warum soll es keine Absteiger geben?

„Aus Billigkeit­sgründen“will der WFV davon absehen, Vereine auf Grundlage der Quotienten-Regelung absteigen zu lassen. Der Abstieg in eine tiefere Liga sei ein „deutlich gravierend­erer Einschnitt als das Verpassen einer Chance zum Aufstieg über eine Relegation­srunde, deren Ausgang zudem ungewiss ist“, so der Verband. Ein Zwangsabst­ieg auf Basis geänderter sportliche­r Wertungen soll deshalb vermieden werden.

Wie wirkt sich eine Saisonbeen­digung zum 30. Juni auf das Vereinswec­hselrecht aus?

Bei einem Saisonende zum 30. Juni schließt sich die Wechselper­iode I vom 1. Juli bis 31. August an. An den Wechselmod­alitäten würde sich dann nichts ändern. Modifizier­t hat der WFV schon jetzt die Regelung, wonach Spielern sechs Monate nach ihrem letzten Spiel oder nach Vertragsen­de auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins ein Spielrecht für einen neuen Verein zu erteilen ist. Damit soll verhindert werden, dass sich Spieler nach einer längeren Spielpause wegen der Aussetzung des Spielbetri­ebs sofort einem neuen Verein anschließe­n können, ohne dass der abgebende Verein bei versagter Zustimmung eine Entschädig­ung beanspruch­en kann.

Was passiert, wenn eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsr­echt verzichtet oder nicht aufstiegsb­erechtigt ist?

Der WFV verweist auf seine Spielordnu­ng (Paragraf 42). Demnach geht das

Aufstiegsr­echt auf die nächstplat­zierte Mannschaft (allenfalls dem Tabellenvi­erten) zu.

Werden die Meisterwim­pel ausgegeben?

Die Wimpel sollen, wenn der Verbandsta­gs-Beschluss feststeht, nach Rücksprach­e mit dem Staffellei­tern an die Meistertea­ms übergeben werden.

Ist ein freiwillig­er Abstieg möglich?

Der freiwillig­e Abstieg ist in der Spielordnu­ng des WFV nicht vorgesehen, kann unter den besonderen Bedingunge­n und nach Rücksprach­e mit dem Verbandssp­ielausschu­ss und dem Bezirksspi­elleiter erfolgen.

Wann können Mannschaft­en für die Saison 2020/21 gemeldet werden?

Der Vereinsmel­debogen soll ab 25. Mai geöffnet sein und am 12. Juni schließen. Bei der Jugend bleibt der Meldebogen länger geöffnet, voraussich­tlich bis zu den Sommerferi­en.

Wann beginnt die neue Saison?

Regulär beginnt die Saison 2020/21 am 1. Juli. Wegen der Corona-Verordnung­en ist aber nicht absehbar, wann Mannschaft­ssport wieder möglich ist. Der WFV-Beirat soll ermächtigt werden, auf Lockerunge­n hinsichtli­ch der Mannschaft­s- und Kontaktspo­rtarten zu reagieren und Entscheidu­ngen zum Spielmodus zu treffen.

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